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Wie bewertet die Landesregierung die Hotspot-Untersuchung zur Schadstoffbelastung der Luft?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang und Jan-Christoph Oetjen (FDP) geantwortet.


Vorbemerkung des Abgeordneten

„Zusätzlich zu den schon bekannten sieben Städten sind möglicherweise rund 40 weitere niedersächsische Städte und Gemeinden von Straßenabschnitten mit erhöhten Schadstoffbelastungen der Luft durch den Straßenverkehr und damit verbundenen kritischen oder den Grenzwert überschreitenden Belastungen betroffen.“, heißt es in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 13. November 2017 (https://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/untersuchung-zur-schadstoffbelastung-der-luft-159424.html, Abrufdatum: 29.11.2017). Das sei das Ergebnis einer im Auftrag des Umweltministeriums vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim durchgeführten Untersuchung. Ermittelt worden seien die Stickstoffdioxid- und Feinstaubwerte auf der Grundlage von Daten aus Verkehrszählungen, meteorologischen Daten, Modellrechnungen und der Auswertung von Messungen zurückliegender Jahre. Unter Umständen würden noch repräsentative Messungen auf der Grundlage der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vorgenommen. Auf dieser Basis sei das weitere Verzögern finanzieller und rechtlicher Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen nach Auffassung des ehemaligen Umweltministers Wenzel nicht zu verantworten.

Rotenburgs Bürgermeister Andreas Weber hat laut einem Artikel der Kreiszeitung vom 25. November 2017 aus einer Pressemitteilung von der Studie erfahren (https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/dicke-luft-auch-rotenburg-scheessel-9393527.html, Abrufdatum: 29.11.2017). Das Untersuchungs­verfahren der Studie sei seiner Meinung nach nicht gelungen. „Wir fordern, dass hier umgehend Messungen stattfinden“, so Weber weiter.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Rahmen der Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim im Auftrage des Umweltministeriums Modellrechnungen zur Ermittlung von Luftschadstoffimmissionen in einigen Kommunen in Niedersachsen durchgeführt. Diese Berechnungen fanden dabei überwiegend aufgrund einer Initiative der Kommunen bzw. Hinweisen auf Belastungsschwerpunkte aus dem Lufthygienischen Überwachungssystem des Landes Niedersachsen (LÜN) statt oder erfolgten im Rahmen der Fristverlängerungs­mitteilungen von sieben Kommunen an die EU-Kommission zur Einhaltung des Jahresimmissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) ab dem Jahr 2015.

Nach der Abarbeitung dieser Projekte stellte sich die Frage nach einer systematischen Weiterführung der Beurteilung der Luftqualität auf kommunaler Ebene in Niedersachsen. Nach wie vor traten, im Gegensatz zum Feinstaub, Grenzwertüberschreitungen beim NO2 an verkehrlichen Belastungsschwerpunkten (Hotspots) auf. Auch wenn mit den größten Städten des Landes mit hoher Wahrscheinlichkeit schon wichtige Hotspots bearbeitet wurden, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere - bisher unbekannte - Belastungsschwerpunkte in Niedersachsen vorhanden sind. Erfahrungen aus den bisherigen Projekten hatten gezeigt, dass die alleinige Größe (Einwohneranzahl) einer Kommune keinen sicheren Schluss auf das Vorhandensein von Hotspots zulässt. Vielmehr müssen auch andere Kriterien, wie Verkehrssituation, bauliche Gegebenheiten und Meteorologie herangezogen werden.

Die Untersuchungen und die angestrebten Ergebnisse der o.g. Studie ergänzen inhaltlich die laufenden Aufgaben und Arbeiten des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim zur Beurteilung der Luftqualität in Nieder­sachen, vor allem hinsichtlich der Modellrechnungen und Angaben im Umweltbericht des Landes Niedersachsen. Sie konkurrierten nicht mit der Unterstützung der Kommunen bei der Aufstellung von kommunalen Luftreinhalteplänen. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim war in der Lage, mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Berechnungssoftware auf Basis von vorhandenen Daten wie Verkehrsdichte, Flotten­zusammensetzung, Fahrbahngeometrie, Bebauungssituation und Meteorologie, niedersachsenweit die Luftschadstoffsituation zu berechnen und dabei potentielle Hotspots zu ermitteln, die dann von Seiten der jeweiligen Kommune näher untersucht und denen dann bei Bedarf gezielt entgegen gewirkt werden kann.

Zum europäischen Jahr der Luft (2013) ist daher der Startschuss zur flächendeckenden Ermittlung der Luftqualität in Niedersachen geben worden. Die kommunalen Spitzenverbände wurden im Vorfeld unterrichtet. Durch Herrn Minister a. D. Wenzel erfolgte die Unterrichtung des Landtagsausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz in der 2. Sitzung am 8. April 2013. Nunmehr sind die Untersuchungen abgeschlossen. Details sind den veröffentlichten Berichten des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim zu entnehmen.

1.Wie beurteilt die Landesregierung die Studie vor dem Hintergrund, dass die betroffenen Kommunen nicht vorab informiert wurden?

Nach Fertigstellung der Untersuchung durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erfolgte eine Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände mit anschließendem Informationsgespräch. Danach war die Information der Kommunen beabsichtigt. Die Stadt Rotenburg und auch weitere betroffene Kommunen sind erst am 14.11.2017, einen Tag nach der Pressemitteilung des Umweltministeriums, von den Ergebnissen der Untersuchung und der weiteren Vorgehensweise informiert worden. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim hat im Anschluss daran am 17.11.2017 die berechneten Straßenabschnitte, an denen es möglicherweise zu Überschreitungen der Luftschadstoffgrenzwerte kommen kann, allen in der Untersuchung erfassten Kommunen mitgeteilt und um Aktualisierung der für die Berechnung verwendeten Eingangsdaten, wie z. B. denen des Verkehrs, gebeten. Siehe auch Vorbemerkung der Landesregierung.

2.Wird die Landesregierung konkrete Messungen vor Ort veranlassen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

Sofern die Aktualisierung der lokalen Datenlagen erfolgt ist, und eine Modellrechnung ergibt, dass der untersuchte Straßenabschnitt eine Grenzwertverletzung vermuten lässt, könnte eine schrittweise Durchführung von Messungen erfolgen.

3.Welche Unterstützungsangebote bietet die Landesregierung den betroffenen Kommunen?

Die Landesregierung stellt über das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim eine umfassende fachliche Unterstützung der betroffenen Kommunen sicher. Siehe auch Antwort zu 2.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017
zuletzt aktualisiert am:
20.12.2017

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