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Sonstige Flugplätze

Für Flugplätze, die nicht unter das FluLärmG fallen, gibt es bisher keine adäquaten Regelungen. Dazu gehören zum Beispiel alle Hubschrauberlandeplätze, meist an und auf Krankenhäusern, sowie im Regelfall Verkehrslandeplätze ( siehe Abb. 09).



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Von der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz wurden daher „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen“ erarbeitet, um den zuständigen Landesbehörden eine Grundlage für die Bewertung der durch den Betrieb von Landeplätzen bedingten Schallimmissionen zu geben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.02.2016
zuletzt aktualisiert am:
12.12.2018

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