Maßnahme "Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)" des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
Am 22.11.2022 hat die EU-Kommission den deutschen Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland für die Förderperiode 2023-2027 genehmigt. Damit ist auch das gemeinsame Förderkonzept der Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg von der EU-Kommission zur Umsetzung freigegeben worden. Mit Beginn der Förderperiode am 1. Januar 2023 ist die Förderung aus dem ELER-Fonds gestartet, der Mittel der Europäischen Union für die Entwicklung der ländlichen Räume bereitstellt. Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg haben hierzu eine gemeinsame Förderregion gebildet und gemeinsame inhaltliche Zielsetzungen entwickelt.
Die Themen biologische Vielfalt, Umwelt und Klima erhalten dabei einen deutlich höheren Stellenwert als bisher.
Das Förderkonzept „KLARA 2023-2027" steht für „Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und regionale Akteur:innen" und umfasst eine große Bandbreite von neuen und etablierten Förderinstrumenten.
Auch in der neuen ELER-Förderperiode 2023 -2027 (KLARA) bietet der Naturschutz – wie bereits in den vorhergehenden ELER-Förderperioden - eine Fördermaßnahme/Förderrichtlinie zur Finanzierung von investiven Naturschutzvorhaben in Niedersachsen und Bremen an.
Die Fördermaßnahme „ Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)“ der ELER-Förderperiode 2023 - 2027 greift als Nachfolgefördermaßnahme der Maßnahmen „Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)“ und „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften (EELA)“ das bisherige Förderangebot der investiven Naturschutzfördermaßnahmen auf und fasst diese zusammen.
Diese Fördermaßnahme (Intervention) wurde auf Grundlage des Artikels 73 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 (GAP-Strategie-VO) und Interventionscode EL-0408 „Nicht-produktive Investitionen zum Schutz natürlicher Ressourcen“ des GAP-Strategieplans für die ELER-Förderperiode 2023 - 2027 (KLARA) programmiert.
Downloads der Richtlinie BiolV im Ministerialblatt vom 23.08.2023 sowie als Handout stehen rechts in der Informationsspalte zur Verfügiung.
Den Link zur jeweils aktuellen Version der Richtlinie BiolV in VORIS finden sie HIER
Förderschwerpunkte
Finanziert werden Vorhaben:
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Landschaften
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt (Fokus: Arten)
- zur Verbesserung von Ökosystemleistungen
- zur Bewahrung natürlicher Ressourcen.
In diesem Zusammenhang sollen auch Vorhaben von umwelt- und naturschutzbezogener Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit einschließlich deren Konzeption gefördert werden mit dem Ziel der Sensibilisierung für die Anliegen und Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes und der Erhaltung von Kulturlandschaften.
Gefördert werden soll auch die Erstellung und Fortschreibung von übergeordneten Fachplanungen des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Planungen einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen sowie Studien zur Dokumentation.
Förderkulisse (Schwerpunkt)
- Natura 2000-Gebiete (europäische Schutzgebiete), Naturschutzgebiete, Großschutzgebiete
- Nds. Wiesenvogelschutzprogramm
- Nds. Moorlandschaften
Die Förderung richtet sich vorrangig an (Begünstigte):
- Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse
- nach Naturschutzrecht anerkannte Naturschutzverbände
- Träger von Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung der Schutzgebiete in Niedersachsen und Bremen.
- Träger der Naturparke
- Stiftungen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Typische Fördervorhaben sind u.a.:
- Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen von wertvollen Naturschutzflächen (Entbuschung, Entkusselung oder Wiedervernässungsmaßnahmen von Moorstandorten)
- Grunderwerb (als Voraussetzung für Wiedervernässungen)
- Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Bestandserfassungen (Arten/Lebensräume)
- Monitoring
- Ankauf von Spezialmaschinen zum Einsatz für Naturschutz-Pflegemaßnahmen (nicht förderfähig für landwirtschaftliche Betriebe!)
Bewilligungsstelle für die Fördermaßnahme BiolV ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Ansprechpartnerin für die Fördermaßnahme des Naturschutzes im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist:
Frau Sabine Häring-Strotkötter, Referat 61, Tel.: 0511-120-3535, Email
EU-Emblem
A K T U E L L
▶ Die Förderrichtlinie „BiolV“ wurde am 23.08.2023 im Nieders. Ministerialblatt veröffentlicht und kann mit nachstehenden Downloads hintergeladen werden.
▶ Das erste Antragsverfahren fand im Zeitraum vom 16.10.2023 bis 30.11.2023 statt und befindet sich nun im Bewilligungsverfahren.
Richtlinien BiolV und NuK ELER-FP 2023 - 2027 MinBlatt
(PDF, 0,38 MB)
Land unterstützt Kommunen mit angespanntem Haushalt bei EU-Projekten
Ministerin Osigus: Neue Förderrunde mit sechs Millionen Euro stärkt nachhaltige Entwicklung
Infos zur Kofinanzierungsrichtlinie des MB weiter unten in der Spalte
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Das Land gewährt Zuwendungen an finanzschwache Kommunen für die teilweise Deckung der notwendigen Kofinanzierung von EU-Förderprojekten mit Mitteln aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Kofinanzierung von EU-Förderprojekten der Förderperioden 2014-2020 und 2021-2027 (Kofinanzierungsrichtlinie — KofiRL)
RdErl. d. MB v. 18.07.2022 - Nds. MBl. Nr. 31/2022
Bewilligungsbehörde ist das für die Kommune zuständige Amt für regionale Landesentwicklung (ArL). Dort erhalten sie weitere Informationen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
10.01.2024
Ansprechpartner/in:
Sabine Häring-Strotkötter