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Wie wird die Entschädigung für Unwetterschäden durch das Land konkret gestaltet?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Hermann Grupe, Gabriela König, Almuth von Below-Neufeldt, Dr. Stefan Birkner, Horst Kortlang, Björn Försterling, Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

„Ganze Waldstücke wurden entwurzelt, Scheunen abgedeckt, Wohnhäuser zerstört und Autos unter Bäumen begraben“, bilanzierte die Oldenburgische Volkszeitung die Folgen eines Unwetters im nördlichen Landkreis Vechta am 7. Juli 2017 (Oldenburgische Volkszeitung, 8. Juli 2017, Seite 24). Eine Windhose sei über mehrere Orte hinweggefegt und habe unglaubliche Schäden hinterlassen.

Am 10. Juli 2017 berichtete die Nordwest-Zeitung über Schäden, die das Unwetter in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland angerichtet habe (Seite 31). In Friesoythe und Hilkenbrook sei eine Spur der Verwüstung entstanden. Anwohner berichten demnach von heftigem Regen, dicken Hagelkörnern sowie einem kurzen Tornado. Zu den Folgen für die Landwirtschaft heißt es in dem Bericht: „Mehrere Mais- und Kornfelder wurden regelrecht plattgelegt. Ganze Kartoffelfelder wurden vom Hagel vernichtet. Die betroffenen Landwirte rechnen mit großen Ernteausfällen.“

Über die Schadensermittlung berichtete die NWZ am 19. Juli 2017 (Seite 33): „Durch die heftigen Orkanböen und die kräftigen Hagelschauer sind nicht nur Gegenstände beschädigt worden, auch weite Teile landwirtschaftlicher Nutzflächen wurden zum Teil vollkommen zerstört. Die Rede ist von 1 400 ha Mais und Getreide, die an diesem besagten Freitagabend in Neuscharrel/Hilkenbrook sowie auch in Visbek/ Goldenstedt Schaden genommen haben.“

Die Landesregierung kündigte in einer Pressemitteilung am 28. Juli 2017 an, dass das Land Unterstützung bei der Beseitigung von Schäden in den südniedersächsischen Hochwassergebieten leisten wolle (https://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/hochwasser-land-will-unbuerokratische-soforthilfe-leisten-156073.html, Abrufdatum: 1. August 2017). Kurzfristig werde nach Möglichkeiten gesucht, unmittelbar Geschädigten eine finanzielle Soforthilfe auszahlen zu können. Zu diesem Zweck werde ein Arbeitsstab zur Aufarbeitung der Hochwasserschäden unter der Leitung des Umweltministeriums gegründet. Aufgabe des Stabes sei es, in den betroffenen Städten und Dörfern Schäden in Privathaushalten, in der Land- und Forstwirtschaft, bei Straßen und kommunaler Infrastruktur, bei örtlichen Betrieben sowie im Denkmalschutz zusammenzutragen.

1.Werden die Unwetterschäden in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg und Emsland ebenfalls durch den vom Umweltministerium geleitete Arbeitsstab zusammengetragen sowie Entschädigungen durch das Land gezahlt, wenn nein, warum nicht?

Die im Nachtrag zum Haushaltsplan 2017 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 50 Mio. EUR, sind in der Landtags-Sitzung am 16.08.2017 entschieden worden. Die damit zur Verfügung stehenden Finanzhilfen sollen gewährt werden, um an der Beseitigung von Schäden mitzuhelfen, die unmittelbar durch das Hochwasser in der Zeit vom 24.07. bis 04.08.2017 verursacht worden sind. Der für die Hochwasserhilfen eingerichtete ressortübergreifende Arbeitsstab hat die Aufgabe, neben der strukturierten Erfassung eingetretener Schäden die zur Koordination erforderlichen Antrags- und Abwicklungsmodalitäten für eine finanzielle Unterstützung Betroffener bei der Beseitigung von Hochwasserschäden zu entwickeln.

Die Mittel des Landtages sind auf dieses aktuelle Hochwasser beschränkt und umfassen nicht Schäden, die infolge lokal begrenzter Unwetter entstehen. Künftig ist eine Regelung zu schaffen, die festlegt in welchen Fällen Soforthilfe ermöglicht werden kann.

2.Welche Kriterien zieht die Landesregierung für eine Entschädigung für Unwetterfolgen durch das Land heran?

Die Entscheidung, ob und in welcher Weise Hilfen durch das Land gewährt werden, hängt von dem jeweiligen Schadensereignis ab. Im Einzelfall ist abzuwägen, ob es angemessen ist, dass das Land für eine Hilfe öffentliche Mittel bereitstellt. Dabei sind die einschlägigen Regelungen des Haushaltsrechts über Billigkeitsleistungen zu beachten, zumal regelmäßig eine besondere haushaltsrechtliche Ermächtigung erforderlich ist, über die der Landtag zu beschließen hat.

Angesichts sich häufender Naturereignisse mit Schadensfolgen wird zu prüfen sein, ob auf Landesebene eine dauerhafte, abstrakte Rechtsgrundlage in Gestalt einer Verwaltungsvorschrift für Soforthilfen bei regional bedeutsamen Naturkatastrophen entwickelt werden soll.

3.Ist es nach Auffassung der Landesregierung erforderlich, politische Maßnahmen zu ergreifen, damit Schäden infolge von Unwetterereignissen in Privathaushalten, in Unternehmen sowie in der Land- und Forstwirtschaft in Zukunft noch wirtschaftlich sinnvoll durch die Bürger abgesichert werden können, wenn ja, welche Maßnahmen sind dies?

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich am 01. Juni 2017 mit der Verbesserung des Schutzes vor den Folgen von Naturgefahren befasst und als gemeinsam zu verfolgendes Ziel beschlossen, „eine nachhaltige Balance zwischen zumutbarer Eigenvorsoge und Inanspruchnahme der Solidargemeinschaft zu finden“. Hierfür sei eine deutliche Erhöhung der Verbreitung von Elementarschadenversicherungen geboten. Um dies zu erreichen, ist u.a. vereinbart worden, eine bundesweit für Elementarschadensversicherungen zu werben und gesetzliche Grundlagen zu verschärfen, die sicherstellen, dass in von Naturgefahren besonders gefährdeten Gebieten keine oder nur möglichst weinige bauliche Vorhaben durchgeführt werden können. Außerdem soll bei der Vergabe von Hilfszahlungen künftig berücksichtigt werden, dass nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über sogenannte Soforthilfen hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist. Unbeschadet davon bleiben Härtefallregelungen im Einzelfall.

Bis November 2017 wird ein Sachstandsbericht zur Erarbeitung einer gemeinsamen bundesweiten Elementarschadenkampagne, zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm und zu einem bundesweiten Naturgefahrenportals durch den Bund und Länder erbeten.

Die Landesregierung unterstützt diese Verfahrensweise ausdrücklich.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

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