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Umgang mit radioaktiven Stoffen in Medizin, Forschung und gewerblicher Wirtschaft

Radioaktive Stoffe werden gezielt in Medizin, Forschung und gewerblicher Wirtschaft eingesetzt. Um unter anderem die Menge an radioaktivem Abfall und die Strahlenbelastung der Umwelt zu minimieren, werden nach Möglichkeit nur Radionuklide mit kurzen Halbwertszeiten eingesetzt.

Bei den eingesetzten radioaktiven Stoffen, vor allem im Bereich gewerbliche Wirtschaft, handelt es sich überwiegend um radioaktive Stoffe in einer dichten Umhüllung. Diese umschlossenen radioaktiven Stoffe werden in festgelegten Zeitabständen auf Undichtigkeiten überprüft.

Vor allem in der Nuklearmedizin werden auch offene radioaktive Stoffe verwendet, so zum Beispiel Medikamente, die Radioisotope enthalten. Bei dem Einsatz von Radioisotopen wie Iod-131 sind Abgaben der Radioisotope, die zum Beispiel durch Ausatmen der Patienten entstehen, unvermeidbar. Deshalb wird die Abluft nuklearmedizinischer Abteilungen, die Umgang mit Iod-131 im Rahmen von Iod-Therapien haben, in der Regel gefiltert. Die Abluftüberwachung soll dabei die Einhaltung der in der Strahlenschutzverordnung oder in strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen festgelegten Werte sicherstellen.

Die Ausscheidungen der mit Iod-131 behandelten Patienten führen zu einem Eintrag von Iod-131 in die meisten kommunalen Kläranlagen. Die daraus resultierende Strahlenbelastung der Bevölkerung erfolgt aus der Nutzung der Gewässer unterhalb der Kläranlagen und liegt rechnerisch bei maximal 2 µSv pro Jahr. Das entspricht in etwa einem Tausendstel der natürlichen Strahlenbelastung.

In der Umgebung von nuklearmedizinischen Einrichtungen sind in der Regel keine relevanten Immissionen radioaktiver Stoffe nachweisbar. Die eingesetzten Medikamente enthalten meist nur kurzlebige Radioisotope, so dass es nicht zu einer Anreicherung in der Umgebung kommen kann. Die mittlere jährliche Strahlenexposition durch Anwendung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe in der Medizin liegt mit etwa 1,7 mSv pro Jahr (Bundesdurchschnitt) in der gleichen Größenordnung wie die natürliche Strahlenexposition. Der Hauptanteil wird dabei durch die Röntgendiagnostik verursacht.

Radioaktive Reststoffe aus Medizin, Forschung und gewerblicher Wirtschaft müssen entweder zum Abklingen kontrolliert gelagert oder für eine zukünftige Endlagerung konditioniert werden. Nach dem Abklingen der Radioaktivität in den Reststoffen unter festgelegte Grenzen können sie aus dem Geltungsbereich des Strahlenschutzrechts entlassen werden (siehe Freigabe). Umschlossene radioaktive Stoffe werden in der Regel verwertet.

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