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Abschussgenehmigung für Rodewalder Rüden erteilt

Ausnahme gilt bis 31. Dezember 2020


PI 091/2020

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am 17. Juli 2020 nach Maßgabe des Niedersächsischen Umweltministeriums die erneute Ausnahmegenehmigung zur Tötung des so genannten Rodewalder Rüden GW717m erteilt.

Notwendig wurde dies, weil entgegen der günstigen Prognose im März 2020 weitere Rissvorfälle im Territorium des Rodewalder Rudels eingetreten sind. So wurde am 24. Mai 2020 in Altenwahlingen (Landkreis Heidekreis) ein zwölf Monate altes Rind aus einer Herde mit sechs erwachsenen Tieren durch einen oder mehrere Wölfe getötet. Der letzte Schadensfall ereignete sich am 16. Juni 2020 im Landkreis Nienburg, bei dem Wölfe des Rodewalder Rudels zwei Pferde töteten und ein weiteres schwer verletzten. In den von den Biss- und Fraßstellen genommenen Speichelproben wurden jeweils DNA-Spuren mehrerer Tiere des Rudels nachgewiesen, von denen zumindest ein Tier männlich war. Das Rissbild lässt aufgrund der daraus abzulesenden Jagdtechnik darauf schließen, dass der Leitrüde des Rudels beteiligt war.

Minister Olaf Lies sagt dazu: „Leider hat sich damit die ursprüngliche Befürchtung bestätigt: Der Rodewalder Rüde reißt nicht nur weiter Rinder und Pferde, sondern hat inzwischen diese problematischen Jagdtechniken an sein Rudel weitergegeben. Wenn zumutbarer Herdenschutz von Wölfen überwunden wird, muss rechtzeitig reagiert werden – im Interesse einer artgerechten Weidetierhaltung, aber auch um die Akzeptanz für Wölfe bei uns zu erhalten.“

Die aktuelle Genehmigung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020. Zur Entnahme befugt sind geeignete Personen im gesetzlichen Sinne. Um die mit der Maßnahme betrauten Personen zu schützen, ist es geboten, weder deren Namen noch Details über den genauen Ablauf zu veröffentlichen. Für die Entnahme gelten die Bedingungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Solange das Individuum in der Landschaft nicht anhand besonderer, leicht erkennbarer äußerer Merkmale (etwa besondere Fellzeichnung) zu bestimmen ist, kann eine Identifizierung über die Nähe zu bisherigen Rissereignissen erfolgen. Nach jeder Entnahme eines Wolfes muss abgewartet werden, ob im Territorium des Rodewalder Rudels die Nutztierrisse aufhören bzw. soweit möglich mittels genetischer Untersuchung ermittelt werden, ob tatsächlich GW717m entnommen wurde. Ist dies nicht der Fall und treten weitere Übergriffe auf, kann sukzessive jeweils ein weiteres Mitglied des Rudels bis zum Ausbleiben der Schäden bzw. zum Abschuss von GW717m entnommen werden. Die Entnahme einer sichtbar laktierenden Fähe ist auszuschließen.

Seit dem Frühjahr 2018 war es im Territorium des Rodewalder Rudels, insbesondere im Landkreis Nienburg, vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf ausreichend geschützte Nutztiere gekommen. Dabei haben Wölfe nicht nur kleinere Nutztiere wie Schafe erbeutet, sondern darüber hinaus Rinder und Pferde gerissen. Aufgrund ausbleibender weiterer Herdenschutzüberwindungen und einer damit günstigeren Schadensprognose wurde die Genehmigung nach dem 31. März 2020 nicht verlängert.


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