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Umweltminister und NLWKN-Betriebsstellenleiterin treffen Geschädigte der Überschwemmung an der Lühe vom Mai 2022 / Betroffene bekommen bis zu 50.000 Euro pro Haushalt

Umweltminister und NLWKN-Betriebsstellenleiterin treffen Geschädigte der Überschwemmung an der Lühe vom Mai 2022 / Betroffene bekommen bis zu 50.000 Euro pro Haushalt


PI 092/2023


Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und die Leiterin der Betriebsstelle Stade des NLWKN, Nancy Haack, haben am (heutigen) Freitag im Rathaus der Samtgemeinde Lühe (Landkreis Stade) Geschädigte der Überschwemmungen an der Lühe vom Mai 2022 getroffen. Beide haben gute Nachrichten dabei. Denn die geplanten finanziellen Hilfen für die Geschädigten durch die Landesregierung können in Kürze geleistet werden. Eine entsprechende „Billigkeitsrichtlinie“ wurde kürzlich im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Gemeinsam mit Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke informierten der Minister und der NLWKN über das weitere Procedere bei den Entschädigungen.

„Ich freue mich sehr, dass wir den Betroffenen nun endlich die vom Land schon 2022 zugesagten Hilfen auszahlen können“, sagte Minister Meyer. „Die Anwohnerinnen und Anwohner haben darauf vertraut, dass sie durch das Lühe-Sperrwerk geschützt sind. Das hat leider an diesem Tag nicht funktioniert. Alle Geschädigten, die nicht versichert waren, sollen jetzt durch Billigkeitsleistungen entlastet werden.“

Die für die Entschädigungen nötigen Voraussetzungen der Niedersächsischen Landeshaushalts-ordnung (LHO) und die Bereitstellung von Mitteln durch einen Haushaltsbeschluss des Landtages sind erfüllt. Der Landtag hatte auf Initiative von Minister Meyer im Sommer 2023 eine Million Euro für Entschädigungen nach der „Lühe-Flut“ bereitgestellt. Die Billigkeitsrichtlinie wurde vom Umweltministerium und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erarbeitet. „Wir halten als Landesregierung Wort“, so Minister Meyer. „Wir haben immer betont, dass wir die Betroffenen der Lühe-Überschwemmung nicht allein lassen und sie bei der Bewältigung der Schäden unterstützen wollen.“

Alle Betroffenen werden kurzfristig vom NLWKN über die Richtlinie und das weitere Vorgehen informiert. Die Hilfen werden für nicht versicherte Schäden, die durch die verspätete Sperrwerksschließung entstanden sind, gewährt. Insgesamt können Geschädigte Leistungen des Landes in Höhe von bis zu 50.000 Euro je Haushalt erhalten, beispielsweise für die Instandsetzung von Gebäuden oder die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung von Hausrat. Ein Antrag ist in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich, da die meisten Geschädigten bereits Schadensmitteilungen und Nachweise beim NLWKN eingereicht haben.

Am 28. Mai 2022 war es an der Lühe zu Überschwemmungen gekommen. Grund war die verspätete Schließung des Sperrwerks, das im Normalfall die angrenzenden Grundstücke vor Hochwasser schützt. Betroffen waren Dutzende Anwohnerinnen und Anwohner in den Ortschaften Mittelnkirchen, Guderhandviertel und Horneburg. Beim NLWKN gingen daraufhin 71 Schadensmeldungen ein.

In der Folge des Ereignisses hat der NLWKN bereits reagiert und rein vorsorglich zusätzliche Sicherungen in das bis dahin einwandfrei funktionierende Alarmierungssystem am Sperrwerk eingebaut. „Wir werden auch weiterhin alles dafür tun, damit sich ein solcher Vorfall in Zukunft nicht wiederholt“, versicherte Betriebsstellenleiterin Nancy Haack. Die Maßnahmen zielen u.a. darauf ab, Auswirkungen von möglichen Störungen im Telekommunikationsnetz auf das Alarmsystem abzustellen.






Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2023

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