Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Umweltminister Olaf Lies stellt Arbeitsschwerpunkte vor

Niedersachsens Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Olaf Lies, hat am (heutigen) Montag die Mitglieder des Umweltausschusses des Niedersächsischen Landtages über die anstehenden Arbeitsschwerpunkte seines Ressorts unterrichtet.

Minister Lies: „Mit mir wird es keine Rolle rückwärts im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes geben. Mit mir wird es keine Grabenkämpfe geben. Ich werde pragmatisch an die Themen herangehen und ganz bewusst Themen voranbringen und einen Ausgleich schaffen zwischen Interessen des Umweltschutzes und der Wirtschaft. Ich möchte einen Beitrag leisten für ein lebenswertes und modernes Niedersachsen. Die Themen Energiewende, Hochwasserschutz, Natur- und Klimaschutz sowie bezahlbares Wohnen gehören dabei zu den Schwerpunkten.“

Klimaschutz – Klimaziele umsetzen, die Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkelkinder sichern

Umweltminister Olaf Lies machte deutlich, dass das Thema Klimaschutz keinen Aufschub mehr dulde. „Der Klimawandel verstärkt sich und wird auch in Niedersachsen immer deutlicher spürbar. Wir beabsichtigen daher, unsere Klimakompetenz zu stärken und insbesondere die Kommunen bei dieser neuen Herausforderung zu unterstützen“, sagte Lies. Auf dem Weg zu einer klimagerechten Gesellschaft arbeite das Land an einem niedersächsischen Klimagesetz und wolle ein Umwelt- und Klimaschutzprogramm im Dialog mit den betroffenen Kreisen erstellen.

Ein wesentliches Instrument zur Begrenzung der Treibhausgase sei der Emissionshandel: „Im Rahmen unserer Überlegungen zum Klimaschutz müssen wir gleichzeitig dafür sorgen, dass die zahlreichen energieintensiven Unternehmen in Niedersachsen auch international wettbewerbsfähig bleiben. Wir werden uns auch für eine angemessene Strompreiskompensation und für unbürokratische Regelungen für emissionshandelspflichtige Kleinanlagen einsetzen.“ Lies kündigte an, im Rahmen der 8. Regierungskommission „Nachhaltige Umweltpolitik und Digitaler Wandel“, die Auswirkungen der dritten Emissionshandelsperiode 2013 – 2020 auf Niedersächsische Betriebe zu analysieren.

Energiewende gestalten: Von der Strom- zur Energiewende 2.0 – Digitales Energieland Niedersachsen

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien sei einer der wichtigsten Schlüssel zum Erreichen der Klimaziele, sagte Lies. Deshalb werde er sich weiter für den Ausbau der Erneuerbaren Energien an Land und auf See einsetzen. Zugleich gehe es darum, die Stromnetze zügig auszubauen. „Die Stromnetze sind das Rückgrat der Energiewende. Ich strebe an, alle Projekte in der Genehmigungsverantwortung des Landes im Drehstromnetz bis Ende 2020 planfestzustellen.“ Die Energiewende dürfe nicht nur eine Stromwende bleiben, forderte Lies. Impulse für eine Sektorenkopplung seien deshalb dringend erforderlich. „Nur über eine intelligente Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität kann es gelingen, den Energiebedarf kostengünstig mit Erneuerbaren zu decken. Bislang scheitert eine flächendeckende Sektorenkopplung jedoch insbesondere an der Ausgestaltung der Umlagen, Abgaben und Steuern im Energiebereich. So kann der Umstieg auf Elektromobilität und innovative Wärmekonzepte nicht gelingen. Ich werde mich daher auf Bundesebene intensiv in diese Debatte einbringen, auch um eine gerechtere Lastenverteilung zu erreichen.“ Auch in der Speichertechnologie werde Niedersachsen vorangehen: „Bei einem hohen Anteil an Erneuerbaren Energien werden Langfristspeicher für die Überbrückung von Dunkelflauten benötigt. Niedersachsen will zum Beispiel ehemalige Kraftwerksstandorte als Pilotprojekte für Energiespeicher etablieren“, sagte Lies. Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende sei die Digitalisierung. In dem Projekt „enera“ im Nordwesten des Landes werde erforscht, wie ein zukünftiges Stromversorgungssystem – vor allem im Hinblick auf die digitale Verknüpfung von Netz, Markt und Daten – aussehen könne, sagte Lies.


Nachhaltige Mobilität

Um den Treibhausgasausstoß weiter zu senken und auch einen Beitrag zur Reduzierung der NO2-Gase zu leisten, sei der Ausbau nachhaltiger Mobilitätsformen mit alternativen Antrieben wie der Elektro- bzw. der Wasserstoff-Mobilität dringend notwendig, betonte Lies. Auch das Land müsse bei der Beschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den Fuhrpark einen Beitrag leisten. Eine von der Arbeitsgruppe „Beschaffungsallianz Elektromobilität“ durchgeführte Befragung habe gezeigt, dass schon heute technologisch rund 20 Prozent der Fahrzeuge im Landesfuhrpark durch rein batterieelektrische Fahrzeuge mit den aktuell am Markt verfügbaren Reichweiten ersetzt werden können. Lies kündigte deshalb an, dass die Kfz-Richtlinie des Landes angepasst, der Ausbau der Ladeinfrastruktur, des Verteilnetzes und des Wasserstoff-Tankstellen-Netzes unterstützt werden sollen.

