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Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen

Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Kleinkläranlage sind diese regelmäßig durch den Hersteller der Kleinkläranlage oder einen Fachkundigen zu warten. Die Baufirma, die die Kleinkläranlage einbaut, gilt dabei nicht als Hersteller.

Fachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung und der Teilnahme an einschlägigen Qualifizierungsmaßnahmen über die notwendigen Kenntnisse für Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen verfügen. Fachkundige führen einen Nachweis über die Erlangung der Fachkunde zur Wartung von Kleinkläranlagen.

Zur Klarstellung, welche Fachkundenachweise akzeptiert werden können, wird auf Folgendes hingewiesen:

Fachverbände und Bildungsträger haben sich darauf verständigt, gemeinsam ein Ausbildungs- und Schulungskonzept zur Erlangung der Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen zu erstellen, mit dem Ziel die Fachkunde möglichst bundeseinheitlich zu definieren.

Der Arbeitskreis „Schulung und Ausbildung“ des Bildungs- und Demonstrationszentrums für dezentrale Abwasserbehandlung e. V. (BDZ), in dem Vertreter von Landesumweltministerien, Bildungsträger, Hersteller- und Wartungsunternehmen und andere mitwirken, hat daraufhin ein Ausbildungs- und Schulungskonzept erarbeitet. Darin sind Anforderungen an die Zugangsvoraussetzungen, Inhalte und Dauer von Schulungen zum Erwerb des Fachkundenachweises für die Wartung von Kleinkläranlagen enthalten.

Bund und Länder haben auf der 133. Vollversammlung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) im März 2007 einstimmig dieses Ausbildungs- und Schulungskonzept zum Erwerb des Fachkundenachweises für die Wartung von Kleinkläranlagen angenommen. Gleichzeitig wurde den Bildungsträgern die Anwendung des Konzeptes empfohlen. Die Zuständigkeit und Entscheidung für die Einführung eines Ausbildungs- und Schulungskonzeptes liegt bei den Ländern.

Einige Bildungsträger haben sich verpflichtet, die Fachkundeausbildung nach dem oben genannten Ausbildungs- und Schulungskonzept durchzuführen. Als Anlage füge ich die aktuelle Vereinbarung mit Stand 01.04.2009 bei, in der diese Bildungsträger genannt sind. Eine Fortschreibung dieser Vereinbarung ist jederzeit möglich.

Fachkundige für die Wartung von Kleinkläranlagen sind dementsprechend Personen, die an einem Fachkundelehrgang nach v. g. Ausbildungs- und Schulungskonzept erfolgreich teilgenommen haben und über einen entsprechenden Fachkundenachweis verfügen.

Andere Fachkundenachweise, aus Fachkundelehrgängen die nicht dem v. g. Ausbildungs- und Schulungskonzept entsprechen, können anerkannt werden. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit solcher Fachkundenachweise liegt in der Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörden.

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