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Energiepolitik

Rede von Umweltminister Hans-Heinrich Sander


- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

unsere Energiepolitik in Niedersachsen orientiert sich an den drei Aspekten Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit. Niedersachsen ist in Hinblick auf die energiepolitischen Herausforderungen unserer Zeit hervorragend aufgestellt und ist bereits jetzt das deutsche Energieland Nummer 1.

Diese Position werden wir festigen und weiter ausbauen. Dabei steht die Niedersächsische Landesregierung für einen technologieoffenen Energiemix aus erneuerbaren Energien, fossilen Energieträgern wie Kohle und Gas sowie der Kernenergie.

Anrede,

dass für die Landesregierung dabei der Klimaschutz im Vordergrund steht, zeigt die große Erfolgsgeschichte der erneuerbaren Energien in Niedersachsen. Bereits heute haben wir bei der Windenergienutzung sowie der Biogasverstromung die Spitzenposition unter den Ländern inne.

Mit der Errichtung der ersten Windkraftanlagen in der deutschen Nordsee wird nun das nächste große Kapitel im Bereich der regenerativen Energien eingeleitet. Der Baubeginn des ersten kommerziellen Offshore-Großwindparks in diesen Wochen durch ein niedersächsisches Unternehmen mit Sitz in Emden beweist, dass die Nutzung der Offshore-Windkraft machbar ist und tausende Arbeitsplätze in Niedersachsen schafft. Wir machen das in Cuxhaven mit dem neuen Offshore-Basishafen vor.

Anrede,

neben der Energieerzeugung müssen auch Energieeinsparpotenziale genutzt werden. Aber eine Politik mit den Menschen darf nicht überzeichnen, sondern muss nachvollziehbar sein. Sie darf nicht in Aktionismus ausarten.

Ein besonders unerfreuliches Beispiel dafür ist das künftige Verbot von Glühbirnen. Ab nächster Woche dürfen keine neu hergestellten 100 Watt-Birnen mehr auf den Markt gebracht werden. Verbraucherbevormundung soll also mal wieder das Klima retten. Über die tatsächliche Effizienz bei Kosten und Haltbarkeit der Energiesparlampe wird lieber geschwiegen – ebenso über den Quecksilbergehalt und die damit einhergehenden Probleme bei der Entsorgung und was passiert, wenn so ein Ding im Haushalt einmal zu Bruch geht.

Ich habe Ihnen, sehr geehrte Herren Fraktionsvorsitzende, - sozusagen als Andenken - noch einmal eine gute alte Glühbirne mitgebracht.

Anrede,

die Beantwortung der Großen Anfrage Energie wurde von meinem Haus mit großem Aufwand erstellt, wofür ich an dieser Stelle ebenfalls meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - auch aus den anderen Ressorts – danken möchte. Die Beantwortung lege ich insbesondere Ihnen meine Damen und Herren von der Opposition sehr zur Lektüre ans Herz. Sie enthält nicht nur die Positionen der Landesregierung zu allen Fragen der Energiepolitik sondern ist auch ein Fundus an überaus interessanten und – das ist mir besonders wichtig – sachlichen Informationen und Fakten.

Anrede,

ich komme nun zum Antrag "Neustart für die Suche nach atomaren Endlagern. Wer sich ernsthaft zum Klimaschutz bekennt, der kann neben der Nutzung und des Ausbaus Erneuerbarer Energien nicht auf die praktisch CO2-freie und zudem preiswerte und verlässliche Stromerzeugung bestehender Kernkraftwerke verzichten. Die Laufzeiten der Kernkraftwerke in Niedersachsen sind daher allein an der Einhaltung der hohen deutschen Sicherheitsstandards auszurichten und nicht an willkürlichen Festlegungen.

Anrede,

diese hohen Standards müssen auch für die Entsorgung der Abfälle gelten. Die Niedersächsische Landesregierung bekennt sich zur Verantwortung für eine sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Sie tut dies aus der Einsicht heraus, dass es in Deutschland und Europa eine überwältigende Übereinstimmung darüber gibt, dass eine Lösung für die Entsorgung hoch-radioaktiven Abfalls jetzt entwickelt werden sollte und nicht künftigen Generationen überlassen werden darf. Wir dürfen die kommenden Generationen nicht mit diesem ungelösten Problem belasten.

Anrede, diese Verantwortung wird vom BMU und auch von so Manchem in diesem Haus offenkundig lieber links liegen gelassen. So werden ausgerechnet 4 Wochen vor der Bundestagswahl von Herrn Gabriel lieber Akten ausgegraben, die besagen, dass Verträge in Gorleben 2015 auslaufen. Wer weiß, was er im September dann noch so alles beim Aufräumen seines Büros findet?

Im Moment ist der Versuch, im Wahlkampf aus den Ängsten der Bürger Profit zu schlagen jedenfalls offensichtlich. In der Sache liegen doch zwei Schlüsse auf der Hand:

Erstens müssen wir die Erkundung des Salzstockes in Gorleben jetzt wieder zügig angehen. Da dürfen wir keine Zeit mehr verlieren. Das Erkundungs-Moratorium muss weg und der Salzstock muss zu Ende erkundet werden, um abschließend qualifiziert klären zu können, ob Gorleben als Endlager geeignet ist.

Zweitens: Herr Gabriel braucht dringend ein Moratorium für alte Hüte aus seinem Aktenkeller. Alles andere ist verantwortungslos und verschwendet kostbare Zeit.

Es ist aber auch unbedingt notwendig, dass der ins Stocken geratene Dialog zwischen der Politik, der interessierten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und den verantwortlichen Behörden wieder in Gang gebracht wird. In einer Gorleben-Begleitgruppe könnten die betroffene Öffentlichkeit vor Ort, unabhängige Wissenschaftler und Experten mit Unterstützung der verantwortlichen Behörden die weitere Erkundung des Bergwerks kritisch begleiten und bei der Bewertung der Erkundungsergebnisse mitarbeiten.

Die Landesregierung setzt sich für einen solchen transparenten Beteiligungsprozess ein.

Anrede,

ich komme jetzt zu dem Antrag zum Kernkraftwerk Krümmel. Das Kernkraftwerk Krümmel liegt unstrittiger Weise in Schleswig-Holstein. Damit ist unstrittiger Weise das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein die zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde.

Diese Behörde nimmt alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen der staatlichen Aufsicht im Auftrage des Bundesumweltministeriums wahr. Und nur diese beiden zuständigen Behörden verfügen über alle notwendigen Informationen zur Beurteilung des Sicherheitsstandes dieser Anlage. Diese beiden Behörden sind es auch, die über die Fragen der hinreichenden Zuverlässigkeit der Anlage und des Betreibers und über daraus zu ziehende Konsequenzen zu entscheiden haben.

Weder die im Antrag angesprochenen Bund-Länder-Ausschüsse noch die niedersächsische Atomaufsicht sind für eine Stilllegung von Krümmel zuständig.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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