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LIFE - das Förderprogramm der EU für Umwelt, Naturschutz und Klimapolitik 2014-2020

Hinweise für Antragsteller in Niedersachsen (Stand: Juli 2019)


LIFE ist das Förderprogramm der EU für Umwelt, Naturschutz und Klimapolitik, mit dem seit 1992 über 4000 Projekte europaweit finanziert wurden. Es wurde zur aktuellen Finanzperiode 2014-2020 in der 5. Programmgeneration mit einem Gesamtbudget von über 3,4 Mrd. € neu aufgelegt.

Die allgemeinen LIFE-Ziele werden im Rahmen von zwei Teilprogrammen umgesetzt. Das Teilprogramm „Umwelt“ besteht aus den Schwerpunktbereichen „Umwelt und Ressourceneffizienz“, „Natur und Biodiversität“ sowie „Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich“. Der neue eigenständige Programmbereich „Klimapolitik“ unterteilt sich in die drei Schwerpunktbereiche „Klimaschutz“, „Anpassung an den Klimawandel“ und „Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich“. Eine deutschsprachige Informationsbroschüre finden Sie hier.

Einen Überblick über die Unterschiede zwischen den Teilprogrammen liefert ein „Orientierungsdokument“ der EU.

Zeitlich umfasst LIFE zwei Programmplanungszeiträume, und zwar die Jahre 2014-2017 und 2018-2020.

Zur weiteren Durchführung des LIFE-Programms wurde im Februar 2018 das Mehrjährige Arbeitsprogramm 2018-2020 vorgestellt. Es ist das wichtigste Dokument zur Vorbereitung der Antragstellung. In diesem sind ausführlich die einzelnen Programm- und Schwerpunktbereiche sowie die thematischen Prioritäten und Förderformen beschrieben. Darüber hinaus liefert es Informationen zu den Förder- und Zuschlagkriterien sowie zu den Zeitplänen für die Veröffentlichungen von Aufrufen für Finanzhilfen. Das Mehrjährige Arbeitsprogramm (deutschsprachige Fassung) ist hier verfügbar.

Am LIFE-Programm können sich öffentliche und private Institutionen aus den 28 EU-Mitgliedstaaten beteiligen (z. B. Verwaltungsbehörden, profit- und nicht profit-orientierte Institutionen, Nicht-Regierungsorganisationen). Die Projektträger müssen keine Verpflichtung eingehen, europäische Partnerinstitutionen einzubinden. Jedoch möchte die EU ausdrücklich zu gemeinsamen europäischen LIFE-Projekten ermutigen und vergibt aus diesem Grund zusätzliche Bewertungspunkte für transnationale Partnerkonsortien.

Detaillierte Informationen, vorgesehene Fristen für die Einreichung von Anträgen im laufenden Jahr und weiterführende Dokumente dazu finden Sie in englischer Sprache auf der LIFE-Webseite der Europäischen Kommission – Generaldirektion Umwelt: http://ec.europa.eu/environment/life/index.htm und http://ec.europa.eu/environment/life/funding/life2016/index.htm Die unterschiedlichen Termine für die einzelnen Projektarten sind jeweils in separaten Tabellen dargestellt.

Potenzielle Antragsteller sollten sich in das mehrjährige LIFE-Arbeitsprogramm 2018 - 2020 einarbeiten und sich in einem ersten Schritt für einen der zahlreichen Programm- und Schwerpunktbereiche entscheiden. Sie können sich auch an den bereits geförderten Projekten aus der vorangegangenen Finanzperiode orientieren (LIFE-Projektdatenbank).

Im Rahmen des aktuellen Aufrufs können Projektvorschläge für „Traditionelle Projekte“, „Vorbereitende Projekte“, „Integrierte Projekte“ und „Technische Hilfe“ sowie für „Projekte des Kapazitätenaufbaus“ beantragt werden.

