Wasserwiederverwendung
Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung
Die landwirtschaftliche Bewässerung dient der Sicherung der Erträge und stellt in Teilen Niedersachsens eine wesentliche Grundlage für eine zukunftsfähige Landbewirtschaftung dar. Mehr als 350.000 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen können bei Bedarf in Niedersachsen bewässert werden (DESTATIS, Stand 2019). Die Feldberegnung ist besonders in Nordostniedersachsen weit verbreitet, wo durchlässige Böden mit wenig Wasserhaltevermögen vorherrschen. Das Bewässerungswasser wird überwiegend aus dem Grundwasser und zu einem geringen Teil aus Oberflächengewässern, wie z.B. dem Elbe-Seitenkanal, entnommen. Die regional teils erheblichen Grundwasserentnahmen sind für die Mengenbewirtschaftung des Grundwassers in Niedersachsen von großer Bedeutung.
Vor dem Hintergrund klimawandelbedingt wachsender Bedarfe für die Bewässerung und den begrenzt zur Verfügung stehenden Wasserressourcen bietet die Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser eine Möglichkeit, dem Nutzungsdruck auf die Grundwasserressource zu begegnen. Entnahmen von Grundwasser können vermieden werden, indem aufbereitetes Abwasser für die Feldberegnung genutzt wird. Dies wird in Niedersachsen bisher nur in wenigen Fällen praktiziert.
Dem quantitativen Nutzen der Abwasserwiederverwendung steht allerdings die Besorgnis von Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers gegenüber. Die Wiederverwendung muss daher so erfolgen, dass ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und für die Gesundheit von Mensch und Tier gewährleistet wird. Diesem Zweck dient die EU-Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung (EU-WasserWVVO).
EU-Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung (EU-WasserWVVO)
Die EU-WasserWVVO ist am 25.6.2020 in Kraft getreten und gilt seit dem 26.6.2023 in den Mitgliedstaaten unmittelbar. Mit der EU-WasserWVVO werden Mindestanforderungen an die Wasserqualität und die Überwachung sowie Bestimmungen für ein Risikomanagement und die sichere Verwendung von aufbereitetem Wasser im Kontext einer integrierten Wasserbewirtschaftung für die landwirtschaftliche Bewässerung festgelegt.
Information der Öffentlichkeit:
Gemäß Artikel 10 der EU-WasserWVVO tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass der Öffentlichkeit angemessene und aktuelle Informationen über die Wasserwiederverwendung online oder auf anderem Wege zugänglich sind.
Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz informiert hiermit über die Abwasserwiederverwendung in Niedersachsen:
In Niedersachsen gibt es insgesamt 566 kommunale Kläranlagen. Die Jahresabwassermenge beträgt 526.159.000 m³ (Quelle: Die Beseitigung kommunaler Abwässer in Niedersachsen, Lagebericht 2025).
Kläranlage „Steinhof“ (Braunschweig)
Aus der Kläranlage können bis zu 12.000.000 m³ pro Jahr aufbereitetes Abwasser geliefert werden.
Zur Bewässerung dürfen in Braunschweig derzeit jährlich max. 12.000.000 m³ aufbereitetes Abwasser für die Wasserwiederverwendung genutzt werden.
Die Verregnung findet ausschließlich zur Deckung des Pflanzenbedarfs und zur landbaulichen Bodenbehandlung statt.
Soweit die Beregnung das Speichervermögen des Bodens übersteigt und insofern anteilig eine Versickerung bis zum Grundwasser erfolgt, wurde hierfür die Erlaubnis nach § 8 i.V.m. § 10 WHG für die Benutzung nach § 9 (1) Nr. 4 WHG zur Grundwasseranreicherung erteilt.
Genehmigung für den Abwasserverband Braunschweig zur Erzeugung und Versorgung mit aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung vom 29.2.2024 (mit Anlagen),
Erste Änderung der Genehmigung zur Erzeugung und Versorgung mit aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung und Erlaubnis zur Beregnung mit behandeltem Abwasser“ vom 14.5.2025.
Weitere Informationen der Stadt Braunschweig: „Information der Öffentlichkeit über die Wasserwiederverwendung durch den Abwasserverband Braunschweig“
Kläranlage „Stahlberg“ (Wolfsburg)
Aus der Kläranlage darf aufbereitetes Abwasser geliefert werden, dass zur Beregnung ausschließlich zur Deckung des Pflanzenbedarfs verwendet wird. Der Beregnungsbedarf ist witterungsbedingten Schwankungen unterworfen. Es ist zu erwarten, dass nicht mehr als 3.000.000 m³ pro Jahr genutzt werden.
Genehmigung für die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe AöR zur Erzeugung und Zurverfügungstellung von gereinigtem Abwasser für die Pflanzenbedarfsgerechte Abwasserberegnung vom 16.4.2025
Genehmigung für den Abwasserverband Wolfsburg zur Abwasserwiederverwendung für die pflanzenbedarfsgerechte Abwasserberegnung vom 15.4.2025
Anlage 1 „Lage der Untersuchungsbrunnen“ zur o.g. Genehmigung für den Abwasserverband Wolfsburg
Weiterführende Informationen zur Wasserwiederverwendung
Informationen zur EU-WasserWVVO auf der Internetseite des Umweltbundesamts (UBA)
Forschung
Zur Entwicklung innovativer Technologien und Konzepte zur Wasserwiederverwendung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Februar 2021 die Fördermaßnahme „Wassertechnologien: Wiederverwendung“ initiiert. Nähere Informationen zum Hintergrund und den Zielen der Projekte, siehe: https://bmbf-wave.de/
Stand: 30.06.2025