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Servicestelle Erneuerbare Energien
Recht der Erneuerbaren Energien - worum geht es?
Der beschleunigte Zubau Erneuerbarer Energien wirft aufgrund seiner weiten thematischen Fächerung und Dynamik einen hohen Grad an Komplexität mit sich. Die Servicestelle arbeitet insbesondere darauf hin, für rechtliche Fragestellungen der nachgeordneten Genehmigungs- und Überwachungsbehörden rechtssichere und am Ziel des verstärkten Ausbaus der Windenergie orientierte Antworten zu finden.
Die Servicestelle bündelt und koordiniert hierzu bestehende Kompetenzen in den verschiedenen Teilen der Landesregierung (v. a. Immissionsschutzrecht, Natur- und Artenschutzrecht, Baurecht, Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht) und ist in erster Linie zentrale Ansprechpartnerin für die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Die Servicestelle
- beantwortet Rechtsfragen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden,
- erarbeitet Erlasse und Vollzugshinweise
- organisiert Dienstbesprechungen,
- bearbeitet Fachaufsichtsbeschwerden,
- informiert Interessierte über ihren Newsletter und
- stellt die relevanten Dokumente für die Genehmigung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien auf dieser Seite bereit (rechter Kasten: "Dokumente zu Erneuerbaren Energien").
Wichtig:
Eine rechtliche Beratung durch die Servicestelle ändert nichts an der Zuständigkeit und Rechtsstellung der jeweiligen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden als Verfahrensführerin und den damit verbundenen Aufgaben und rechtlichen Kompetenzen.
Vorhabenträger werden von der Servicestelle grundsätzlich nicht beraten. Sollten im Laufe der Verwirklichung eines Vorhabens allerdings Schwierigkeiten entstehen, die sich nicht einvernehmlich mit der Genehmigungsbehörde auflösen lassen, kann die Servicestelle auf Anfrage im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Kompetenzen behilflich sein.
Sie wollen mit der Servicestelle in Kontakt treten?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an SEE@mu.niedersachsen.de.
Bitte beachten Sie, dass die Kapazität der Servicestelle für die gleichzeitige Bearbeitung von Vorgängen beschränkt ist. Die Servicestelle ist allerdings bestrebt, zeitnah den Eingang zu bestätigen und über den weiteren Gang der Bearbeitung zu informieren.
Unser unregelmäßig erscheinender Newsletter informiert Sie unter anderem über Aktualisierungen der Hinweise für das Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen an Land sowie über Antworten auf an die Servicestelle herangetragene Fragen.
Achtung: Dieser Newsletter richtet sich an externe Personen (Vorhabenträgerinnen, Verbände etc.). Mitarbeitende der Genehmigungsbehörden erhalten einen gesonderten Newsletter, zu dem sie sich im internen Bereich anmelden können.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
04.04.2022
zuletzt aktualisiert am:
24.06.2025