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Klimaschutz in Niedersachsen

Niedersachsen soll Klimaschutzland Nr. 1 werden. Klimaschutz wurde deshalb auch als eigenes Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen. In einem Niedersächsischen Klimagesetz hat das Land seine Treibhausgas-Minderungsziele gesetzlich festgeschrieben. Einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Ziele soll das „Maßnahmenprogramm Energie und Klimaschutz Niedersachsen“ leisten.
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Anteile der Sektoren an den Gesamtemissionen in Niedersachsen (2019), eigene Darstellung nach Daten des LSN

Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von Initiativen auf den Weg gebracht, um Klimaschutz zu stärken und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Die ehrgeizigen Klimaschutzziele erfordern aber noch weit größere Anstrengung in den nächsten Jahrzehnten.

Niedersachsen emittiert derzeit etwa 77,65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (2019). Die Gesamtemissionen konnten damit gegenüber 1990 um 16,7 Prozent verringert werden.

Der Bereich Energiewirtschaft hat mit 24 Prozent den größten Anteil an den niedersächsischen Gesamtemissionen. Es folgen die Bereiche Verkehr (21 Prozent), Gebäude (19 Prozent) und Industrie (19 Prozent). 16 Prozent der Gesamtemissionen entfallen auf die Landwirtschaft und 0,8 Prozent auf den Bereich Abfallwirtschaft:

Da der größte Teil der niedersächsischen Treibhausgasemissionen energiebedingt ist, heißt Klimaschutz in Niedersachsen vor allem, den Umgang mit Energie zu verändern: Energie sparen, Energieeffizienz steigern und Erneuerbare Energien ausbauen.

Klimaziele in Niedersachsen - Aufnahme des Staatsziels Klima in die Niedersächsische Verfassung und das Niedersächsische Klimagesetz


Im Dezember 2020 hat der Niedersächsische Landtag das Thema Klima als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen. Damit wurde ein klares Signal gesetzt, welch zentralen Stellenwert der Klimaschutz aber auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei allen künftigen politischen Entscheidungen einnehmen werden.

Gleichzeitig wurden in einem Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels vom 10. Dezember 2020 die klimapolitischen Ziele des Landes festgelegt. Das Niedersächsische Klimagesetz wurde 2022 novelliert und ist eines der modernsten und weitestgehenden Klimagesetze bundesweit.

Eckpunkte des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes:

Anheben der Treibhausgas-Minderungsziele für Niedersachsen / Verkürzung des Minderungspfades

  • Ambitionierterer Reduktionspfad: -65 Prozent bis 2030 ggü. 1990 (bisher -55 Prozent)
  • Einführen von gesetzlichen Zwischenzielen: bis 2035 Reduktion um 76 Prozent und bis 2040 Reduktion um 86 Prozent ggü. 1990
  • Zielsetzung Treibhausgasneutralität bis 2045 (bisher 2050)

Neue Impulse für den Ausbau der Erneuerbaren Energien

  • Einführen einer Photovoltaikpflicht auf allen Neubauten (bisher lediglich gewerbliche Neubauten)
  • Verankerung von Flächen- und Leistungszielen für den Ausbau von Windenergie- und PV-Nutzung: Ausweisung von mindestens 1,7 Prozent der Landesfläche bis 2027 und von 2,2 Prozent des Landesfläche bis 2033 für die Windenergienutzung und von 0,47 Prozent der Landesfläche bis 2033 für die PV-Nutzung; Realisierung von mindestens 30 Gigawatt Windenergie an Land und mindestens 65 Gigawatt Photovoltaik bis zum 31. Dezember 2035, davon 50 Gigawatt auf bereits versiegelten Flächen
  • Deutliche Erleichterung der Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf, an und in der Umgebung von Kulturdenkmälern
  • Verbot der Durchführung von Raumordnungsverfahren zu Maßnahmen und Planungen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung (Verfahrenserleichterung)

Stärkung der Vorbildfunktion des Landes beim Klimaschutz

  • Klimaneutrale Landesverwaltung bis 2040 (bisher 2050), Ambitionierterer Reduktionspfad: 80 Prozent bis 2030 ggü. dem Jahr 1990 (bisher 70 Prozent)
  • PV-Pflicht für alle Landesliegenschaften: bis 2025 30 Prozent PV-Belegung auf geeigneten Dachflächen, bis 2040 100 Prozent
  • Ehrgeizige Energie-Effizienzstandards bei Landesgebäuden (Neubau und Erweiterung / Renovierung)
  • Kopplung der Fördermittel des Landes an die Klimaschutzziele
  • Einführung eines CO2-Schattenpreises im Vorfeld der Vergabe von Beschaffungsaufträgen
  • Schnellere Flottenerneuerung – Umstellung des Fuhrparks des Landes auf emissionsfreie Antriebe bis 2030

