Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (AUKM) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
Antragsverfahren 2023
Im Antragsverfahren Sammelantrag Agrarförderung 2023 werden folgende Erstanträge für AUKM zur Verbesserung der Biodiversität des MU angeboten:
- AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern
- AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern
- AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln)
- GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes
- GN 3 Weidenutzung in Hanglagen
- GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten
- BB Besondere Biotoptypen
- BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen
Die AUKM gewähren Zuwendungen für freiwillige Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. Mit einer Teilnahme werden wertvolle Lebensräume erhalten und verbessert. Viele in ihrem Bestand als gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind auf die Agrarlandschaft als Lebensraum angewiesen. Die AUKM leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Naturschutzpolitik des Landes Niedersachsen beim Aufbau des europäischen ökologischen Schutzgebietssystems Natura 2000.
Die AUKM sind auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 (ELER) Bestandteil des GAP-Strategieplanes für die Bundesrepublik Deutschland
Förderkulissen stellen Gebiete da, in denen für landwirtschaftlich genutzte Flächen Anträge auf AUKM gestellt werden können. Es werden über die Umweltkarten nur Förderkulissen von AUKM dargestellt, für die im jeweiligen Jahr Anträge zulässig sind.
Daneben werden auf dieser Seite Förderkulissen für Naturschutzmaßnahmen dargestellt, die in einem engen fachlichen Verhältnis zu den AUKM stehen.
Folgende Förderkulissen stehen zur Verfügung:
Ansprechpartner: Frank Kruse, MU, Tel.: (0511) 120-3540