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Fragen und Antworten zur Energiewende (FAQ)

Was ist das Ziel der Energiewende?

Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von höchster Priorität. Im Hinblick auf den Klimaschutz sowie die mit der Nutzung der Atomkraft verbundenen Risiken ist sie ohne Alternative. Der mit der Energiewende verbundene Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglicht zudem Innovationen und neue Technologien und erbringt Wertschöpfung vor Ort. Die Landesregierung will ihren Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende leisten. Ziel ist es, durch den Ausbau der erneuerbaren Energien ein neues nachhaltiges System zu erreichen, das vollständig auf Atomenergie und schrittweise auch auf fossile Energieträger verzichtet.

Wie ist der Stand bezüglich der Windenergie in Niedersachsen?

Die Windenergie ist eine vergleichsweise kostengünstige und etablierte Technologie und bildet damit das Kernstück der Energiewende im Stromsektor. Niedersachsen verfügt zur Erzeugung von Windstrom über sehr gute Potenziale. Diese gilt es im Sinne eines möglichst umwelt- und sozialverträglichen Ausbaus der Windenergie zu nutzen. Damit kommt das Land seiner Verantwortung für eine erfolgreiche nationale Energiewende nach und profitiert zugleich von den (regional-)wirtschaftlichen Chancen.

Die konkrete Festlegung von Flächen für die Windenergienutzung erfolgt im Rahmen der regionalen Raumordnungsprogramme und wird von den jeweils zuständigen Landkreisen im eigenen Wirkungskreis vorgenommen. Die Landkreise legen auf Grundlage eines Konzeptes, welches den gesamten Planungsraum abdeckt, geeignete Gebiete fest, denn für die Windenergienutzung braucht man viel Platz. Bis zum Treffen einer Entscheidung werden unterschiedliche Belange sachgerecht geprüft und abgewogen. Dabei werden auch der Naturschutz und das Landschaftsbild berücksichtigt. In einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit allen berührten öffentlichen und privaten Belangen werden diese Gebiete abgestimmt. Die Bauleitplanung liegt bei den Städten und Gemeinden.

Entscheidungen darüber, wo Windenergieanlagen entstehen, erfolgen bürgernah und unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten. Nur so kann die grundsätzlich hohe Akzeptanz der Windenergie erhalten bleiben. Bei dem für die Errichtung von Windkraftanlagen (mit Gesamthöhe über 50 Meter) erforderlichen Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung. Das heißt, dass eine Genehmigung erteilt werden muss, sofern die im Gesetz und den relevanten Vorschriften genannten Voraussetzungen durch den Antragsteller erfüllt werden. Eine willkürliche Ablehnung von Anträgen widerspräche rechtstaatlichen Grundsätzen.

Wie wird über Standorte von Kraftwerken entschieden?

Aus fachlicher Sicht sollte der Standort von Kraftwerken immer so gewählt werden, dass die Systemkosten minimiert werden. Neben den direkten Kosten der Versorgung mit dem jeweiligen Energieträger sollten somit auch indirekte Kosten betrachtet werden. Dazu gehört z. B. ein zusätzlicher Strom- oder Gasnetzausbau, der möglicherweise durch die Standortwahl ausgelöst werden könnte. Zur Zeit gibt es hingegen keine Anreize, die indirekten Kosten bei der Standortwahl zu berücksichtigen. Daher sind die Kosten der Energieträgerversorgung der wesentliche Faktor für die Standortwahl. Dies kann zu einem ineffizient hohen Netzausbaubedarf führen, so dass eine Überarbeitung des Marktdesigns an dieser Stelle grundsätzlich sinnvoll wäre. Eine Alternative liegt bspw. in der Einführung einer so genannten G-Komponente, bei der Kraftwerke je nach Standort für die Stromeinspeisung eine Gebühr an den Netzbetreiber abführen müssen.

Wie werden Anlagen von Erneuerbaren Energien an vorhandene Stromnetze angebunden?

Eine tragende Säule des künftigen Energieerzeugungsparks soll die Offshore-Windkraft werden. Der gesamte Offshorestrom, aber auch der dezentral erzeugte Strom aus erneuerbaren Energien, muss dazu in die Lastzentren geleitet werden.

