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erstellt am:
15.08.2013
Pressemitteilung 102/2013
HANNOVER. Der Schutz des Trinkwassers ist Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel ein sehr wichtiges Anliegen. „Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr. 1“, sagte der Minister heute in Hannover. Der vorsorgende Grundwasserschutz hat daher für die niedersächsische Landesregierung sehr hohe Priorität, denn etwa 90 Prozent des Trinkwassers in Niedersachsen werden aus dem Grundwasser entnommen. Ziel ist es, überall dort Wasserschutzgebiete auszuweisen, wo Trinkwasser gewonnen wird. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat zu diesem Zweck gemeinsam mit den Wasserversorgungsverbänden Handlungshilfen zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten erarbeitet.
Aus Anlass der Veröffentlichung des zweiteiligen Leitfadens mit Praxisempfehlungen für die unteren Wasserbehörden und die Wasserversorger hat Minister Wenzel zu einer Fachveranstaltung ins Alte Rathaus in Hannover eingeladen. In seiner Einführungsrede vor den etwa 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stellte Wenzel klar, dass für Trinkwasser als „das Lebensmittel schlechthin“ Qualität das zentrale Ziel sei und dass dies nur über einen langfristig vorsorgenden Grundwasserschutz zu erreichen sei. Gegenwärtig seien in Niedersachsen rund 300 Wasserschutzgebiete ausgewiesen. „Es sind jedoch noch mindestens 170 Wassereinzugsgebiete ohne Schutz, außerdem dürften zahlreiche Wasserschutzgebietsverordnungen künftig noch zu überarbeiten sein – da kommt der Leitfaden gerade zur rechten Zeit“, sagte der Minister.
Der erste Teil des Leitfadens wurde federführend von Wasserverbandstag Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (WVT) und der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW ) und einem Arbeitskreis, zusammengesetzt aus Wasserversorgern, Wasserbehörden und Fachbehörden, erstellt und gemeinsam als Praxisempfehlung für Wasserversorgungsunternehmen und Wasserbehörden herausgegeben. In diesem Teil I werden der vorsorgende Trinkwasserschutz als Grund für die Schutzgebietsausweisung herausgestellt und sowohl Antragstellung als auch das Verfahren zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes ausführlich beschrieben.
Teil II des Leitfadens hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) federführend erstellt. Hierin werden für diverse Gefährdungspotenziale spezielle Schutzbestimmungen mit Begründungen und Hinweisen zum Vollzug herausarbeitet. Wenzel: „Den Wasserbehörden ist damit ein wirksames Instrument zur Unterstützung in den Schutzgebietsverfahren an die Hand gegeben.“ Die Handlungshilfe sei nicht als Vorschrift betrachten. Nach wie vor seien die Wasserbehörden aufgefordert zu prüfen, welche Auflagen speziell für ihr Wasserschutzgebiet passen.
„Ausweisungen von Wasserschutzgebieten beinhalten einen umfassenden Schutz des Grundwassers vor sämtlichen Nutzungsansprüchen in einem Einzugsgebiet.“, erklärte WVT-Präsident Heiko Albers. Dies mache aber nur dann Sinn, wenn das Schutzgebiet auch von allen Akteuren gelebt wird und ausreichende Kontrollen den höchstmöglichen Schutz gewährleisten.
Dr. Thorsten Birkholz als Geschäftsführer der Landesgruppe Nord des DVGW wies in seinem Grußwort auf das Eingangsprodukt Wasser als Basis einer sicheren und hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung hin. Daher sei es nur konsequent, das Eingangsprodukt mit einem Schutzgebiet zu sichern. „Der technische Aufwand hält sich in Grenzen, und es werden Kosten bei der Aufbereitung gespart“, so Birkholz. Auch gewährleiste ein Schutzgebiet den notwendigen Einfluss eines Wasserversorgungsunternehmens auf sein Gewinnungsgebiet, damit dieses in enger Kooperation mit der Landwirtschaft ausreichend geschützt werden kann.
Auch Dr. Marco Trips stellte als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände und Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes die Bedeutung eines Wasserschutzgebietes als besonders wichtigen Baustein für den Schutz des Grundwassers heraus: „Die neue Handlungshilfe mit konkreten Checklisten, aber auch Erfahrungswerten zu Zeitplänen, Kosten und Konflikten ist genau das, was die Praxis braucht – keinen neuen behördlichen Anforderungskatalog, sondern Tipps, Handlungshilfen und Beispiele für die Umsetzung“, sagte Trips.
Weitere Informationen:
Die „Handlungshilfe (Teil I) – Ausweisung von Wasserschutzgebieten für Grundwasserentnahmen“ ist von den Internetseiten des Wasserverbandstages abrufbar: http://www.wasserverbandstag.de/main/siwa_informationen.php?navid=8
Die digitale Version der Handlungshilfe (Teil II) zur Erstellung und zum Vollzug von Wasserschutzgebietsverordnungen steht als Download auf den Seiten des NLWKN zur Verfügung: www.nlwkn.niedersachsen.de(unter: Wasserwirtschaft > Grundwasser > Wasserversorgung > Wasserschutzgebiete). Teil II soll regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben werden.
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erstellt am:
15.08.2013