Olaf Lies zur Klimaschutzgesetz-Novelle: „Die Schuldenbremse darf nicht zur Klimaschutzbremse werden“
Der Niedersächsische Energie- und Umweltminister Olaf Lies hat sich am (heutigen) Freitag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Bundesklimaschutzgesetzes geäußert. Mit der Novellierung des Gesetzes sollen unter anderem Zielwerte für das Jahr 2030 angehoben sowie Zwischenziele zur Emissionsreduktion eingeführt werden. Die geplante Klimaneutralität bis 2045 lege einen Zielpfad an, „mit dem Deutschland seinen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele von Paris leisten kann“, so Lies.
Gleichermaßen stellt der Energie- und Umweltminister heraus, dass die heutigen Gesetzesänderungen nur ein erster Schritt sein können: „Genauso schnell müssen Instrumente eingeführt werden, die ein kluges Zusammenspiel von staatlichen Rahmenbedingungen und marktwirtschaftlichen Elementen bilden. Dazu gehören wirksame Anreize wie niedrige Strompreise und einen höheren CO2-Preispfad als Wegweiser. Außerdem brauche es massive und staatliche und private Investitionen, um den Umbau des Wirtschaftssystems zu realisieren. Die Schuldenbremse solle dabei nicht zur Klimaschutzbremse werden. Jetzt ist die Zeit für Investitionen!“
Die neuen Klimaziele bedeuten „enorme Kraftanstrengungen“ in allen Sektoren, stellt Lies klar. „Sie sind aber auch eine riesige Chance für den Erhalt von vorhandenen und zur Schaffung neuer, zukunftsfähiger Arbeitsplätze, für neue Technologen, neue Teilhabe und neue Wertschöpfung. Und sie sind letztlich Grundlage für den Erhalt unseres Wohlstandes. Gute Klimapolitik ist auch eine gute Wirtschaftspolitik! Nicht drohende Gefahren, sondern die Chancen sollten unser Antrieb sein, mutig den Klimaschutz in Deutschland voran zu bringen.“
Die vollständige Rede des Ministers im Bundesrat zu TOP 41 finden Sie hier: https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_rubrik=2015105