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Privatisierung der Abwasserbeseitigung

Antwort von Umweltminister Hans-Heinrich Sander im Niedersächsischen Landtag auf die Dringliche Anfrage der SPD-Fraktion


Presseinformation Nr. 98/2005

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

In Deutschland arbeiten die Menschen mehr als sechs Monate im Jahr für Steuern und Abgaben. Erst dann arbeiten sie für ihr persönliches Einkommen. Haben Sie die einmal gefragt, ob es ihnen recht wäre, wenn sie weniger Geld für die Abwasserentsorgung zahlen müssten? Was glauben Sie wohl, was die Ihnen antworten?

Mit Sicherheit nicht, dass ausgerechnet Monopole Garanten für Niedrigpreise sind.

Trotzdem behauptet der Kollege Haase unverdrossen, dass die "Zerschlagung der staatlichen Daseinsvorsorge die Abwassergebühren massiv erhöht." Und Frau Steiner droht mit der Erfahrung, dass allein private Monopolisten ausschließlich die Gewinnmaximierung im Auge haben. Beides kommt auf dasselbe hinaus: Die Bewahrung der kommunalen Monopolstellung.

Anrede!

Dem setze ich ganz entschieden entgegen: Diese Landesregierung will den Weg dafür freimachen, dass die Belastungen der Haushalte in Niedersachsen verringert werden. Das geht nun einmal nur durch Wettbewerb und die damit gegebene Transparenz der Abwasserpreise. Dabei möchte ich auf folgende Tatsache hinweisen: Bereits jetzt gibt es private Dienstleister, die auch in Niedersachsen immer mehr Kläranlagen und Kanalnetze betreiben. Und zwar trotz der Tatsache, dass sie im Wettbewerb benachteiligt sind. Bei dem größten im Nord-Westen sind es inzwischen 41 Anlagen mit einer Reinigungskapazität von knapp einer Million Einwohnergleichwerten.

Anrede!

Das zeigt, dass es immer eine weise Entscheidung ist, die Menschen vor Ort selbst darüber bestimmen zu lassen, wie sie ihre Abwasserbeseitigung organisieren wollen. Und nichts anderes war beabsichtigt, als der Bund im Jahr 1996 den Ländern die Möglichkeit gegeben hat, dass Kommunen die Abwasserbeseitigungspflicht auf Dritte können. Und nun sind die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg mit entsprechenden Änderungen ihrer Wassergesetze vorangegangen. Das ist der Schritt, den wir auch planen.

Anrede!

Wenn das erste deutsche Bundesland die Privatisierungsmöglichkeit realisiert, hat das zur Folge, dass auch von den kommunalen Unternehmen 16 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden müssen. Damit werden sie in den Wettbewerb gestellt. Sie müssen die Steuer bezahlen, haben aber auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges. Da es den Vorsteuerabzug geben wird, ist eine schlichte Rechnung, alles würde um 16 Prozent teurer, natürlich nicht richtig. Und die verstärkte Einbeziehung von Privaten wird es ermöglichen, wirtschaftlicher zu arbeiten. In der Summe kann dies Kosten senken und Kostensteigerungen vermeiden. Und endlich gibt es eine Gleichbehandlung: Denn die privaten Modelle sind in der jetzigen Situation ja gegenüber kommunalen Lösungen benachteiligt. Und dann werden wir sehen, wer sich mit niedrigen Preisen zu Gunsten der Haushalte durchsetzt.

Vielleicht kommen die Kommunen ja zu derselben Lösung wie die Stadt Dresden, die sich bei ihrem Vertragspartner Gelsenwasser vertraglich abgesichert hat gegen privatisierungsbedingte Gebührenerhöhungen.

Gunda Röstel lässt grüßen! Da Sie bei mir schon immer von vornherein böses vermuten, wäre die ehemalige Vorsitzende der Grünen, die heute für die Privatisierung im Abwasserbereich kämpft, vielleicht eine gute Gesprächspartnerin für Sie.

Und nun zu Ihren Fragen:

1. Welche Ziele verfolgt der Umweltminister bei der Privatisierung der Abwasserentsorgung wirklich?

Die Landesregierung will den Weg freimachen, damit Haushalte in Niedersachsen weniger Geld für die Abwasserbeseitigung zahlen müssen.

Ziel ist die Schaffung der Möglichkeit – nicht der Pflicht! -, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung an Private zu übertragen. Die Mandatsträger in den Kommunen sollen sich in eigener Verantwortung entscheiden können, ob sie eine kommunale oder eine private Lösung wollen.

2. Welche Konsequenzen hat dies für kommunale Kooperationsmodelle in Niedersachsen?

Keine, weil die Privatisierung nicht mehr ist als ein Angebot.

3. Die Abwasserentsorgung ist als Betrieb hoheitlicher Art zu werten und unterliegt damit weder der Körperschaft- noch der Umsatzsteuer. Diese Position ist auf Bundesebene bisher unstrittig. Gibt es dazu vonseiten der Landesregierung andere Überlegungen?

Wenn ein Bundesland den Wettbewerb ermöglicht, gibt es nach Auffassung der Steuerexperten bundesweit die Pflicht der Erhebung von Mehrwertsteuer. Drei Bundesländer haben dafür in ihren Wassergesetzen bereits die Basis geschaffen. Wenn eine darauf fußende Verordnung den Wettbewerb ermöglicht, kommt auch in Niedersachsen die Steuerpflicht.

Darauf wollen wir gerüstet sein und dazu dient die geplante Änderung des Wassergesetzes.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.10.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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