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Antwort auf die mündliche Anfrage: Windenergie in Aurich (Teil 1)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Hillgriet Eilers (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

In einem Bericht des NDR wurde gezeigt, dass der Landkreis Aurich Windräder sowohl beantragt, genehmigt, betreibt als auch für die Kontrolle zuständig ist. Auf Nachfrage meinte ein Vertreter des Landkreises, dass man die Kontrolle an das Land abgeben wollte, dies aber abgelehnt wurde.

Im Genehmigungsantrag hat der Landkreis den Betrieb der Anlagen mit einem Interesse an der „Grundversorgung der Landkreisbevölkerung mit bezahlbarer regenerativer Energie“ gerechtfertigt. Nach Aussage des Innenministeriums gegenüber dem NDR wurden „Gewinnerzielungsabsichten, also wirtschaftliche Interessen, nicht genannt“, da man sonst gegen das Kommunalverfassungsgesetz verstoßen hätte.

Auch angekündigte Immissionsmessungen fanden nicht statt, so z. B. in Großheide-Arle.

1. Um wie viel haben sich die Energiekosten für die Bewohner des Landkreises Aurich durch den Zubau von Windkraftanlagen in diesem Landkreis konkret gesenkt?

Der Landesregierung liegen keine derartigen regionalspezifischen Informationen vor. Es wird darauf hingewiesen, dass im liberalisierten Strommarkt grundsätzlich eine freie Wahlmöglichkeit des Stromanbieters besteht. Die Vertragsverhältnisse und -konditionen zwischen Stromlieferanten und einzelnen Bewohnern des Landkreises sind nicht bekannt. Dies gilt in analoger Weise für Gaslieferverträge. Bundesweit waren gemäß Viertem Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ die Ausgaben privater Haushalte für Energie in 2014 leicht rückläufig, in 2015 zeigte sich ein tendenziell stärkerer Rückgang.

2. Wie viele Windkraftanlagen stehen aktuell im Landkreis Aurich, wie viele sind momentan in Planung, und wie viel konventionell erzeugte Energie muss als Backup für die im Landkreis Aurich stehenden Windräder vorgehalten werden?

Gegenwärtig sind nach Auskunft des Landkreises Aurich 588 Windenergieanlagen im Landkreisgebiet errichtet, für 18 geplante Windenergieanlagen wurden Genehmigungen erteilt, für 90 Anlagen liegen Genehmigungsanträge vor.

Der Landkreis Aurich ist in das europäische Verbundnetz eingebunden. Dies sichert die Versorgung auch für den seltenen Fall, dass alle Windkraftanlagen im Landkreis zeitweise keinen Strom liefern. In diesem Fall wird die Versorgung durch die sonstigen im Landkreis vorhandenen Energieerzeugungsanlagen – in dem Umfang wie diese zu dem jeweiligen Zeitpunkt Strom produzieren können – und aus dem Verbundnetz gedeckt. Die Deckung erfolgt dabei physikalisch mit dem jeweils im Verbundnetz vorhandenen Energiemix aus konventioneller Erzeugung und Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien.

3. Weshalb haben die angekündigten Immissionsmessungen in Großheide-Arle nicht stattgefunden?

Aufgrund der gegenüber dem Landkreis vorgebrachten Lärmbeschwerden wurden von den Betreibergesellschaften 2014 sowohl Nachberechnungen eines Immissionspunktes als auch Kontrollmessungen durchgeführt. Die genannten Messungen und Überprüfungen erfolgten in Abstimmung zwischen der Immissionsschutzbehörde, der Bürgerinitiative (BI) und den Betreibern.

Ein Anlass für ein Einschreiten der Immissionsschutzbehörde mit Anordnung konkreter Maßnahmen war nicht gegeben.

Gleichwohl wurde zur Klärung der Situation durch den Landkreis angeordnet, eine zusätzliche Geräuschmessung zur Feststellung der gegebenen Situation durchzuführen. Der Auftrag wurde an einen nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bekanntgegebenen Sachverständigen vergeben, der im bisherigen Verfahren nicht involviert war. Der Rahmen des zu erstellenden Gutachtens wurde mit der BI und dem Sachverständigen bei der Immissionsschutzbehörde vorbesprochen. Bei den durchzuführenden Geräuschmessungen sind auf Wunsch der BI hin bestimmte zusätzliche Messpunkte aufgenommen worden.

Da die für Immissionsmessungen notwendige Windrichtung (Nordost) mit hohen Windgeschwindigkeiten > 8 m/s in 10m Höhe am Standort Arle nachts relativ selten vorkommt, konnte nach Auskunft des Landkreises Aurich eine weitere Immissionsmessung nach der durchgeführten Sanierung einiger WEA bis vor Kurzem noch nicht durchgeführt werden. Bei einer Messung am 15.02.2015 waren entgegen der Windvorhersage zu geringe Windgeschwindigkeiten vorherrschend, so dass die gemessenen geringen Messwerte nach Aussage des Ingenieurbüros nicht repräsentativ für den Nennbetrieb waren. Weitere geplante und bereits terminierte Messungen mussten ebenfalls wegen Windmangels wieder abgesagt werden. Eine entsprechende Immissionsmessung erfolgte nunmehr jedoch am 30.05.2016 an den vier mit der BI abgestimmten Immissionspunkten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2016

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