Lies: „Wir werden weder Hochwasserschutz noch Wiesenvögel dem Wolf opfern“
- Niedersächsische Wolfsverordnung ist auf dem Weg -
PI 46/2020
Die Verordnung regelt insbesondere die in Niedersachsen zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen. Ausreichend geschützte Weidetiere sind eine Grundvoraussetzung, damit eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss problematischer Wölfe geprüft werden kann. „Die Bedingungen für die Zumutbarkeit unterscheiden sich jedoch stark“, so Minister Lies. „Auf Deichen oder in Naturschutzgebieten werden wir beispielsweise nicht flächendeckend hohe Zäune bauen. Gerade die Naturschutzflächen wie das Grünland in der Heide sind auf die extensive Beweidung angewiesen. Wir werden weder Hochwasserschutz noch Wiesenvögel dem Wolf opfern. Mit der Verordnung schaffen wir einen ausgewogenen Interessenausgleich.“
Die vollständige Landtagsrede des Umweltministers finden Sie hier.