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Landesraumordnungsprogramm

Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) regelt die großräumigen und die für das Land bedeutsamen Nutzungen. Es bildet den Rahmen für die Regionalen Raumordnungsprogramme, die auf die Festlegungen des Landes-Raumordnungsprogramms aufbauen, sie inhaltlich und räumlich konkretisieren und sie um regionale Aussagen ergänzen.

Das Landes-Raumordnungsprogramm legt die Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung fest. Es sind darin Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen enthalten wie der Siedlungs- und Versorgungsstruktur und zur Sicherung natürlicher Ressourcen. An der Aufstellung des Programms werden alle fachlich berührten Stellen beteiligt, darunter die Kommunen, Bundes- und Landesbehörden, Naturschutzverbände sowie Nachbarländer und Nachbarstaaten. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit beteiligt. Der Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms wird vom Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt. Anschließend durchläuft er einen Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung und im niedersächsischen Landtag. Die aktuelle Fassung des Landes-Raumordnungsprogramms wurde am 22.05.2008 bekannt gemacht. Mehr auf den Seiten des zuständigen Landwirtschaftsministeriums.

Nach einem mehrjährigen Beteiligungsverfahren hatte die Niedersächsische Landesregierung am 17. April 2012 beschlossen, das LROP zu ändern. Nach Beteiligung des Landtages wurde die Änderungsverordnung von der Landesregierung am 24. September 2012 endgültig beschlossen. Mehr auf den Seiten des zuständigen Landwirtschaftsmnisteriums.

Die wichtigsten Änderungen kurzgefasst:

  • Windenergie-Repowering: In Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung sollen Höhenbegrenzungen nicht festgelegt werden. Soweit in einem Teilraum raumbedeutsame Einzelanlagen für die Windenergienutzung außerhalb von Vorrang- und von Eignungsgebieten Windenergienutzung errichtet und deren Standorte für Repowering-Maßnahmen nicht raumverträglich sind, sollen im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden, Grundeigentümern und Projektbetreibern in den Regionalen Raumordnungsprogrammen geeignete, zusätzliche Vorrang- oder Eignungsgebiete Windenergienutzung ausschließlich für Repowering-Maßnahmen festgelegt werden. Für die zusätzlichen Vorrang- oder Eignungsgebiete Windenergienutzung, die nur für Repowering-Maßnahmen genutzt werden sollen, ist der Abbau von Altanlagen in einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem Träger der Regionalplanung, den Standortgemeinden, den Grundeigentümern und den Rechteinhabern der Altanlagen näher festzulegen.
  • Eignungsgebiete Nordergründe und Riffgat: Die Festlegung der Eignungsgebiete endet mit Ablauf des 31. Dezember 2017; danach erstreckt sich die Ausschlusswirkung auf die gesamte 12-Seemeilen-Zone.
  • Norderney-Trasse: Die bisherige Befristung für die Bauarbeiten zur Kabelverlegung bis Ende 2010 sowie die Vorrangigkeit der Nutzung der Norderney-Trasse vor anderen Trassen werden zugunsten einer bestmöglichen Ausschöpfung der Norderney-Trasse aufgehoben.
  • Ems-Trasse: Der zu erwartende Transport der in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der niedersächsischen Küste durch Anlagen zur Windenergienutzung auf See erzeugten Energie durch die 12-Seemeilen-Zone hat nach Ausschöpfung der Kapazitäten über die in der Anlage 2 am Rande des Emsfahrwassers festgelegte Trasse zu erfolgen.
  • Photovoltaikanlagen: Für die Nutzung durch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sollen bereits versiegelte Flächen in Anspruch genommen werden. Landwirtschaftlich genutzte und nicht bebaute Flächen, für die der raumordnerische Vorbehalt für die Landwirtschaft gilt, dürfen dafür nicht in Anspruch genommen werden.
  • Hafenentwicklung: Die Häfen Cuxhaven und Emden sind in ihrer unterstützenden Funktion für die Nutzung der Windenergie im Offshorebereich zu sichern und weiter zu entwickeln. Im Hafen Norddeich sind ausreichende Flächen für ergänzende logistische Funktionen und Dienstleistungen für die Offshore-Windenergienutzung zu sichern.

Der jetzige Stand des Landesraumordnungsprogramms 2012, der die Erneuerbaren Energien betrifft, wird hier in den entsprechenden Auszügen, mit Begründung und Umweltbericht dokumentiert:

Repowering

Photovoltaik

Norderney-Trasse

Ems-Trasse

Offshore-Häfen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2014

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