Artikel-Informationen
erstellt am:
22.10.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
PI-Nr. 70
HANNOVER. "Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss der Bund nutzen, um die Förderung dieser Energien zielgerichteter und effizienter auszugestalten, aber nicht, um sie auszuweiten, wie dies der Entwurf des Bundesumweltministeriums vorsieht", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander heute (Mittwoch) in Hannover. "Niedersachsen wird sich bei der Beratung im Bundesrat dafür einsetzen, dass bei der Förderung der erneuerbaren Energien künftig verstärkt wirtschaftliche Maßstäbe angelegt werden und die Belastungen für private und gewerbliche Stromverbraucher nicht noch weiter steigen."
Die Förderung nach dem EEG beruht auf einer gesetzlich festgelegten Abnahmepflicht und festen Einspeisevergütungen. Wettbewerb wird damit weitgehend ausgeschaltet. "Ein anderes Fördermodell, das nach Ansicht anerkannter Umweltwissenschaftler deutliche Vorteile gehabt hätte, wurde erst gar nicht geprüft", bedauerte Sander. "Wir wollen, dass der weitere Ausbau nach einem Mengen- oder Quotenmodell erfolgt. Wenigstens in Zukunft sollen damit die angestrebten Umweltziele mit einem geringst möglichen ökonomischen Aufwand erreicht werden können."
Offshore-Anlagen auf hoher See seien für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen sowie für den Klimaschutz und die Ressourcenschonung von besonderer Bedeutung. Der Bund will die Einspeisevergütung für diese Anlagen aber nicht gewähren, wenn eine Anlage in einem Naturschutzgebiet liegt und nach dem 01. Januar 2005 genehmigt wird. "Eine solche Regelung wäre kontraproduktiv", erklärte der Umweltminister. "Planer von Offshore-Anlagen brauchen Investitions- und Planungssicherheit." Und er halte nichts davon, das ohnehin schon komplizierte EEG auf diese Weise mit umweltfachlichen Regelungen zu überfrachten.
"Auch die Nutzung der Biomasse ist in unserem Agrarland Nummer 1 von großer Bedeutung", erläuterte Sander. Für kleine Biomasseanlagen sollen künftig Anreize geschaffen werden, dass ausschließlich Stoffe aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau oder der Forstwirtschaft eingesetzt werden. "Wir wollen, dass von dieser Regelung auch größere Anlagen erfasst werden. Und auch bestehende Anlagen sollen profitieren, wenn sie auf rein landwirtschaftliche Gärsubstrate umstellen. Dafür werden wir uns einsetzen."
HINWEIS: Das ‚Niedersächsische Positionspapier zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes’ finden Sie im Internet www.mu1.niedersachsen.de unter Aktuelles
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22.10.2003
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16.03.2010