Artikel-Informationen
erstellt am:
18.12.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
PI-Nr. 86/2003
HANNOVER. Auf Vorschlag von Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander haben sich die Norddeutschen Umweltminister (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Niedersachsen) auf ihrer heutigen (Donnerstag) Konferenz in Hannover dafür ausgesprochen, die Nationalparke ‚Hamburgisches Wattenmeer’, ‚Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer’ und ‚Niedersächsisches Wattenmeer’ bei der UNESCO als Weltnaturerbe anzumelden.
"Für die Entwicklung der Wattenregion, die Menschen an der Küste und auf den Inseln, die Kommunen und die Wirtschaft wird die Anerkennung als Weltnaturerbe sicherlich sehr positive Auswirkungen haben," erklärte Sander.
Inzwischen sei in Hamburg und Niedersachsen der Beteiligungsprozess erfolgreich abgeschlossen, berichtete Sander. In Niedersachsen habe sich der Landtag bereits im November 2002 einstimmig für eine Anmeldung ausgesprochen. In Schleswig-Holstein laufe der Diskussionsprozess mit den Küstenbewohnern noch. Die norddeutschen Umweltminister hofften, dass möglichst bald eine einheitliche deutsche Position vorgelegt werden könne.
Aus Dänemark und den Niederlanden lägen noch keine Beschlüsse zur gemeinsamen Anmeldung des Wattenmeeres bei der UNESCO vor. "Dort wartet man offensichtlich die Entscheidung Deutschlands ab", so Sander. "Mit dem heutigen Beschluss möchten wir auch unseren Nachbarn signalisieren, dass wir beim Thema Weltnaturerbe vorankommen wollen."
40. Umweltministerkonferenz Norddeutschland
am 18. Dezember 2003
in Hannover
TOP 12: Meldung des Wattenmeeres als Weltnaturerbegebiet
Beschluss:
1. Die UMK Nord begrüßt die Bestrebungen der Nordseeanrainer, das Gebiet der Nationalparke "Hamburgisches Wattenmeer", "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" und "Niedersächsisches Wattenmeer" bei der UNESCO als Weltnaturerbe anzumelden.
2. Die UMK Nord verbindet mit dieser Auszeichnung die Erwartung, dass der schon jetzt in hohem Maße anerkannten Wattenmeerregion zu weiterem Ansehen verholfen wird und sie eine Wertschätzung über die Grenzen Europas hinaus erhält.
3. Die UMK Nord setzt voraus, dass eine Anerkennung auf die Grenzen der Nationalparke "Hamburgisches Wattenmeer", "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" und "Niedersächsisches Wattenmeer" beschränkt wird und mit einer Anerkennung als Weltnaturerbe keine Veränderung der geltenden Rechtslage verbunden ist.
4. Die UMK Nord bittet das Land Schleswig-Holstein, den Diskussionsprozess möglichst bald abzuschließen und das weitere Vorgehen mit Hamburg und Niedersachsen zur Weitergabe des Antrages an die Kultusministerkonferenz abzustimmen.
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18.12.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010