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Grundwassergüte

Die Ziele der Beobachtung der Grundwassergüte durch den NLWKN sind im Einzelnen:

  • die möglichst umfassende und repräsentative Erfassung der Grundwasserbeschaffenheit
  • die Feststellung eingetretener oder sich abzeichnender, möglicherweise nachteiliger Veränderungen durch menschliche Einwirkungen
  • die Bereitstellung von Grunddaten für die Planung und Beurteilung von Eingriffen in den Wasser- und Naturhaushalt

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) unterhält und betreibt das landesweite Grundwassermessstellennetz und bereitet die Grundwassergütedaten im Rahmen des Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen (GÜN) auf. Das GÜN-Messnetz umfasst landeseigene Messstellen und Messstellen Dritter. Die Erhebung der Gütedaten erfolgt dabei durch den NLWKN selbst und durch Dritte.

Die vorausschauende Beobachtung der Grundwasserbeschaffenheit beschränkt sich nicht von vornherein auf bestimmte Kenngrößen. Die maßgebenden natürlichen geogenen, hydrologischen und meteorologischen Verhältnisse werden ebenso berücksichtigt wie künftige Entwicklungen anthropogener Einwirkungen. Die GÜN-Messnetze und -programme unterliegen daher einem ständigen Anpassungsprozess entsprechend aktueller umweltpolitischer Fragestellungen oder neuer rechtlicher Regelungen.

Der NLWKN wertet die Daten aus und stellt sie für wasserwirtschaftliche sowie sonstige umweltrelevante Planungen und Maßnahmen zur Verfügung. In der zentralen Landesdatenbank (LDB) werden die Daten zusammengeführt und Dritten zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

Neben der vorliegenden Internetpräsenz im Rahmen des Grundwasserberichtes werden zudem weitere Messergebnisse, Auswertungen und Trends zur Grundwassergüte durch den NLWKN im Rahmen von Regional- und Themenberichten veröffentlicht und als Download auf der NLWKN Homepage zur Verfügung gestellt.

Um Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit beurteilen zu können sind ausreichende Kenntnisse über die beeinflussenden Faktoren natürlichen wie anthropogenen Ursprungs notwendig:

  • Gebietscharakteristische Faktoren:
    o Bodenart, Bodentyp,
    o chemisch-physikalische Merkmale der Gesteine im Grundwasserbereich und in der ungesättigten Bodenzone,
    o Ausbildung der Grundwasserleiter,
    o hydraulische Bodenkennwerte (z. B. Durchlässigkeit),
    o Geländerelief,
    o Gewässerdichte.

  • Zeitlich veränderliche Faktoren:
    o Niederschlag, Verdunstung,
    o Temperatur und Vegetation im Jahreszyklus,
    o Flurabstände,
    o biologische Merkmale im Grundwasserbereich und in der ungesättigten Bodenzone,
    o Grundwasserstände, Grundwassergefälle.

  • Anthropogene Einwirkungen:
    o direkte und indirekte Einleitungen fremder Stoffe in das Grundwasser,
    o Veränderungen in der Naturlandschaft (z. B. Versiegelung der Oberfläche, Landnutzung),
    o geothermische Nutzung des Grundwasserleiters (z.B. Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren),
    o Entnahme von Grundwasser.


Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) am 22.12.2000 wurden über 50 wasserrechtliche EG-Vorschriften in einer Richtlinie zusammengefasst. Der Geltungsbereich umfasst Fließgewässer, Seen, Grundwasser und Küstengewässer. In Niedersachsen ist die Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers in unterschiedlichen Tiefen als Bestandteil des ersten Bewirtschaftungsplans (2010-2015) erfolgt.

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