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erstellt am:
21.06.2013
HANNOVER. Umweltminister Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) zum Sitz des Geschäftsbereichs VI des NLWKN geantwortet.
Die Abgeordneten Hillgriet Eilers, Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) hatten gefragt:
Sitz des Geschäftsbereichs VI des NLWKN
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) untergliedert sich in sechs Geschäftsbereiche. Aufgabe des Geschäftsbereichs VI sind wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren.
Der Geschäftsbereich übernimmt einige wasser- und deichrechtliche Aufgaben, die für die Sicherheit und die Versorgung der Bevölkerung von herausragender Bedeutung sind, in eigener Verantwortung, so beispielsweise die Zulassung von Deichbaumaßnahmen für den Küsten- und den Hochwasserschutz, die Zulassung und Überwachung von Talsperren und Stauanlagen, die Zulassung und Überwachung der industriellen Wasserentnahmen und der industriellen Abwasserbeseitigung sowie die Zulassung von Ausbaumaßnahmen an Gewässern mit überörtlicher Bedeutung.
Weiterhin übernimmt der Geschäftsbereich VI die Aufsicht über Talsperren, die Aufsicht über Unterhaltung, Ausbau und Gemeingebrauch bei Gewässern Erster Ordnung und bestimmten Gewässern Zweiter Ordnung sowie die Rechtsaufsicht über mehrere Verbände.
Standorte des Geschäftsbereichs VI sind Lüneburg, Braunschweig, Hannover und Oldenburg.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Inwieweit und aus welchen Gründen ist eine Verlegung des Sitzes des Geschäftsbereiches VI von Lüneburg nach Hannover geplant oder bereits durchgeführt worden?
2. Inwieweit und aus welchen Gründen sind Änderungen von Aufgaben des Geschäftsbereichs VI geplant oder bereits durchgeführt worden?
3. Welche Personalkapazität soll der Geschäftsbereich VI in Zukunft erhalten?
Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Vorbemerkungen:
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gliedert sich in sechs Geschäftsbereiche. Die Leitungen dieser Geschäftsbereiche bilden die Direktion. Vier Geschäftsbereichsleitungen haben ihren Sitz in Norden, eine in Hannover und die Geschäftbereichsleitung VI „Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren“ bisher in Lüneburg. Der Geschäftsbereich hat Mitarbeiter in den Betriebsstellenstandorten Hannover, Süd (Braunschweig), Lüneburg und Brake – Oldenburg (Oldenburg).
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Der Sitz der Geschäftsbereichsleitung wurde mit Wirkung vom 03. Juni 2013 nach Hannover verlegt. Betroffen ist davon nur die Geschäftsbereichsleiterin, also eine Person. Der NLWKN ist im Rahmen seiner Betriebsanweisung verpflichtet, erforderliche Organisationsverbesserungen zu ermitteln und diese in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz umzusetzen. Die Verlegung des Standortes der Geschäftsbereichsleitung VI vom Standort Lüneburg zum Standort Hannover wurde vorgenommen, um die Direktionsstandorte im NLWKN auf zwei zu verringern und damit die organisatorischen Abläufe zwischen den Geschäftsbereichsleitungen zu verbessern
Zu 2:
Es sind keine Änderungen von Aufgaben des Geschäftsbereichs VI geplant.
Zu 3:
Im Geschäftsbereich VI sind derzeit 26 Mitarbeiter/Innen beschäftigt; Änderungen sind z. Z. nicht vorgesehen.
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21.06.2013