Mehr als 90 % der regenerativen Erzeugungsanlagen befinden sich in strukturschwachen Regionen mit geringem Energieverbrauch. Überschüssige Energie muss daher über die Transportnetzebene in andere Regionen geleitet werden. Schon heute führt der rasche Zubau von erneuerbarer Energie u.a. in Norddeutschland zu massiven Netzengpässen und zwingt die Übertragungsnetzbetreiber fast jeden Tag zu stabilisierenden Eingriffen in Netzbetrieb und Erzeugung. Schlüssel für die erfolgreiche Energiewende ist daher die Verstärkung und Erweiterung des bestehenden Verbundnetzes durch den Ausbau der 380 kV-Höchstspannungsleitungen, aber auch der unterlagerten Verteilnetze.

Für den Fall, dass der Strom aus EEG-Anlagen witterungsbedingt nicht zur Verfügung steht, muss die Stromversorgung aus konventionellen Kraftwerken sichergestellt werden. Der Netzausbau insgesamt wird im Wesentlichen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien bestimmt. Neue Stromtrassen können durch die lastnahe (d.h. dort, wo viel Strom benötigt wird) Ansiedlung von neuen Gaskraftwerken nicht signifikant eingespart werden.

Was tut Niedersachsen bezüglich der Erforschung und Errichtung wirklich leistungsfähiger Speicheranlagen?

Das Land Niedersachsen strebt eine Energieversorgung aus 100 % erneuerbaren Energiequellen an. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn vorhandene Technologien weiterentwickelt und neue erprobt und in den Markt gebracht werden. Forschung und Innovationen sind auch für Niedersachsen ein wichtiges Thema. Das Umweltministerium fördert in diesem Zusammenhang Projekte im Rahmen der Innovationsförderrichtlinie und hat darüber hinaus die Landesinitiative Energiespeicher und –systeme ins Leben gerufen. Wesentliches Ziel dieser technologisch ausgerichteten Landesinitiative ist die Einbindung und Zusammenführung von Wirtschaftsunternehmen und der Forschungslandschaft zur Stärkung des Technologiestandortes Niedersachsen. Hier erfolgte gerade die Ausschreibung des Entwicklungskonzeptes „Energiespeicher in Niedersachsen“. Sein Inhalt ist die Untersuchung der technologischen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Energiespeichern, der zeitlichen, organisatorischen und rechtlichen Umsetzung, sowie Prüfung der Ressourcen und Verfügbarkeit. Dies ist deutlich mehr als eine reine Potenzialanalyse und hat das Ziel, eine Priorisierung der für Niedersachsen geeigneten Speichersysteme zu ermöglichen.


Was ist die EEG-Umlage?

Die Kosten, die durch die Förderung der Stromerzeugung auserneuerbaren Energien entstehen, werden mittels der sogenanntenErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt. DieEEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt und spätestens am15. Oktober eines jeden Jahres veröffentlicht. Sie beträgt derzeit 6,35 ct/kWh.Ein wesentlicher Grund für den bisherigen Anstieg der EEG-Umlage ist dergesunkene Börsenstrompreis. Neben dem sogenannten Merit-Order-Effekt (dieVerdrängung teuer produzierender Kraftwerke durch den Markteintritt einesKraftwerks mit geringeren Grenzkosten) ist für den gesunkenen Börsenstrompreisauch der niedrige Preis für CO2-Zertifikate verantwortlich. Vor diesemHintergrund setzt sich die Niedersächsische Landesregierung dafür ein, daseuropäische Emissionshandelssystem zu stärken und das Zertifikatsangebot zuverknappen. Damit könnten die externen Kosten fossiler Stromerzeugung im Rahmendes Emissionshandels angemessener berücksichtigt werden.

Ein Ansatzpunkt für eine kurzfristige und wirksameEntlastung der Stromverbraucher ist die Absenkung der Stromsteuer. DieStromsteuer beträgt derzeit 2,05 Ct/kWh. Die Stromsteuer sollte künftig um denAnteil gesenkt werden, der dem Anteil der Erneuerbaren Energien an derStromerzeugung entspricht. Weiteres Einsparpotenzial für private Haushaltesowie kleine und mittlere Industriekunden besteht in der Rücknahme derumfänglichen Befreiung bestimmter Stromkunden von den Netznutzungsentgelten (§19 StromNEV).Zur Vermeidung sozialer Härten könnten einkommensschwacheHaushalte darüber hinaus durch Beratungsangebote zur Energieeinsparungentlastet werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.10.2017
zuletzt aktualisiert am:
02.01.2018

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