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Umweltverträgliche Beschaffung von Produkten

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Zu den vorrangigen Aufgaben von staatlichen Institutionen, der Wirtschaft und Privaten gehören, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen sowie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten oder wiederherzustellen. Beim Kauf von Produkten können die jeweiligen Auftraggeber dazu beizutragen, dass die Ziele Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung im Abfall und Verwertung unvermeidbarer Abfälle sowie Energie- und Wassereinsparungen erreicht werden.

Wenn Produktionsprozesse und Produkte so gestaltet werden, dass Umweltbelastungen gar nicht erst oder nur in möglichst geringem Umfang entstehen, können die Ressourcen im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes geschont und in der Regel wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Beim Kauf von Produkten ist darauf zu achten, dass bei der Verwendung der Produkte Umweltbelastungen gar nicht erst oder nur in möglichst geringem Umfang entstehen und die Produkte aus Produktionsprozessen stammen, die entsprechend umweltschonend gestaltet sind. Dadurch kann eine kostenaufwändige Entsorgung bzw. Nachsorge umweltbelastender Stoffe vermieden werden.

Insbesondere sind die staatlichen Beschaffungsstellen gem. § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 verpflichtet, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen zu prüfen, ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwertbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu schadstoffärmeren Abfällen führen oder aus Abfällen zur Verwertung hergestellt sind.

Auftraggeber können durch die Berücksichtigung des vorsorgenden Umweltschutzes im Vergabeverfahren Anstoß und Unterstützung bei Entwicklung, Herstellung, Markteinführung und Verbreitung von energiesparenden und umweltverträglichen Produkten und Verfahren geben. Durch ihre Nachfrage nach umweltverträglichen und energiesparenden Produkten und Verfahren können sich deren Marktchancen gegenüber umweltbelastenden Produkten und Verfahren wesentlich erhöhen.

Umweltverträglich sind Produkte, die im Vergleich zu konkurrierenden Erzeugnissen umwelt- oder ressourcenschonend hergestellt worden sind, sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen und die in ihrem gesamten Lebenszyklus weniger Umweltbelastungen verursachen.

Folgende Institutionen geben Informationen über umweltvertragliche Beschaffung von Produkten:

Das Umweltzeichen "Blauer Engel" wird vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) unter Beteiligung des Umweltbundesamtes und des Bundeslandes, in dem der Hersteller seine Produktionsstätte hat, vergeben.

Ein Verzeichnis der Produkte und Zeichenanwender sowie der jeweiligen Produktanforderungen kann vom Umweltbundesamt, 06813 Dessau, Wörlitzer Platz www.umweltbundesamt.de, oder unter www.blauer-engel.de angefordert werden.

Informationen zum "Eco-Label" der Europäischen Gemeinschaft können unter http://europa.eu.int/comm/environment/ecolabel/index_en.htm angefordert werden.

Produkte, die mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" oder dem Umweltzeichen der Europäischen Gemeinschaft "EcoLabel" gekennzeichnet sind, erfüllen das Kriterium der Umweltfreundlichkeit.

Das Umweltbundesamt gibt das "Handbuch Umweltfreundliche Beschaffung" (Verlag Vahlen) und die Europäischen Union die "Umweltorientierte Beschaffung! Ein Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen" (Luxemburg; Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2005) heraus.


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.07.2006
zuletzt aktualisiert am:
19.04.2017

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