Artikel-Informationen
erstellt am:
19.12.2016
zuletzt aktualisiert am:
21.12.2016
Die anstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist von besonderer Bedeutung, weil sie auch richtungsweisend für andere wasserbauliche Entscheidungen sein wird. Die ökologischen Notwendigkeiten sind gegen die wirtschaftlichen Interessen abzuwägen. Für uns gibt es die klare Ansage der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit dem Verschlechterungsverbot und dem Verbesserungsgebot für die Wassergüte. Die Deichsicherheit darf nicht gefährdet werden und der durch den Klimawandel drohende Anstieg der Wasserstände und die beschleunigte Fließgeschwindigkeit sind starke Argumente gegen weitere Flussvertiefungen. Es geht um die Sicherheit in Gegenwart und Zukunft und es geht darum, dass auch künftige Generationen von lebendigen Flüssen mit einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt profitieren.
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19.12.2016
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21.12.2016