Fördermaßnahme "Beweidung" (FM BB 1)
Im Jahr 2021 gibt es ein eingeschränktes Antragsverfahren. Für diese Fördermaßnahme (FM BB 1) können im Jahr 2021 Anträge auf Teilnahme getellt werden. Auslaufende Verpflichtungen zum 31.12.2021 werden um ein Jahr verlängert. Neue Verpflichtungen werden mit einjähriger Laufzeit bewilligt.
Gefördert wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung die Beweidung von montanen Wiesen, Magerrasen, Sand- und Moorheiden (einschließlich Pfeifengrasdegenerationsstadien, die mit Moorheide in Kontakt sind) - ggf. teilweise zusätzlich mit Mahd.
Flächen mit diesen Besonderen Biotoptypen in Initial- oder Degenerationsstadien können in die Förderung einbezogen werden, wenn die UNB die besondere naturschutzfachliche Bedeutung bestätigt.
Gefördert werden können Flächen innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse, in der die vorstehend genannten Biotoptypen grundsätzlich vorkommen. Die derzeit gültige Förderkulisse können Sie hier einsehen.
Ob auf den Flächen innerhalb der Förderkulisse aber tatsächlich die oben genannten Besonderen Biotoptypen vorkommen, muss bei der zuständigen UNB nachgefragt werden.
Die Beweidung ist nach einem von der zuständigen UNB erstellten Beweidungsplan durchzuführen.
Sonstiges
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschließlich erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.12.2015
zuletzt aktualisiert am:
30.03.2021