Umweltminister Lies kündigte an, betroffene Städte bei ihrer Luftreinhalteplanung unterstützen zu wollen. „Wir wollen mit der Erstellung von „Masterplänen für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität“ und der verstärkten Integration in die Luftreinhalteplanung der Kommunen eine schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Jahresgrenzwertes in den betroffenen Städten erreichen. Natürlich betrachten wir nicht nur die belasteten Straßenabschnitte in den großen Städten, sondern versuchen mit Hilfe des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim auch, in der Fläche Niedersachsens belastete Straßenabschnitte zu identifizieren und dann mit geeigneten Minderungsmaßnahmen der Kommunen eine ggf. vorhandene Grenzwertüberschreitung zu beseitigen. Für mich ist auch das Thema Hardware-Nachrüstung noch nicht vom Tisch. Ziel ist die bestmögliche Luftqualität für alle Niedersachsen.“

Hardware-Nachrüstungen - Attraktiverer und günstigerer ÖPNV - Fließende Verkehre in der Stadt - ein attraktives Radwegenetz in Niedersachsen sind wichtige Bausteine für eine nachhaltige Mobilität. „Dazu werde ich im Ministerium ein Referat „Nachhaltige Mobilität“ einrichten.“

Hochwasserschutz im Binnenland und an der Küste ausbauen

Als eines seiner Schwerpunktthemen nannte Lies den Ausbau und die Verbesserung des Hochwasserschutzes im Binnenland und an der Küste. Für eine weitergehende Vorsorge werde das Land die bisherigen Programme durch einen „Masterplan Hochwasserschutz“ ergänzen. Lies sagte: „Ab dem Haushaltsjahr 2019 soll der Masterplan Hochwasserschutz mit einer verbesserten Ausstattung in einem mehrjährigen Programm starten. Gefragt sind vor allem Maßnahmen, die in absehbarer Zeit umgesetzt werden können und schnelle Erfolge versprechen. Viele Kommunen haben sich auf den Weg gemacht, auch, und das ist ausdrücklich zu begrüßen, in koordinierten, großräumigen Planungen und gemeinsam mit Nachbarkommunen und im Rahmen der vom Land geförderten Flussgebietspartnerschaften.“ Im Bereich des Küstenschutzes werde aktuell geprüft, ob ein Nacherhöhungsbedarf für die Elbdeiche besteht und ob die Mittelausstattung im Küstenschutz erhöht werden müsse.

Natur- und Umweltschutz/ Artenvielfalt

Als Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt will die Landesregierung die Vorgaben des Bundes hinsichtlich der Schaffung eines Biotopverbundes in Niedersachsen umsetzen. Demnach ist es Ziel, einen Biotopverbund zu schaffen, der mindestens zehn Prozent der Fläche des Landes umfassen soll. Die konkreten Ursachen des Insektenrückgangs müssten dringend geklärt werden, sagte Lies, um auf dieser Basis mit wirkungsvollen Maßnahmen gegensteuern zu können. „Ich werde daher den Aufbau eines ursachenbezogenen Insekten-Monitorings initiieren und voranbringen. Die Erkenntnisse werden dann auch zur Grundlage eines erforderlichen Handlungskonzeptes gegen das Insektensterben“, sagte Lies.

Städtebauliche Erneuerung und bezahlbares Wohnen

Bezahlbarer Wohnraum werde immer mehr zur Mangelware, sagte Lies. Gerade ältere Menschen und Familien, aber auch Auszubildende und Studierende müssen sich das Wohnen weiterhin leisten können, forderte Minister Lies. „Wir wollen, dass alle Teile der Gesellschaft eine bezahlbare Wohnung finden. Also werden wir in dieser neuen Legislaturperiode sehen, wie wir den sozialen Wohnungsbau weiterentwickeln und an die Herausforderungen der Zukunft anpassen können. Jede preisgünstige Wohnung, die dazukommt, entlastet den Markt und hilft Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen“, sagte Lies. Neben dem erforderlichen Bauland müssten auch die Förderkonditionen attraktiver gestaltet werden. Wichtig sei es deshalb, die Förderbedingungen und das Förderumfeld für die Wohnungswirtschaft zu optimieren. „Nur wenn wir geeignete Rahmenbedingungen herstellen, Anreize setzen und kluge Kopplungen bewirken, werden wir weitere Investitionen in den Wohnungsbau für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen anstoßen können“, sagte Lies. Sein Ministerium plane deshalb ein vollkommen neues und überarbeitetes Wohnraumförderprogramm. Die Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz solle angepasst und aktualisiert werden. Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Fortführung von Zahlungen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau über das Jahr 2019 hinaus. „Unser Ziel ist, dass die finanziellen Grundlagen der Wohnraumförderung auch vom Bund mitgetragen und gesichert werden. Denn wir sehen für die Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und natürlich auch Kommunen.“

Zum Baukindergeld sagte er: „Wir unterstützen die Initiativen auf Bundesebene, werden aber eine eigene Regelung auf Landesebene prüfen, wenn der Bund letztlich keine Maßnahmen ergreifen sollte, um Familien bei dem Neubau oder dem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu unterstützen.“

Für den Schutz der Mieter soll ein Wohnraumschutzgesetz auf den Weg gebracht werden. „Das Wohnraumschutzgesetz wird den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten geben, um Mieter zu schützen und um gegen desolate Wohnverhältnisse vorgehen zu können, wenn Eigentümer ihren Pflichten nicht nachkommen“, sagte Lies. „Gleichzeitig wollen wir auch ein gesetzliches Zweckentfremdungsverbot einführen. Wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollen die Kommunen ein Satzungsrecht erhalten, mit dem sie die Umwandlung von knappem Wohnraum in Ferienwohnungen sowie spekulative Leerstände und Abriss verhindern können.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.02.2018

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