Etablierung von kommunalen Pflichtaufgaben für den Klimaschutz

  • Pflicht für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten für die eigene Verwaltung
  • Pflicht für die Landkreise zur Beratung der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinden bzgl. der Inanspruchnahme von Klimaschutzfördermitteln
  • Pflicht für die Mittel- und Oberzentren zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung
  • Pflicht zur Erstellung von Entsiegelungskatastern (Klimafolgenanpassung)
  • Mit den Regelungen der Novelle des NKlimaG gibt das Land ab 2024 zusätzlich ca. 60 Mio. Euro im Jahr für den Klimaschutz aus (v.a. für Gebäude der Landesverwaltung, Klimaschutzaufgaben in den Kommunen).

Niedersächsische Klimaschutzstrategie und Maßnahmenprogramm Energie und Klimaschutz

Zur Umsetzung der ehrgeizigen Klimaziele erstellt die Landesregierung eine Klimaschutzstrategie. Als zentralen Beitrag für diese Strategie hat die niedersächsische Landesregierung im November 2020 ein umfangreiches Maßnahmenprogramm Energie und Klimaschutz auf den Weg gebracht. Das Programm umfasst ein Finanzvolumen von über einer Milliarde Euro. Es handelt es sich damit um das bislang größte Investitionsprogramm für Klimaschutz in Niedersachsen.

Im Zentrum steht eine Vielzahl neuer Förderschwerpunkte etwa für den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Gebäudesanierung und eine klimafreundliche Mobilität. Das Programm enthält aber auch ordnungsrechtliche und regulatorische Maßnahmen. So soll der Ausbau der Photovoltaik in Niedersachsen über eine Solar-Pflicht auf Gewerbedächern massiv forciert werden.

Mit den neuen Förderprogrammen will die Landesregierung eine breite Zielgruppe ansprechen: Private, Kommunen, Unternehmen und Handwerk, gemeinnützige Organisationen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie Akteure aus Land- und Forstwirtschaft.

Kommunaler Klimaschutz

Kommunen haben einen erheblichen Einfluss auf die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch in ihrem Gebiet. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die verschiedene kommunale Aufgabengebiete betrifft. Dementsprechend vielfältig sind auch die Handlungsfelder des kommunalen Klimaschutzes z.B. in der eigenen Verwaltung, bei der Verkehrsplanung und der Genehmigung von Baugebieten oder beim Betrieb kommunaler Liegenschaften bis hin zur Beschaffung sowie der Bildung oder Information der Bürgerinnen und Bürger.

In den letzten Jahren sind in zahlreichen Kommunen in Niedersachsen bereits viele gute Beispiele und Ideen für Klimaschutz vor Ort entstanden. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe.


„Klima kommunal!“

Im Rahmen des Wettbewerbs „Klima kommunal!“ stellt das Land alle zwei Jahre Preisgelder in Höhe von ca. 100.000 Euro zur Verfügung: Damit werden drei „Niedersächsische Klimakommunen“ und weitere Leuchtturmprojekte prämiert. Ziel es ist es, die Vielfalt und die Kreativität der bestehenden Aktivitäten darzustellen und die besten Ideen zu prämieren. Darüber hinaus möchte der Wettbewerb mit seinen beispielgebenden, nachahmenswerten Projekten zeigen, dass Klimaschutz trotz angespannter Finanzlagen möglich und in vielerlei Hinsicht ein Gewinn für die Kommunen ist - und so zur Initiierung neuer Maßnahmen beitragen.

Teilnehmen können alle Kommunen (Landkreise, Städte, Samtgemeinden, Gemeinden) und kommunalen Verbände sowie Kooperationen in Niedersachsen.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier.


