AUKM - Förderschwerpunkt „Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen (AN)“
Wie in anderen Teilen Deutschlands geht auch in Niedersachsen die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zurück. So sind viele Pflanzenarten, die auf einen extensiv bewirtschafteten Acker angewiesen sind, in ihrem Bestand bedroht. Auch früher häufige Vogelarten wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche sind vielerorts fast verschwunden.
Die Hauptursache für den Rückgang der Arten ist in der starken Veränderung ihrer Lebensräume wie z.B. durch Trockenlegung, Überbauung, Zerschneidung, Nutzungsänderung und durch Schadstoff- und Stoffeinträge zu suchen.
In erster Linie sind die Arten besonders bedroht, die sehr spezielle Ansprüche an ihren Lebensraum und Standort stellen. Gefährdet sind weiterhin solche Arten, die z.B. aus klimatischen Gründen in Niedersachsen am Rande ihres Verbreitungsraumes siedeln.
Um den Verlust der Biodiversität zu verhindern, eine Wiederausbreitung der Arten zu bewirken und die agrarökologischen Selbstregulierungskräfte der Agrarlandschaft nachhaltig zu stärken, wird im Förderschwerpunkt „nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen“ die Förderung von mehrjährigen Schonflächen für Ackerwildkräuter, Feldhamster, Ortolan, Rotmilan und den Kiebitz angeboten. Andere Tierarten und Artengruppen (z.B. Insekten) profitieren von der Umsetzung der Maßnahmen. Durch die Kombination von normal genutzten Flächen mit Schonflächen werden zusätzliche Strukturen in der Agrarlandschaft und Übergänge zu ökologisch wichtigen Bereichen geschaffen. Die nachhaltige und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von stellen ökologische Nischen für viele Arten dar und erhöhen so die Biodiversität.
Für die vorgenommenen Bewirtschaftungsmaßnahmen, soweit sie Bestandteil der eingegangenen Verpflichtung sind, müssen förderspezifische Aufzeichnungen vorgenommen und im Betrieb vorgehalten werden.
Der naturschutzbezogene Teil des Förderschwerpunktes "Schonstreifen auf Acker" teilt sich auf in fünf Fördermaßnahmen:
- AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern
- AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern
- AN 6 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen
- AN 7 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen
- AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln)
Gefördert werden können Ackerflächen nur innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse.
Die derzeit gültigen Förderkulissen der Fördermaßnahmen können in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden.
https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=Die räumliche Verteilung der bisher geförderten Flächen in diesem Förderschwerpunkt ist der folgenden Grafik zu entnehmen:
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschl. erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
13.09.2024