Artikel-Informationen
erstellt am:
18.07.2025
PI 052/2025
Das seit 2018 im Rückbau befindliche ehemalige Atomkraftwerk Unterweser hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz fristgerecht über ein meldepflichtiges Ereignis informiert. Am Abend des 13. Juli 2025 führte ein Kurzschluss in einem vorgelagerten Leistungsschalter eines Schaltfeldes zur Abschaltung des Eigenbedarfs-Transformators. Infolgedessen fiel die Stromversorgung aus. Die zweite Netzanbindung stand aus Wartungsgründen nicht zur Verfügung.
Die Auswirkungen des Stromausfalls waren gering: Alle wichtigen Systeme wurden über Batterien mit Spannung versorgt. Zum Zeitpunkt des Ausfalls fanden keine Rückbauarbeiten statt. Seit 2019 ist die Anlage atombrennstoff- und seit 2022 wasserfrei, das heißt, alle größeren Wasserreservoirs im Kontrollbereich sind entleert. Ursache für den Ausfall des Schalters war ein technischer Defekt. Nach entsprechenden Kontrollen konnte die Spannungsversorgung noch in der Nacht schrittweise wiederhergestellt werden. Für die Versorgung der betroffenen Stromschiene wurden Ersatzmaßnahmen ergriffen und der Schalter wird getauscht.
Nach der Verordnung über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (AtSMV) ist ein Ausfall eines Stranges der Eigenbedarfsversorgung meldepflichtig. Das Ereignis wird gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.
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18.07.2025