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Kompensationsflächen auf dem Hahnöfersand

Landeskabinett stimmt Erweiterung des bestehenden FFH-Gebietes „Unterelbe“ zu


Staatsvertrag von 1998 ist Grundlage

Pressemitteilung Nr. 114/2010

HANNOVER. Das Kabinett hat heute der Erweiterung des bestehenden FFH-Gebietes „Unterelbe“ um weitere 105 Hektar auf der Elbinsel Hahnöfersand zugestimmt, nachdem im öffentlichen Beteiligungsverfahren keine Bedenken vorgebracht worden sind.

Die Fläche befindet sich auf niedersächsischem Gebiet, ist aber im Eigentum Hamburgs. Hier wurden neue Süßwasserwattflächen und Flachwasserzonen geschaffen, als Kompensation für den Verlust von Naturflächen in einem Teilstück des Mühlenberger Lochs.

Mit der Erweiterung des FFH-Gebietes erfüllt das Land eine Verpflichtung aus einem Staatsvertrag von 1998: Hamburg und Niedersachsen hatten am 11.11.1998 vereinbart, dass die Kompensationsflächen bestmöglich gesichert werden sollen. Der Landkreis Stade hat das Gebiet im Oktober 2008 bereits als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.07.2010

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