EU-Umgebungslärm - Karten
Die 34. BImSchV (Lärmkartierungsverordnung) legt fest, welche Ergebnisse ermittelt und an die EU weitergeleitet werden sollen. Gleichzeitig fordert die Verordnung, dass zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, die Lärmkarten in verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten zu veröffentlichen und zu verbreiten sind.
Aus diesem Grunde werden der Öffentlichkeit und den Gemeinden die Lärmkarten über das Internet zur Verfügung gestellt. Es ist dem interessierten Bürger oder Bürgerin möglich, sich Karten (Ausschnitt, Informationsebene, etc.) zu erstellen und sie dann als Dokument herunter zu laden bzw. zu drucken. Eine Online-Hilfe unterstützt den Anwender bei der Nutzung des Kartenservers.
Darstellung
Dargestellt werden die rechnerisch ermittelten Lärmbelastungen durch Hauptverkehrsstraßen oder Großflughäfen für die beiden Beurteilungskenngrößen LDEN oder LNight vor einem jeweils passenden Hintergrund der die Verortung erleichtert. Die Navigation wird durch eine Landkreis/Gemeinde orientierte Vorauswahl unterstützt. Unterschiedliche Informationsebenen können nach eigenen Vorstellungen aktiviert werden. Eine Legende der Pegelklassen erleichtert die Lesbarkeit der Karte. Um zur Karte zu gelangen, klicken Sie auf den rechts stehenden Link.
Statistiken
Die durch die Verordnung geforderten weitergehenden Informationen zur Lärmkarte sind in Kürze als gemeindebezogene Datei hinterlegt. Die Tabellen werden die Zahl der belasteten Bewohner, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sowie die Größe der belasteten Flächen beinhalten.
Daten Dritter
Bereiche für die das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz keine Zuständigkeiten hat, wie z. B. die Kartierung der Eisenbahnen und der Ballungsräume, sind über eine Verknüpfung erreichbar.
QR-Code - Kartenaufruf zum Klicken oder Scannen
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
26.04.2019