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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (AUKM_Bio)

- Kontrollen -


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Wer kontrolliert - was wird kontrolliert?

Die für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen ausgegebenen EU- und Landesmittel sowie ggf. Bundesmittel müssen kontrolliert werden. Dies geschieht sowohl durch Verwaltungskontrollen, Vor-Ort-(Ausführungs-)Kontrollen als auch durch Wirkungskontrollen.

Heckrinder   Bildrechte: MU
Heckrinder

Verwaltungskontrollen
Hat der Antragsteller alle Angaben richtig und vollständig abgegeben? Die Angaben werden erfasst und durch verschiedene manuelle und/oder automatisierte Plausibilitätskontrollen (z.B. Abgleiche, IT-Cross Checks) überprüft sowie ggf. weitere Unterlagen nachgefordert.

Die Verwaltungskontrollen erfolgen durch die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Vor-Ort-Kontrollen (Ausführungskontrollen)
Bei der Sichtkontrolle der geförderten Flächen wird geprüft, ob der Zuwendungsempfänger die bewilligten Leistungen erfüllt hat. Hat er z.B. eine naturschutzgerechte Mahd durchgeführt? Hat er sich z.B. an den vereinbarten Schnittzeitpunkt gehalten, hat er das Mähgut von der Fläche entfernt? Entspricht die Größe der beantragten und bewilligten Förderfläche auch der Wirklichkeit oder gibt es Abweichungen? Sind die erforderlichen förderspezifischen Aufzeichnungen aktuell und vollständig geführt worden?

Je nach Fördermaßnahme sind unter Umständen mehrere Prüfbesuche vor Ort erforderlich, um alle Verpflichtungen auf ihre Einhaltung zu kontrollieren.

Diese Kontrollen werden stichprobenartig vom Technischen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen durchgeführt.

Wirkungskontrollen

Ob mit den geförderten Maßnahmen auch das erhoffte naturschutzfachliche Ziel erreicht wird, ist Aufgabe der Wirkungskontrollen, die im Rahmen des Programms zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum durchgeführt werden. Dabei wird stichprobenhaft untersucht, ob z.B. die Hinausschiebung des Schnittzeitpunktes in Wiesenbrütergebieten tatsächlich den Bruterfolg der Vögel erhöht oder ob durch den Verzicht auf Dünger an nährstoffarme Standorte angepasste Ackerwildkräuter in ihrem Bestand gesichert werden können. Kleinräumig werden bei Wirkungskontrollen Flächen mit Fördermaßnahmen mit Flächen ohne Fördermaßnahmen verglichen.

Kiebitz, NLWKN   Bildrechte: NLWKN
Kiebitz

Die Wirkungskontrollen belegen, dass in der Regel die Biodiversität (z.B. die Anzahl der Rote-Liste-Arten) auf geförderten Flächen signifikant höher ist, als auf normal bewirtschafteten Flächen. Die Erfahrungen aus der langjährigen Förderung mit dem Instrument „Vertragsnaturschutz bzw. Agrarumweltmaßnahmen“ zeigen jedoch auch, dass der derzeitige geförderte Flächenanteil nicht ausreicht, um den Artenrückgang in agrarisch geprägten Lebensräumen ausschließlich mit diesem Instrument zu stoppen.

Die Wirkungskontrollen werden in Niedersachsen vom Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) konzipiert und an externe Fachleute bzw. Institutionen (Landschaftsplanungsbüros) vergeben. Das NLWKN plant und koordiniert die Auftragsvergabe, wertet die Ergebnisse aus und entwickelt Vorschläge zur weiteren Optimierung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
13.04.2022

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