AUKM - GN 4 "Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten"
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Im Antragsverfahren 2023 können vom 29.03. bis 15.05.2023
Anträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität gestellt werden.
Für die AUKM GN 4 der neuen EU-Förderperiode 2023 – 2027 können Erstanträge (E-Anträge) für neue 5-jährige Verpflichtungen gestellt werden.Welche Bewirtschaftungsbedingungen in dem jeweiligen Gebiet angeboten und kombiniert werden können, hängt von der Festlegung der Naturschutzerfordernisse zur Erfüllung des Schutzzwecks ab. Die Festlegung wird von der zuständigen Naturschutzbehörde im Vorfeld einer Antragstellung unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Gegebenheiten und betrieblichen Möglichkeiten getroffen und in den sogenannten "Bewirtschaftungspaketen" festgelegt.
Weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen können u.a. sein:
- keine maschinelle Bodenbearbeitung im Frühjahr,
- keine Düngung oder deren Beschränkung,
- keine landwirtschaftliche Nutzung z.B. durch Mahd oder Beweidung im Frühjahr.
Grundlage der Bewirtschaftungsbedingungen ist eine Punktwerttabelle, in der die Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung agrarökonomisch bewertet und in eine Punktzahl umgewandelt werden. Je höher die Punktzahl, desto höher die Förderung.
Als Beispiel ist hier ein Bewirtschaftungspaket für die Förderung innerhalb von Schutzgebieten für ein Gebiet im Landkreis Lüchow-Dannenberg dargestellt.
Weitere Musterbewirtschaftungspakete für FFH-Lebensraumtypen finden sie hier.
Gefördert werden können Dauergrünlandflächen nur innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse.
Die derzeit gültigen Förderkulissen der Fördermaßnahmen können in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden.
https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=
Für die Umsetzung weiterer Naturschutzziele, insbesondere Wiesenvogel- und Insektenschutz werden zusätzlich Zuschläge eingeführt. So z.B. für einen zum saisonalen Hauptnutzungsregime durchgeführten Pflegeschnitt mit Abräumen des Mähgutes in einem bestimmten abgegrenzten herbstlichen Zeitraum, den Einsatz eines Mähbalkens ohne Aufbereiter oder das Belassen eines Schonstreifens über 2 Jahre.
Sonstiges
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt oder wenden sie sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschließlich erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
09.03.2023