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Das Niedersächsische Wassergesetz (NWG)

Die Überarbeitung des Entwurfs für das Wassergesetz befindet sich in der Ressortabstimmung.
Mit der Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) nimmt Niedersachsen u.a. Vorgaben aus der auf, die bereits im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes umgesetzt wurden. Nach den Vorgaben der WRRL ist Niedersachsen verpflichtet, für seine Gewässer bis 2027 den guten Zustand zu erreichen. Dafür sind verschiedene Maßnahmen denkbar, u. a. auch gesetzgeberische Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Gewässer und zur Verbesserung der eigendynamischen Entwicklung der Gewässer. Die NWG-Novelle sieht solche Maßnahmen vor (u. a. Regelung zu den Gewässerrandstreifen und zu den Entwicklungskorridoren).

Auf mehr als der Hälfte der Landesfläche befindet sich zu viel Nitrat im Grundwasser. Derzeit sind auch mehr als 95 Prozent aller Oberflächengewässer in Niedersachsen in keinem guten Zustand. Deshalb muss deutlich gegengesteuert werden.
Die von der Vorgängerregierung verfügte Abweichung von den bundeseinheitlich geltenden Abstandsregelungen zu den Gewässern hatte die negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität der Flüsse und Bäche verschärft.
Schon heute sieht das Bundesrecht Gewässerrandstreifen vor und schon heute sind Mindestabstände zum Gewässer einzuhalten. Für Regionen mit teilweise sehr eng liegenden Entwässerungsgräben, wie etwa in der Wesermarsch, wird es Ausnahmeregelungen geben. Die Umsetzung wird derzeit geprüft.

Der Schutz des Trinkwassers ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich auch die Landwirte verpflichtet fühlen. Es geht um unser Lebensmittel Nummer eins und die Gesundheit aller. Ohne nachhaltige Maßnahmen drohen neben den Strafzahlungen an die EU auch für die Verbraucher hohe Kosten, die durch die Reinigung des Wassers entstehen können. Nach Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft könnte der Wasserpreis dadurch um bis zu 60 Prozent steigen.

Weitere Infos:

Häufig gefragtes zum Wassergesetz: FAQ zum Wassergesetz (PDF)

Kabinetts-Presseinfo vom 09.05.2017: Kabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Änderung des Niedersächsischen Wasser- und Naturschutzrechts

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