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Umweltministerkonferenz (UMK)

Umweltminister der Länder setzen auf Revision der Luftqualitätsrichtlinie/Erneuerbare Energien im Wärmemarkt verstärken


Pressemitteilung Nr. 108/2006

BERLIN. Heute (Freitag) ist die 67. Umweltministerkonferenz in Berlin zu Ende gegangen. Der Vorsitzende der Umweltministerkonferenz, Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander, der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig, die Rheinland-Pfälzische Umweltministerin Margit Conrad und Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf stellten die Ergebnisse auf einer Pressekonferenz vor.

Sander: "Grundsätzlich sind wir uns einig: Moderne Umweltpolitik muss auf technische Innovationen setzen. Deutsche Umwelttechnologie muss sich auch weiterhin im internationalen Wettbewerb behaupten können. Und wir müssen bei allen Entscheidungen stets zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Interessen abwägen. Nur so erreichen wir die Akzeptanz der Bevölkerung - eine notwendige Voraussetzung für den dauerhaften Schutz unserer Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung."

In Berlin haben die Umweltministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder und des Bundes beschlossen, auf einer Sonderkonferenz im kommenden Frühjahr den Themenkomplexen der Klimaschutzpolitik intensiv zu beraten - insbesondere auch vor dem Hintergrund der deutschen EU- und G8-Präsidentschaft.

Die Umweltminister der Länder haben sich im Gegensatz zum Bund für die Revision der Luftqualitätsrichtlinie eingesetzt, vor allem müsse hierbei der Fokus auf die Quellen der Emissionen gerichtet werden. Auch wurde beschlossen, die Instrumente zur Nutzung der erneuerbarer Energien im Wärmemarkt zu verstärken. Im Wärmemarkt werden enorme Potentiale durch den Einsatz erneuerbarer Energien gesehen: Die solare Wärme könnte knapp 30% und die Biomasse rund 20% des aktuellen Wärmebedarfs abdecken. Dennoch gibt es bei der Umsetzung – insbesondere bei der Sanierung – offensichtlich Hürden, die die Diskussion über Instrumente und Anreize notwendig macht. Diesem Thema wollen sich die Umweltminister verstärkt stellen.

Ferner hat sich die UMK unter anderem mit dem Thema Festbrennstoffe (z.B. Holzscheite und Pellets aber auch z.B. Getreide) befasst.

Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder erklären, dass die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zur Förderung von Nachrüstsystemen bei Diesel-PKW dringend erforderlich ist. Dies ist sowohl aus umweltpolitischen Gesichtspunkten sowie aus Gründen der Investitionssicherheit, insbesondere für kleine -und mittelständische Unternehmen (KMU) notwendig. Bund und Länder müssen sich hierzu jetzt einigen. Die Umweltministerinnen und -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, auf der Grundlage des Länderkonzepts unter Aufnahme der vom Bund vorgeschlagenen rückwirkenden Förderung ab dem 1.1.2005 und der Aufnahme einer Überprüfungsklausel im Hinblick auf die Steuereinnahmen während der Förderzeitraums, schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Die 67. Umweltministerkonferenz hat folgende Beschlüsse gefasst:

Revision der Luftqualitätsrichtlinie

1. Die Umweltministerinnen und -minister, -senatorin und -senatoren der Länder betonen erneut, dass wesentliche Grundlagen der Luftqualitätsrichtlinie noch nicht belastbar wissenschaftlich geklärt sind. In Vorbereitung der nächsten zu erwartenden Revision der Luftqualitätsrichtlinien im Jahre 2013, hält es die Umweltministerinnen und -minister, -senatorin und -senatoren der Länder für erforderlich, dass – auf Basis der jetzt vorliegenden Erkenntnisse – weitere Analysen, Bewertungen und Untersuchungen vorgenommen werden, die insbesondere

• die Erarbeitung von Maßnahmenvorschläge insbesondere auf nationaler und europäische Ebene

• die Relevanz der Inhaltsstoffe des Feinstaubes

• die Anteile der natürlichen Quellen

• eine konsistente Feinstaubgrenzwertsystematik

• die Wirksamkeit von Minderungsmaßnahmen

zum Thema haben. Ziel ist es, frühzeitig eine Grundlage zu schaffen, die es erlaubt, Immissionswerte festzulegen, die mit entsprechenden Regelungen zur Begrenzung der Emissionen des Feinstaubs und seiner Vorläuferstoffe abgestimmt sind.

Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten deshalb die Bundesregierung, in Abstimmung mit den Bundesländern entsprechende Untersuchungen durchzuführen und deren Ergebnisse frühzeitig in den zu erwartenden Revisionsprozess einzubringen.

Unabhängig von diesen Forderungen beschließen die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren die nachfolgenden Punkte.

2. Die Umweltministerinnen und -minister, -senatorin und -senatoren der Länder weisen darauf hin, dass der geltende Tagesgrenzwert für PM10 von 50 µg/m³ bei zugelassenen 35 Überschreitungen, aber auch der ab 2010 einzuhaltende Jahresmittelwert für NO2 von 40 µg/m³ allein mit den verhältnismäßigen Maßnahmen, die dem Mitgliedsstaat Deutschland auf der Ebene des Bundes, der Länder und auch der Kommunen zur Verfügung stehen, in einer Vielzahl von Kommunen auch in einer Reihe von Jahren weiterhin überschritten werden. Gleiches gilt für einen PM10-Jahresmittelwert von 30 µg/m³ und nach derzeitiger Datenlage auch für einem PM2,5-Jahresmittelwert von 20 µg/m³, wie sie vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments vorgeschlagen wurden.

3. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten deshalb die Bundesregierung in den Ratsverhandlungen alle Vorschläge zu unterstützen, welche die Vollziehbarkeit der Richtlinie verbessern, nicht zu einer Verschärfung führen und die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen. Dies sind z. B. Vorschläge zur Verlängerung der Fristen zur Einhaltung der Grenzwerte zur Flexibilisierung und Vorschläge zur Verringerung des Messaufwandes.

4. Die Umweltministerinnen und -minister, -senatorin und -senatoren der Länder stellen fest, dass derzeit weder der gültige Grenzwert des Tagesmittelswertes für PM10 (50 µg/m3 bei 35 erlaubten Überschreitungen) noch der vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments vorgeschlagene dazu äquivalente Jahresmittelswert von 33 µg/m³ mit kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen an zahlreichen Belastungsschwerpunkten in Deutschland eingehalten werden kann. Dazu tragen auch - wie auch das Jahr 2006 zeigt - austauscharme winterliche Witterungsverhältnisse und Schadstoffferntransporte bei. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments, die Anzahl der Tage mit PM10-Tagesmittelwerten über 50 ug/m³ von 35 Tage auf 55 Tage anheben zu können, wenn die 35 Tage aufgrund ungünstiger meteorologischer oder geographischer Bedingungen nicht eingehalten werden können, trägt diesem Umstand Rechnung.

Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten deshalb die Bundesregierung, sich in den Ratsverhandlungen entschieden für diesen Vorschlag des Europäischen Parlaments und für ambitionierte, europaweit gültige quellenbezogene Reduktionsmaßnahmen einzusetzen, um die hohe Hintergrundbelastung an Partikeln in Mitteleuropa abzusenken.

5. Der Auffassung der EU-Kommission, dass es den Mitgliedsstaaten überlassen sei, die jeweils beste Vorgehensweise zu wählen, muss entgegengehalten werden, dass die Mitgliedsstaaten auf wesentliche Emittentengruppen, wie beispielsweise die Abgasemissionen von Fahrzeugen, keinen Einfluss haben. Es ist augenscheinlich, dass nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen Städten Europas die praktische Einhaltbarkeit der genannten Grenzwerte in den durch die Luftqualitätsrichtlinie vorgegebenen Zeiträumen nicht gegeben ist.

Die Umweltministerinnen-, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten deshalb die Bundesregierung, sich weiterhin in den Ratsverhandlungen entschieden für ambitionierte, europaweit gültige quellenbezogene Reduktionsmaßnahmen vor allem im Verkehrsbereich einzusetzen, um die hohe Hintergrundbelastung an Partikeln in Mitteleuropa abzusenken und sich intensiv für Regelungen einzusetzen, die eine praktische Einhaltbarkeit der Immissionsgrenzwerte v. a. von PM10, PM2,5 und NO2 ermöglichen. Erforderlich ist deshalb eine zeitliche und inhaltliche Kohärenz zwischen den europäischen Emissions- und Immissionsanforderungen.