„Traditionelle Projekte“ (traditional projects) wie Demonstrations-, Best-Practice- und Pilotprojekte sowie „Projekte zur Information, Sensibilisierung und Verbreitung“ können in den Teilprogrammen „Umwelt“ und „Klimapolitik“ gefördert werden. Der EU-Finanzierungsanteil beträgt bei der klassischen Projektförderung in der Regel maximal 60 %.

Ausnahmen bestehen im Schwerpunktbereich „Natur und Biodiversität“ (Teilprogramm „Umwelt“), wo konkrete Aktionen zur Arten- und Lebensraumerhaltung mit bis zu 75 % gefördert werden können. Minimale bzw. maximale Förderhöhen sind in der Regel nicht festgelegt. Hier können sich Projektträger an den bereits geförderten Projekten aus der vorangegangenen Finanzperiode orientieren (s.o. LIFE-Projektdatenbank).

Im Bereich der „Traditionellen Projekte“ fließt der größte Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel in den aktuellen Aufruf. Im Teilprogramm „Umwelt“ werden die Finanzmittel national zugewiesen, um eine ausgeglichene Verteilung von Projekten unter den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Für „Vorbereitende Projekte“ (preparatory projects) im Teilprogramm „Umwelt“ hat die Europäische Kommission im Vorfeld gemeinsam mit den Mitgliedstaaten den spezifischen Bedarf im Bereich „EU-Umweltpolitik und Recht“ ermittelt und eine Liste von möglichen Projektthemen erstellt.

„Integrierte Projekte“ (integrated projects) sind eine neue Maßnahme, sie sollen in einem großen räumlichen Maßstab (insbesondere auf regionaler, multiregionaler, nationaler oder transnationaler Ebene) umgesetzt werden. Diese Projekte basieren auf der Umsetzung von Plänen und Strategien, die in enger Abstimmung zwischen Behörden auf verschiedenen Ebenen und unter Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure entwickelt werden. Zudem müssen für „Integrierte Projekte“ andere EU-Fonds (z. B. EFRE/ELER) oder weitere nationale oder private Finanzierungsquellen genutzt werden. Im Jahr 2014 können Projektvorschläge in den Bereichen „Natur“, „Wasser“, „Abfall“ und „Luft“ im Teilprogramm „Umwelt“ eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.

Da die Erarbeitung solcher „Integrierter Projekte“ komplex ist, können zu ihrer Ausarbeitung Unterstützungsleistungen in Form von „Technischer Hilfe“ (technical assistance projects) beantragt werden.

„Projekte des Kapazitätenaufbaus“ (capacity building projects) können von öffentlichen Behörden auf nationaler Ebene beantragt werden, die für die wirksame Umsetzung des LIFE-Programms verantwortlich sind.

Hinweis für das Antragsverfahren „eProposal“ (nur für Traditionelle Projekte):
  • Die Antragstellung erfolgt über ein Onlineverfahren.
  • Bei diesem Verfahren muss der Antragsteller sich über die folgenden Internetseiten anmelden:
    1. Authentifizierung ; anschließend nach Erhalt eines Benutzernamens und eines Passwortes:
    2. Anmeldung
    3. Zugang zu "eproposal"
  • Danach können Anträge in einer vorgegebenen Maske bearbeitet werden. Gespeichert werden die Anträge auf Servern der EU. Die Antragsteller können PDF-Ausdrucke speichern.
  • Die Anträge können bis zur Abgabefrist bearbeitet werden. Eine Verlängerung der Abgabefristen ist nicht möglich!

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Ansprechpartner für LIFE im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Regionale Kontaktstelle für LIFE - ist:

Dr. Stefan Heitefuss

Referat N2 - Natura 2000, Schutzgebiete
Tel.: (0511) 120 - 3531, Email
Fax: (0511) 120 - 99 – 3531

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Borkumer Zeitung

  Ein Refugium für Wiesenvögel
(PDF, 0,41 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.08.2013
zuletzt aktualisiert am:
03.11.2021

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