Schadens-Aufarbeitung nach der Lühe-Flut geht weiter
Umweltminister Meyer: „Wir wollen die Betroffenen bei der Bewältigung der Schäden nicht alleine lassen“
PI 169/2022
Das niedersächsische Umweltministerium und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzen sich weiter für eine unbürokratische Entschädigung der von den Überschwemmungen an der Lühe (Landkreis Stade) im Mai betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ein. Derzeit werde dafür in Zusammenarbeit des Ministeriums mit dem Landesbetrieb eine sogenannte „Billigkeitsrichtlinie“ erarbeitet, berichtete NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer heute dem Stader Kreistag. Die erforderlichen Mittel der Schadensbewältigung sollen in einem regulären Nachtragshaushalt in 2023 vom Landtag abgesichert werden.
Grund für die Überschwemmungen am 28. Mai war die verspätete Schließung eines Sperrwerks, das im Normalfall die angrenzenden Grundstücke vor Hochwasser schützt. Nach bisherigen Erkenntnissen waren dafür technische Fehler im Meldesystem des Sperrwerks verantwortlich. Somit ergeben sich zwar keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Land. „Wir stehen aber weiter zu der Ankündigung von Ex-Umweltminister Olaf Lies, die Betroffenen bei der Bewältigung der Schäden nicht alleine zu lassen“, sagte der jetzige Umweltminister Christian Meyer. Die Anwohnerinnen und Anwohner hätten – vor dem Hintergrund von bis zu 190 erfolgreichen Schließvorgängen im Jahr – verständlicherweise darauf vertraut, dass sie auch diesmal durch das Sperrwerk geschützt sind, so Meyer. „Das hat leider an diesem Tag nicht funktioniert. Alle Geschädigten, die nicht versichert waren, sollen daher im Rahmen von Billigkeitsleistungen entlastet werden.“
„Eine wichtige und notwendige Grundlage für solche freiwilligen Entschädigungszahlungen ist eine Billigkeitsrichtlinie, die wir derzeit in Abstimmung mit dem Umweltministerium erarbeiten“, erläuterte NLWKN-Direktorin Rickmeyer heute in einer Sitzung des Kreistages in Stade. Voraussetzung für die Fertigstellung der Richtlinie und einen entsprechenden Landtagsbeschluss sei unter anderem die konkrete Höhe der gesamten Schäden. Diese müssten jetzt durch einen Gutachter ermittelt werden.
Minister Meyer: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die erforderlichen Finanzmittel im geplanten Nachtragshaushalt für 2023 eingestellt werden.“ Der kürzlich verabschiedete Nachtrag zum Doppelhaushalt 2022/23 war dagegen ein reiner Sonder-Nachtrag, um schnelle Hilfen für Betriebe, Kommunen und Haushalte im Rahmen der Energiekrise zu ermöglichen. „Wir bitten alle vom Mai-Hochwasser Betroffenen noch um etwas Geduld, denn wir benötigen jetzt eine rechtskonforme und haushaltsrechtlich abgesicherte Lösung im Interesse der Geschädigten“, so der Minister.
Auch wurden umfangreiche Konsequenzen aus der Lühe-Flut gezogen. Rein vorsorglich wurden nun zusätzliche Sicherungsstufen in das bisher einwandfrei funktionierende Alarmierungssystem des Lühe- Sperrwerks eingebaut. Die Maßnahmen zielen u.a. darauf ab, Auswirkungen von möglichen Störungen im Telekommunikationsnetz auf das Alarmsystem abzustellen.
Hintergrund:
Am 28. Mai dieses Jahres kam es im Bereich des Flusses Lühe (Landkreis Stade) zu Überschwemmungen, davon waren Anwohnerinnen und Anwohner in den Ortschaften Mittelnkirchen, Guderhandviertel und Horneburg betroffen. Insgesamt wurden dem NLWKN 71 Schadensmeldungen zugeleitet. So wurden Keller überflutet, diverse Gegenstände und auch Autos beschädigt. Das Lühe-Sperrwerk, das die angrenzenden Grundstücke eigentlich vor Hochwasser schützt, wurde an diesem Tag zu spät geschlossen.
Derzeit läuft noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren zu den genauen Ursachen des Vorfalls. Ein Teil der Betroffenen war gegen Hochwasserschäden versichert und konnte daher schon entschädigt werden.
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erstellt am:
08.12.2022