Fördermaßnahme „Mehrjährige Schonstreifen für den Feldhamster" (FM BS 4)
Für die Überwinterung benötigt die versteckt lebende Art ein reiches Angebot an Feldfrüchten, die bis zum Beginn des Winterschlafs vorhanden sein müssen. Gerade der Zeitraum von August bis Oktober ermöglicht insbesondere den Junghamstern und Hamsterweibchen erst das Eintragen des ausreichenden Wintervorrates von einigen Kilogramm.
Durch die Förderung soll erreicht werden, dass die Nahrungsgrundlage für den Feldhamster zur Verfügung steht. Ziel ist die Erhaltung und ggf. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraumes sowie die Aufrechterhaltung und ggf. Wiederherstellung einer stabilen, langfristig sich selbst tragenden Population durch hamstergerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.
Gefördert wird die Extensivierung von Anbauverfahren auf Ackerland zum Erhalt des Feldhamsters. Im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung sind mehrjährige Schonflächen anzulegen und nach bestimmten Bedingungen zu bewirtschaften.
Die Schonstreifen müssen mindestens sechs und maximal 30 m breit sein. Andere Flächenzuschnitte sind zulässig, wenn eine Bestätigung der zuständigen UNB über die besondere naturschutzfachliche Bedeutung vorliegt.
Die betreffenden Flächen sind jährlich mit Wintergetreide oder einem Wintergetreide-Leguminosen-Gemenge als Hauptfrucht zu bestellen. Im ersten Jahr der Verpflichtung ist das Bestellen mit Sommergetreide (ohne Mais) oder einem Sommergetreide (ohne Mais)-Leguminosen-Gemenge zulässig. Der Aufwuchs darf nicht geerntet werden.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und von Düngemitteln ist untersagt. Die Bodenbearbeitung hat „pfluglos“ zu erfolgen (Mulch- oder Direktsaatverfahren). Ausnahmen sind in besonderen Fällen mit Genehmigung der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich.
Gefördert werden können Ackerflächen innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse in den Landkreisen Göttingen, Goslar, Helmstedt, Hildesheim, Northeim, Osterode, Peine, Schaumburg und Wolfenbüttel sowie den Städten Braunschweig, Göttingen, Hildesheim, Salzgitter und der Region Hannover. Die derzeit gültige Förderkulisse können Sie hier einsehen.
Sonstiges
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschl. erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.12.2015
zuletzt aktualisiert am:
26.03.2020