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AUKM - GN 4 "Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten"

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In Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz" und „Niedersächsisches Wattenmeer“ sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ sowie in bremischen Natura 2000-Schutzgebieten oder anderen Gebieten mit hoheitlich geregelten Nutzungsauflagen für Dauergrünland besteht ein Anspruch auf Erschwernisausgleich. Aufbauend auf diesen Auflagen wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung eine zusätzliche Förderung für weitergehende, die landwirtschaftliche Nutzung einschränkende, Bewirtschaftungsbedingungen gewährt. Die aufbauende Möglichkeit gilt auch grundsätzlich in ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten.
Bewirtschaftung   Bildrechte: MU

Welche Bewirtschaftungsbedingungen in dem jeweiligen Gebiet angeboten und kombiniert werden können, hängt von der Festlegung der Naturschutzerfordernisse zur Erfüllung des Schutzzwecks ab. Die Festlegung wird von der zuständigen Naturschutzbehörde im Vorfeld einer Antragstellung unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Gegebenheiten und betrieblichen Möglichkeiten getroffen und in den sogenannten "Bewirtschaftungspaketen" festgelegt.

Weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen können u.a. sein:

  • keine maschinelle Bodenbearbeitung im Frühjahr,
  • keine Düngung oder deren Beschränkung,
  • keine landwirtschaftliche Nutzung z.B. durch Mahd oder Beweidung im Frühjahr.

Grundlage der Bewirtschaftungsbedingungen ist eine Punktwerttabelle, in der die Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung agrarökonomisch bewertet und in eine Punktzahl umgewandelt werden. Je höher die Punktzahl, desto höher die Förderung.

Als Beispiel ist hier ein Bewirtschaftungspaket für die Förderung innerhalb von Schutzgebieten für ein Gebiet im Landkreis Lüchow-Dannenberg dargestellt.

Weitere Musterbewirtschaftungspakete für FFH-Lebensraumtypen finden sie hier.

Gefördert werden können Dauergrünlandflächen nur innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse.

Die derzeit gültigen Förderkulissen der Fördermaßnahmen können in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden.

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=

Für die Umsetzung weiterer Naturschutzziele, insbesondere Wiesenvogel- und Insektenschutz werden zusätzlich Zuschläge eingeführt. So z.B. für einen zum saisonalen Hauptnutzungsregime durchgeführten Pflegeschnitt mit Abräumen des Mähgutes in einem bestimmten abgegrenzten herbstlichen Zeitraum, den Einsatz eines Mähbalkens ohne Aufbereiter oder das Belassen eines Schonstreifens über 2 Jahre.

Sonstiges

Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt oder wenden sie sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.


Kühe   Bildrechte: MU

Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschließlich erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
08.01.2024

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