Kommunale Energieberichte und Energiemanagement

Durch ein fachgerechtes Energiemanagement lässt sich die Energieeffizienz in den kommunalen Liegenschaften deutlich steigern. Das Erkennen von Einsparpotenzialen und daraus folgende nicht- und geringinvestive Maßnahmen können die Energiekosten um bis zu 20 Prozent senken. Das Niedersächsische Klimagesetz verpflichtet daher gemäß § 17 alle niedersächsischen Kommunen von 2022 an zur regelmäßigen Energieberichterstattung (Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels vom 10.12.2020 (Niedersächsisches Klimagesetz – NKlimaG)).

Förderung und Unterstützung beim kommunalen Energiemanagement sowie vielfältige Informationen und Unterstützungsangebote für wirksame Klimaschutzmaßnahmen sowie Vorträge, Netzwerke und Schulungen bietet die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen den niedersächsischen Kommunen an.


Weitere klimaschutzrelevante Förderangebote

Eine Übersicht über aktuelle Förderangebote des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz für Kommunen finden Sie auf den Seiten der NBank.

Transformation der Niedersächsischen Wirtschaft hin zur Treibhausgasneutralität

Vor dem Hintergrund der Zielsetzung der EU-Kommission, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum zu entwickeln, stehen auch die niedersächsischen Unternehmen vor enormen Herausforderungen. Bei anhaltendem Wirtschaftswachstum verlangt eine ambitionierte Treibhausgasreduktion einen gewaltigen Transformationsprozess. Es sind u.a. neue Technologien (sog. Low-Carbon-Technologien), neue Prozesse und andere Stoffnutzungskonzepte erforderlich. Gleichzeitig erwachsen durch eine ambitionierte Klimaschutzpolitik auch Chancen, es entstehen neue Märkte und die Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten nimmt zu. Die Landesregierung will den anstehenden Transformationsprozess der nds. Wirtschaft aktiv begleiten und die niedersächsischen Unternehmen dabei unterstützen, ihre hohe Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.


Förderung:

  • Zentrales Förderinstrument für Unternehmen der privaten Wirtschaft, die investive Klimaschutzprojekte planen und damit nachhaltig zur CO2-Reduzierung sowie zur Verbesserung der Energieproduktivität in der niedersächsischen Wirtschaft beitragen wollen, ist die Förderrichtlinie „Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz 2.0“.
  • Unternehmen, die Pilot- oder Demonstrationsvorhaben im Bereich der „Wasserstoffwirtschaft“ durchführen wollen, können hier einen Zuschuss beantragen.
  • Unternehmen, die in eine Batterie für selbst erzeugten Solarstrom investieren wollen und gleichzeitig eine neue PV-Anlage bauen oder eine bestehende erweitern, werden mit einer Förderung vom Land unterstützt.

Weitere Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Themenbereich Energie und Umwelt finden Sie hier.


Vernetzung:

Zur Vernetzung der Akteure wurde bei der Nds. Allianz für Nachhaltigkeit eine Plattform zur Begleitung des Transformationsprozesses in der Wirtschaft etabliert. Hier sollen Aktivitäten gebündelt und Projekte entwickelt werden. Über Informationsveranstaltungen, Workshops, Arbeitsgruppen, Beratungsangebote und unter Einbezug wissenschaftlicher Expertise und drittmittel-geförderter Projektvorhaben sollen praxistaugliche Lösungswege entwickelt und Umsetzungsbeispiele präsentiert werden, aus denen sich wiederum Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungen ergeben. Weitere Informationen zum Projekt „Transformation der Niedersächsischen Wirtschaft“ finden Sie hier.


Beratung:

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet den niedersächsischen Unternehmen vielfältige Informationen und Unterstützungsangebote für wirksame Klimaschutzmaßnahmen sowie Vorträge, Netzwerke und Schulungen an.

Klimaschutz bei Bürgerinnen und Bürgern

Jeder und jede von uns kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Land unterstützt die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens dabei mit einer Reihe von Angeboten:

Jugendwettbewerb

Gute Ideen in die Tat umsetzen! Nach diesem Motto unterstützt das Land Jugendliche und junge Erwachsene bei der Umsetzung ihrer Projektideen für mehr Klimaschutz. Zweimal im Jahr findet hierzu ein Projektwettbewerb statt, bei dem eine Jury die besten Ideen prämiert – als Preis gibt’s die notwendigen Mittel für die Umsetzung und auch eine Projektbegleitung und Beratung durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier.


Förderung

Auch für Privatpersonen stellt das Land Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung:

Beratung

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet auch für Privatpersonen vielfältige Informationen und Unterstützungsangebote für wirksamen Klimaschutz.

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