Artikel-Informationen
erstellt am:
08.05.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Pressemitteilung Nr.56/2007
HANNOVER. Anlässlich der heutigen (Dienstag) Fachveranstaltung der Grünen-Fraktion zum Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) erklärte Umweltstaatssekretär Christian Eberl:
"Ich schätze die wissenschaftliche Kompetenz des SRU und sehe die Analyse der Reform der Umweltverwaltungen der Länder mit großem Interesse, doch wesentliche Aussagen für Niedersachsen basieren nicht auf Fakten sondern auf Prognosen. Die Erfolge der Realität haben die pessimistischen Prognosen des SRU eindeutig widerlegt.
Niedersachsen hat die Reform der Umweltverwaltung vor fast genau vier Jahren begonnen und bis Ende 2004 die entscheidenden organisatorischen und rechtlichen Weichen gestellt. Wir haben dies zügig, aber ohne Abstriche bei Gründlichkeit und Betrachtungstiefe durchgeführt. Unser Ansatz war und ist die Aufgabenkritik als Grundlage des Reformprozesses.
Das SRU-Gutachten berücksichtigt die Ergebnisse zur Wahrnehmung von Aufgaben, die Aufgabenkritik und den Abbau überflüssiger Aufgaben nur unzureichend. Das Ziel, die Niedersächsische Umweltverwaltung schlanker, moderner und kundenfreundlicher zu machen, haben wir von Anfang an als kontinuierlichen Verbesserungsprozess begriffen und weitergetragen in die Praxisphase ab 2005. Das Qualitätsmanagement in der Gewerbeaufsicht ist ein Beispiel für die konsequente Weiterentwicklung des eingeschlagenen Reformweges. Hierzu enthält die Begutachtung durch den SRU leider keine Aussagen.
Wesentlichster Kritikpunkt des SRU ist der Stellenabbau. Im Vordergrund der Modernisierung der niedersächsischen Umweltverwaltung stand aber nicht die Einsparung, sondern die Entwicklung und Verbesserung der bisherigen Strukturen.
Dabei haben wir übrigens nicht - wie der SRU verstanden werden könnte - das beim NLÖ vorhandene Wissen abgeschafft oder über die gesamte Fläche Niedersachsens verstreut. Das Wissen des ehemaligen NLÖ wird nahezu unverändert in Hildesheim bzw. in Hannover beim NLWKN und den zentralen Unterstützungsstellen der Gewerbeaufsicht gebündelt für ganz Niedersachsen vorgehalten. Den unteren Naturschutzbehörden steht also zum Beispiel das Expertenwissen weiterhin umfassend beratend zur Verfügung.
Die Kritik an der Abschaffung der Bezirksregierungen und der vom SRU als nachteilig beurteilte zweistufige Verwaltungsaufbau teilen wir nicht. Im Gegenteil: Dieser schlanke Aufbau hat entscheidende Vorteile. Das Umweltministerium hat dadurch jetzt mehr direkte Aufsicht innerhalb der Landesverwaltung und auch die kommunale Ebene hat direkten Zugang zum Fachministerium. Im Zeitalter der rasanten Kommunikationsentwicklung werden manche Hierarchiestufen überflüssig. Ich teile auch nicht den "Generalverdacht" des SRU gegenüber Kommunalverwaltungen, diese seien mit der Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben überfordert. Die Stärkung der kommunalen Ebene im Zuge der Verwaltungsreform war ausdrücklich Programm in Niedersachsen.
Im Naturschutz hat in wesentlichen Bereichen ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Während die ehemaligen Landesregierungen dem Prozessschutz hohe Priorität einräumten, nach dem Motto "mehr Wildnis wagen", setzt die jetzige Landesregierung auf Kooperation mit den Nutzern und den Menschen vor Ort, wir machen "Naturschutz mit den Menschen".
Letztlich ist die ehemalige Landesregierung mit ihrem Naturschutzkonzept an der Bevölkerung gescheitert – ich erinnere an den geplanten Nationalpark Elbtalaue. Die jetzige Landesregierung hingegen kann deutliche Erfolge vorweisen: Die Fläche der Naturschutzgebiete in den vergangenen vier Jahren stieg um mehr als zehn Prozent (ca. 17.000 Hektar). Und das ist der höchste Zuwachs in einer Legislaturperiode und der flächenmäßig größte Stand des Gebietsschutzes seit Bestehen des Landes Niedersachsen. Das von der Regierung Albrecht 1981 ausgegebene Ziel der Verdoppelung der Naturschutzgebiete ist von dieser Landesregierung vollzogen. Diese Leistung war nur möglich, weil von den Menschen vor Ort keine Widerstände kamen und damit das Vertrauen in die Arbeit dieser Landesregierung im Naturschutz besteht.
Ein anderes Beispiel ist der Hochwasserschutz. Die Anhörung im Umweltausschuss des Landtages nach dem Frühjahrshochwasser 2006 hat die fachkompetente Gewährleistung auch schwierigster Lagen in den neuen Strukturen ausdrücklich betätigt.
Heute können wir also sagen: Die Umweltverwaltung in Niedersachsen ist nach der Reform richtig und besser als vorher aufgestellt. Wichtig ist, dass die Reform als kontinuierlicher Verbesserungsprozess begriffen und fortgesetzt wird. Nur so kann uns das Ziel einer modernen und nachhaltigen Umweltverwaltung langfristig gelingen."
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erstellt am:
08.05.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010