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Umweltministerium erlässt Weisung zur Sicherung letzter FFH-Gebiete

- Lies: „Wir sind auf der Zielgeraden. Verfahren bis zum Sommer abschließen.“-


PI 024/2021


Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies sieht die Sicherung von Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) in Niedersachsen auf der Zielgeraden: „Die Landkreise und zuständigen Städte haben in den zurückliegenden drei Jahren unter Hochdruck an der Sicherung der FFH-Gebiete gearbeitet. Diese Anstrengungen haben bei dem ganz überwiegenden Teil bereits zum Erfolg geführt.“ Nur in 33 von insgesamt 385 niedersächsischen FFH-Gebieten stünde demnach noch eine Sicherung aus. „Die Corona-Pandemie hat viele Landkreise vor personelle und organisatorische Herausforderungen gestellt. Darauf wurde unsererseits große Rücksicht genommen. Gleichzeitig werden wir den eingeschlagenen Weg bei der Ausweisung nun ebenso konsequent zu Ende bringen: Bis spätestens Mitte Juli 2021 müssen alle Verordnungen vor Ort beschlossen sein. Eine entsprechende Weisung haben wir jetzt auf den Weg gebracht.“

Da die zuständigen Stellen im „übertragenen Wirkungskreis“ des Umweltministeriums tätig sind, behalte man sich zudem auch vor, Landkreise und Städte durch bindende Weisung zu verpflichten, rechtskonforme Sicherungsverordnungen direkt zu veröffentlichen und dann in Kraft treten zu lassen, betonte der Minister.

Zu einem solchen Fall kam es in der vergangenen Woche gegenüber dem Landkreis Gifhorn. Hierbei ging es um die Sicherung eines Gebietes, dass ganz überwiegend in der Stadt Wolfsburg liegt, aber zu knapp 10 Prozent eine Fläche im Landkreis Gifhorn umfasst.

Nachdem der Rat der Stadt Wolfsburg die Sicherungsverordnung zuständigkeitshalber im Juli 2020 vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages des Landkreis Gifhorn beschossen hatte, lehnte der Kreistag des Landkreises Gifhorn die entsprechende Sicherungsverordnung im Dezember 2020 ab. Daraufhin ließ sich das Umweltministerium die relevanten Unterlagen seitens des Landkreises Gifhorn übersenden. Nach einer Prüfung der Gründe, die zur Ablehnung des Verordnungsentwurfs durch den Kreistag des Landkreises Gifhorn geführt hatte, wies das Umweltministerium den Landkreis Gifhorn an, seine Zustimmung zur Sicherungsverordnung zu erteilen.

„Solche Weisungen sollen nicht zur Regel werden. Wo aber zügige Sicherungen erforderlich sind, vor Ort aber abgelehnt werden, da u.a. die Dringlichkeit nicht erkannt wird, werden wir weiter auch zu diesem Mittel greifen“, stellte Lies klar. „Wir haben einen klaren Zeitplan bis zum Sommer, den wir nicht gefährden werden.“ Niedersachsen ist das einzige Bundesland, dass die Sicherung seiner FFH-Gebiete bisher nicht abgeschlossen hat.

Das Umweltministerium hatte bereits im Frühjahr 2020 die noch säumigen Landkreise und Städte angewiesen, die in Ihrem Gebiet befindlichen FFH-Gebiete bis Mitte Juli 2020 und dann wegen der Corona-Pandemie bis Mitte Oktober 2020 zu sichern. „Auf Grund der Corona-Pandemie sind wir hier zunächst kulant verfahren“, erläuterte Lies. Mit Blick auf das seit dem Jahr 20215 laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren habe es für die Landkreise und Städte genug Zeit gegeben, sich auch angesichts der Herausforderung auf die abzuschließende Sicherung der Gebiete vorzubereiten. „Hier sind wir mit allen Beteiligten im engen Austausch. Mit Blick auf den Natur- und Artenschutz und genauso die drohende Klage der Europäischen Kommission beim Europäischen Gerichtshof werden wir hier mit großer Konsequenz vorgehen und dafür Sorge tragen, dass die Sicherung bis zum Sommer abgeschlossen wird“, so Lies.

Die Weisung des Niedersächsischen Umweltministeriums beinhaltet konkret folgende Punkte:

· Bis spätestens zum 31.03.2021 müssen, sofern noch nicht erfolgt, Verordnungsentwürfe erstellt werden, die als beratungsreifer Entwurf den politischen Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übermittelt werden können.

· Bis spätestens zum Beginn der Sommerpause 2021 der kommunalpolitischen Gremien müssen alle Verordnungen zu den zu sichernden FFH-Gebieten beschlossen sein.

· Es besteht eine 14-tägige Berichtspflicht über den Fortschritt der Verordnungsentwürfe an das Umweltministerium.

· In diesem Zusammenhang weist das Umweltministerium auf die Möglichkeit hin, ggf. Sondersitzungen der politischen Gremien anzusetzen, um das Verfahren zu beschleunigen.

· Mit Blick auf das anhängige EU-Vertragsverletzungsverfahren, behält sich das Umweltministerium weitere Schritte vor, um für einen Abschluss der Sicherung bis zum Beginn der Sommerpause 2021 durch die kommunalen politischen Gremien Sorge zu tragen.

Minister Lies betonte abschließend noch einmal, dass die EU-rechtlich geforderte Sicherung der FFH-Gebiete je nach Meldezeitpunkt der niedersächsischen FFH-Gebiete an die EU-Kommission eigentlich bereits im Jahr 2010 bzw. 2013 hätte abgeschlossen sein müssen: „Das war parteiübergreifend ganz sicher kein Ruhmesblatt. Die Verantwortlichen in den Verwaltungen vor Ort, aber auch die vielen ehrenamtlichen Mitglieder der Kreistage haben zuletzt aber sehr konzentriert gearbeitet. Ihnen ist es zu verdanken, dass wir jetzt einen Großteil der Schutzgebiete sichern konnten. Jetzt gehen wir in den Endspurt. Mit dem gewählten Weg bin ich sehr zuversichtlich, dass wir die offenen Sicherungsverfahren bis zum Sommer 2021 abschließen werden. Damit wäre dieses langwierige Kapitel der niedersächsischen Umweltpolitik endlich abgeschlossen.“


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