Netzwerke und Kooperationen - NuK (KLARA 2023-2027)
Allgemeines: Genehmigung GAP-Strategieplan
Der nationale Strategieplan zur Umsetzung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland wurde von der EU am 21.11.2022 genehmigt.
Somit startet zum 1. Januar 2023 die neue Förderperiode KLARA 2023-2027 (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und regionale Akteur:innen), die eine große Bandbreite von neuen und etablierten Förderinstrumenten umfasst.
Finanziert werden diese Maßnahmen aus dem ELER-Fonds, welcher Mittel der Europäischen Union für die Entwicklung der ländlichen Räume bereitstellt.Weitere Informationen unter: KLARA Inhalt des Förderangebots
Allgemeines zur RL NuK
Wie bereits in der vorherigen Förderperiode PFEIL werden auch in der Förderperiode KLARA Zusammenarbeitsformen im Naturschutz gefördert.
Hierfür wurde die Fördermaßnahme "Netzwerke und Kooperationen zur Landschaftspflege- Richtlinie NuK" programmiert, welche für das Fördergebiet in Niedersachsen und Bremen Anwendung findet.
Inhaltlich handelt es sich bei NuK um eine Fortführung der vorherigen ELER-RL Landschaftspflege- und Gebietsmanagement (LaGe) mit ähnlichen Förderschwerpunkten.
Die Richtlinie NuK basiert auf der Interventionsbeschreibung "EL-0701: Netzwerke und Kooperationen" des deutschen GAP-Strategieplans sowie Artikel 77 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 (GAP-Strategie-VO).
Zurzeit befindet sich die RL noch in der Aufstellung.
Ein erstes Antragsverfahren wird voraussichtlich im Herbst 2023 stattfinden. Ein konkreter Antragsstichtag wird über diese Seite bekanntgegeben.
Inhaltliches zur RL NuK
Über die RL NuK sollen Kooperationen gefördert werden, die mit ihrer Arbeit das Ziel verfolgen, zum Naturschutz beizutragen:
- zur kooperativen Steuerung beim Management von Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit Bedeutung für die biologische Vielfalt,
- zur Förderung einer moorschonenden Bewirtschaftung und Entwicklung in Moorgebieten und deren Management,
- zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft,
- zu einer klima- und umweltschonenden Landbewirtschaftung und -nutzung.
Gefördert werden Kooperationen u.a. in der folgenden Gebietskulisse:
- Natura 2000-Gebiete,
- Naturschutzgebiete,
- Großschutzgebiete,
- Programmkulisse „Niedersächsische Moorlandschaften“.
Über die RL werden u.a. die folgenden Vorhaben gefördert:
- Aufbau neuer Kooperationen,
- Unterstützung bestehender Kooperationen (Voraussetzung: Wahrnehmung einer neuen Tätigkeit),
- Erstellung und Umsetzung von Durchführbarkeitsstudien/Erhebungen/Plänen,
- Erfahrungsaustausch- sowohl zwischen Kooperationen als auch mit anderen Akteuren (bspw. Forschungseinrichtungen).
Hinweis: Bei der RL NuK steht insbesondere die Förderung von Personalkosten im Vordergrund, welche aufgrund der Kooperation anfallen. Die Umsetzung der aus den Kooperationen resultierenden Projekte hat i.d.R. über andere Förderrichtlinien (z.B. BiolV, AUKM, GAK) zu erfolgen.
Als Zuwendungsempfänger kommen vorrangig in Betracht:
- Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse,
- Stiftungen,
- Naturschutzverbände,
- Träger der Naturparke,
- Vereine,
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Weitere Einzelheiten können zu gegebenem Zeitpunkt dem RL-Entwurf entnommen werden.
Ansprechpersonen
Bewilligungsstelle ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Ansprechpersonen im NLWKN finden Sie rechts in der Info-Spalte.
Frau Kim Schreiber, Referat N1, Tel.: 0511-120-3482, Email
EU-Emblem
A K T U E L L
▶ Die Förderrichtlinie „NuK“ befindet sich derzeit im Aufstellungsverfahren.
▶ Ein erstes Antragsverfahren ist für Herbst 2023 geplant.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
24.04.2023