AUKM - Förderschwerpunkt „Maßnahmen zum Schutz Besonderer Biotoptypen (BB)“
Für den Naturschutz besonders bedeutsame, kulturbetonte Biotoptypen sind in ihrem Fortbestand infolge einsetzender Verbuschung und Verbrachung stark gefährdet, wenn sie nicht weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Eine weitere Gefährdung besteht in der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung dieser Flächen. Ziel des Förderschwerpunktes "Besondere Biotoptypen" ist es daher, die naturschutzkonforme Bewirtschaftung bestimmter, naturschutzfachlich wertvoller und schutzbedürftiger Biotoptypen beizubehalten bzw. wieder aufzunehmen.
Durch die Förderung einer extensiven Bewirtschaftung soll der langfristige Erhalt, die Pflege und Entwicklung von Lebens- und Zufluchtsstätten vieler auf der Roten Liste stehender gefährdeter Arten von Pflanzen und Tieren erreicht werden.
Die Unterscheidung und Definition der Besonderen Biotoptypen basiert auf dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (von Drachenfels, Stand März 2021) sowie den „Hinweisen zur Definition und Kartierung von Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie in Niedersachsen (herausgegeben vom NLWKN, in der jeweils aktuellen Fassung)“.
Um an dieser Fördermaßnahme teilnehmen zu können, muss der Anteil des Besonderen Biotops den überwiegenden Teil der beantragten Fläche bzw. des Schlages umfassen.
Vor einer Antragstellung auf Teilnahme an den AUKM des Förderschwerpunktes Besondere Biotoptypen ist es sinnvoll, sich mit der zuständigen Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen und die Fragen zu den förderfähigen Biotopen und dem erforderlichen Beweidungs- bzw.Bewirtschaftungsplan abzustimmen.
Der Förderschwerpunkt Besondere Biotoptypen teilt sich auf in die Fördermaßnahmen
Gefördert werden können Biotoptypen innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse.Die derzeit gültige Förderkulisse der Maßnahmen kann in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden:
https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=
Die räumliche Verteilung der bisher geförderten Flächen in diesem Förderschwerpunkt ist der folgenden Grafik zu entnehmen:
Sonstiges
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschließlich erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Harzer Bergwiesen sind ein wichtiger Bestandteil des Harzer Landschaftsbildes und ergeben gemeinsam mit den Wäldern und Ortschaften den bekannten Harzer Dreiklang.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
13.09.2024