Protokollerklärung der Länder BB, BE, BW, HB, HH, NI, RP, SH, SN, ST, TH:

Die Länder BB, BE, BW, HB, HH, NI, RP, SH, SN, ST, TH bitten die Bundesregierung sich im laufenden Rechtsetzungsverfahren dafür einzusetzen, das der geltende 24 h-Grenzwert für PM10 durch einen anspruchsvollen PM10 Grenzwert für das Jahresmittel (33 µg/m3 wie vom Europaparlament vorgeschlagen) ersetzt wird.

Instrumente zur verstärkten Nutzung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt

1. Jede Tonne vermiedenes CO 2 im Wärmebereich ist der kostengünstigste Klimaschutz. Daher sollen vor allem die eingeführten Marktanreizprogramme sowie das CO 2 Gebäudesanierungsprogramm fortgeführt und ausgebaut werden.

2. Die UMK stellt erneut fest, dass der Wärmemarkt für den kostengünstigen Einsatz von erneuerbaren Energien große Potentiale bietet, die noch nicht ausgeschöpft werden. Im Sinne einer schlüssigen Gesamtstrategie sollten daher besonders kostengünstige Einsatzmöglichkeiten (wie z.B. die Festsetzung in der Bauleitplanung), bei denen sich Instrumente teilweise auch schon bewährt haben, konsequent genutzt und ggf. weiterentwickelt werden.

3. Das BMU hat die gemeinsam mit Ländern entwickelten Modelle für ein neues Instrument auf Bundesebene im Rahmen eines Konsultationsverfahrens einer breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren bitten das BMU, die Länder zügig über die Ergebnisse des Konsultationsprozesses zu informieren.

4. Laufende und geplante Maßnahmen der Länder zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt erfordern eine konzeptionell schlüssige Verzahnung mit ggf. neuen Instrumenten auf Bundesebene. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren bitten das BMU, die Länder an der Konzeption weiter zu beteiligen. Bei der Konzeptionsgestaltung sind Praktikabilität im Vollzug zu beachten sowie eine weitere Belastung der Verbraucher zu vermeiden.

Novellierung der 1. BImschV im Hinblick auf biogene Brennstoffe

1. Die Umweltministerinnen und -minister, -senatorin und -senatoren der Länder nehmen den Bericht des BMU zur Kenntnis.

2. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder begrüßen die Ankündigung des Bundesumweltministeriums im Oktober 2006 bereits einen ersten Verordnungsentwurf, der auch schon Grenzwerte enthält, zur Zulassung von geeigneten biogenen Brennstoffen einschließlich Getreide in kleinen Feuerungsanlagen vorzulegen. Sie betonen die Notwendigkeit, den gesamten Bereich der festen Brennstoffe vollständig zu überarbeiten, da die aktuellen Regelungen erheblich von dem derzeitigen Stand der Technik abweichen. Auf Grund der großen Betroffenenzahlen müssen die zukünftigen Regelungen aufeinander abgestimmt und in sich stimmig sein. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und –senatoren der Länder bitten daher das Bundesumweltministerium, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Novellierung möglichst rasch voranzutreiben. Das BMU wird die Länder bis Ende 2006 auf der Grundlage eines entsprechenden Verordnungsentwurfs zu Gesprächen einladen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, möglichst bis Mitte 2007, spätestens aber bis Ende 2007 zum Inkrafttreten der Verordnung zu kommen.

Protokollerklärung der Länder BB, BY, HE, HH, MV, NI, NW, SN, TH:

Die Länder sind der Auffassung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestaltet werden müssen, dass sie sich am Stand der Technik orientieren. Den Aspekten der Luftreinhaltung und der Schaffung eines verlässlichen Rechtsrahmens für Anlagenhersteller und -betreiber ist gleichermaßen Rechnung zu tragen. Die Länder lehnen daher eine Beschränkung des Betreiberkreises zum Einsatz von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen auf den Bereich der Landwirtschaft ab. Abgeschlossene bzw. laufende Forschungsvorhaben zeigen, dass die technische Entwicklung der Anlagen durchaus die Einhaltung anspruchsvoller Emissionsgrenzwerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erlaubt und eine Beschränkung somit nicht mehr sachgerecht zu begründen ist.

Protokollerklärung des Landes SL:

Das Land ist der Auffassung, dass eine Zulassung der Getreideverbrennung nur für Getreide, das nicht zum menschlichen Verzehr geeignet ist, aber nicht für Brotgetreide erfolgen darf.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2006
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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