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AUKM - NG A "Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland"

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Gefördert wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung jeweils im Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. des Folgejahres die Bereitstellung von störungsarmen Nahrungsflächen auf Acker für nordische Gastvögel durch den Anbau von Wintergetreide, Winterraps, Grassamen, Acker- oder Kleegras. Zur Gewährleistung der Störungsarmut sind außerdem Vorgaben zum Zeitpunkt, der Art und des Umfangs einzelner Bewirtschaftungsmaßnahmen zu beachten.

Die Flächen können danach im Frühjahr entweder weiter bewirtschaftet oder mit Sommerfrüchten bestellt werden.
Saatgans Kistowski www.wunderbare-erde.de   Bildrechte: Kistowski www.wunderbare-erde.de.

Bei der AUKM NG A handelt es sich um eine rotierende Verpflichtung bei der die Bewirtschaftungsmaßnahmen während des gesamten Verpflichtungszeitraums auf unterschiedliche Flächen des Betriebes innerhalb der Förderkulisse erbracht werden können.

Gefördert werden können Ackerflächen innerhalb einer festgelegten Förderkulisse. Hierbei handelt es sich um Vogelschutzgebiete, in denen die nordischen Gastvögel wertbestimmende Arten sind und wo die Rastbestände internationale Bedeutung haben. In der Förderkulisse haben nordische Gastvögel ihre bevorzugten Rast- und Nahrungsflächen.Auf Ackerflächen sollen mit der Fördermaßnahme NG A insbesondere Saat- und Blässgänse sowie Höcker-, Sing- und Zwergschwäne gefördert werden.

Die derzeit gültige Förderkulisse der Maßnahmen kann in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden:

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=
Singschwäne   Bildrechte: Königstedt
Sonstiges

Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sie sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Saatgänse Kistowski www.wunderbare-erde.de   Bildrechte: Kistowski www.wunderbare-erde.de

Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschl. erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
08.01.2024

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