Artikel-Informationen
erstellt am:
04.04.2022
zuletzt aktualisiert am:
26.06.2025
Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen (Windenergieerlass).pdf
In dem sogenannten Windenergieerlass hat das Land erstmals 2016 und zuletzt 2021 einerseits Vorgaben für die Genehmigungsbehörden für die Genehmigung von Windenergieanlagen festgelegt und andererseits die damalige Rechtslage beschrieben.
Hinweise für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen
Basierend auf dem Windenergieerlass hat die Servicestelle im Jahr 2024 die sich zuletzt oftmals geänderte Rechtslage für die Genehmigung von Windenergieanlagen umfassend dargestellt.
Erste Vollzugshinweise zu § 10 Abs. 5, 5a und § 16b BImSchG in Bezug auf Windenergieanlagen sowie zu den §§ 11a, 38, 52, 70 und 78 und 108 WHG
Hinweise Denkmalschutzrecht für die Genehmigung von Windenergieanlagen.pdf
Das Land hat die denkmalschutzrechtlichen Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen gesenkt. Hierzu hat das Umweltministerium in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur Hinweise zur Anwendung des geänderten Denkmalschutzrechts herausgegeben.
Merkblatt Anforderungen der AwSV an WEA.pdf
Merkblatt_WEA_BLAK_UmwS_Anhang.pdf
Beim Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) werden wassergefährdende Stoffe eingesetzt, daher sind die Regelungen zum Umgang mit diesen Stoffen in §§ 62 und 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG ) sowie der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV ) zu beachten. Nachfolgend werden die Anforderungen, die sich durch diese Vorschriften ergeben, aufgeführt. Sie sind insbesondere bei Errichtung, Betrieb, wesentlicher Änderung und Stilllegung zu beachten. Zu den Hinweisen gehört die Anlage "Merkblatt BLAK UmwS Merkblatt Windenergieanlagen
Erlass "Klarstellungen und Anpassungen in Bezug auf den Umfang avifaunistischer Untersuchungen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen"
Mit den Neuregelungen durch das „Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ haben sich umfangreiche Änderungen im Artenschutzrecht im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen ergeben. Der bisherige "Windenergieerlass" ist nur noch dann anzuwenden, wenn sich daraus keine Widersprüche zu den Neuregelungen ergeben. Die Einzelheiten regelt der oben bereitgestellt Erlass
Merk- und Hinweisblatt Checkliste ELiA-Version 1.0
Um Genehmigungsanträge für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren elektronisch stellen zu können, haben verschiedene Länder sich zusammengeschlossen und das Projekt ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung) ins Leben gerufen. Das Land Niedersachen hat Hinweise veröffentlicht, um es Antragstellern zu ermöglichen, Genehmigungsanträge korrekt und vollständig stellen zu können. Die Hinweise umfassen eine Checkliste und ein Merkblatt.
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erstellt am:
04.04.2022
zuletzt aktualisiert am:
26.06.2025