Fördermaßnahme "Weidenutzung in Hanglagen" (GN3)
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Das Antragsverfahren 2022 erfolgt unter den Bedingungen der Förderperiode 2023 – 2027. Die Voraussetzungen hierfür werden zurzeit erarbeitet, sodass die auf dieser Seite angezeigten Regelungen ggf. nicht mehr gelten bzw. veraltet sind.
Zum 15.03.2022 wird eine Aktualisierung der Internetseiten erfolgen.
GL 3.1 Grundförderung
Gefördert wird die extensive Beweidung von Dauergrünland im Berg- und Hügelland nach bestimmten Bewirtschaftungsbedingungen (Viehbesatz, Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz) zur Aufrechterhaltung und Aufwertung der Artenvielfalt. Die Zuständigkeit für diese Teilmaßnahme liegt beim ML.GL 3.2 Naturschutzgerechte Weidenutzung
Fördermaßnahme "Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter" (FM BS 3) | Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Im Jahr 2021 gibt es ein eingeschränktes Antragsverfahren. Für diese Fördermaßnahme (FM GL32) können im Jahr 2021 Anträge auf Teilnahme getellt werden. Auslaufende Verpflichtungen zum 31.12.2021 werden um ein Jahr verlängert. Neue Verpflichtungen werden mit einjähriger Laufzeit bewilligt.
- kein Einsatz von mineralischen bzw. organischen Düngemitteln,
- bis zum 15.11. hat ein Pflegeschnitt einschließlich nachfolgendem Abtransport des Mähgutes zu erfolgen,
- keine Beweidung bis einschließlich 15. Juli.
Diese Bedingungen können einzeln oder in Kombination, je nach Vorgabe durch die zuständige UNB, Bestandteil einer Verpflichtung sein.
Gefördert werden können Dauergrünlandflächen innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse in den Landkreisen Göttingen, Goslar, Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Osnabrück, Osterode am Harz, Peine, Schaumburg und Wolfenbüttel, den Städten Göttingen, Hildesheim, Salzgitter und in der Region Hannover und deren potentielle Gefährdung durch Wassererosion mit der Gefährdungsstufe Enat 5 nach DIN 19708 eingestuft wurde. Die derzeit gültige Förderkulisse können Sie hier einsehen.
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt oder wenden sie sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschließlich erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.12.2015
zuletzt aktualisiert am:
30.03.2022