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erstellt am:
20.02.2015
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Am 26. Januar 2014 berichtet die Oldenburgische Volkszeitung (OV) erneut von Schafsrissen im Landkreis Vechta. So seien laut OV in der Nacht von Samstag, den 24. Januar 2014, auf Sonntag, den 25. Januar 2015, drei Schafe in Goldenstedt/Lahr gerissen worden. Wie berichtet, geht der zuständige Wolfsberater aufgrund der Rissspuren davon aus, dass als Verursacher ein oder auch mehrere Wölfe infrage kämen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Kalendertage braucht es, bis die DNA-Proben aus einem Nutztierriss wie dem vom 24. Januar 2015 bei dem Labor eingehen, das das Land mit der Analyse beauftragt hat?
2. Am Beispiel des Risses vom 24. Januar: wie viele Kalendertage vergehen, bis das Labor mit der Untersuchung der DNA-Proben beginnt?
3. Wie viele Kalendertage dauert es im Durchschnitt, bis das Ergebnis der Analyse vorliegt?
Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Vorbemerkungen:
Durch Wolfsübergriffe auf Nutztierrisse können Tierhalterinnen und Tierhaltern wirtschaftliche Belastungen entstehen. Das Land gewährt betroffenen Tierhaltern zur Unterstützung deswegen Billigkeitsleistungen nach § 53 LHO als freiwillige Zahlungen zum anteiligen Ausgleich der durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen. Vorraussetzung für die Zahlung ist die amtliche Feststellung des Wolfs als Verursacher der Nutztierrisse. Diese amtliche Feststellung erfolgt durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz(NLWKN). Danach wird der Nutztierhalter schriftlich über das Ergebnis informiert. Im Anschluss wird das Ergebnis veröffentlicht. Eine Übersicht über die diesbezüglich gemeldeten Nutztierrisse und die Ergebnisse wird regelmäßig im Internet auf der Seite
http://www.wildtiermanagement.com/wildtiere/haarwild/wolf/nutztierrisse_karte/
veröffentlicht. Bei der Antwort ist zu berücksichtigen, dass dafür nur Ergebnisse bis zum 13.02.2015 berücksichtigt werden konnten.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Bis die Proben im Labor eingehen und dort bearbeitet werden können sind folgende Schritte notwendig:
Die Proben müssen vor dem Versand gut getrocknet werden, um Schimmelbildung und damit ein Verderben der Proben zu vermeiden.
Der Versand durch den Wolfsberater an den NLWKN erfolgt auf dem Postweg.
Beim NLWKN werden die Proben registriert und etikettiert.
Der NLWKN beurteilt die Qualität der Proben und wählt anhand der Rissprotokollierung anschließend die zu analysierende Probe aus.
Anschließend erfolgt die Beauftragung des Analyselabors durch den NLWKN.
Versand zum Analyselabor auf dem Postweg.
Nach Eingang beim Analyselabor werden die Proben in der Regel umgehend bearbeitet.
Im angefragten Fall vom 24. 01.2015 betrug diese Zeitspanne bis zum Eintreffen im Labor rund zwei Wochen.
Zu 2:
Hierzu konnten zum Zeitpunkt der Fragestellung keine Angaben ermittelt werden. Bei der Analyse im „Eilverfahren“, welches durch den NLWKN bei Nutztierrissen vornehmlich beauftragt wird, wird von Seiten des Analyselabors versucht, die Proben nach Möglichkeit innerhalb von zehn Werktagen nach Probeneingang zu bearbeiten. Garantiert und sichergestellt werden kann dieses aber nicht. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom allgemeinen Probenaufkommen und der individuellen Beschaffenheit (Menge, Reinheit usw.) der Probe.
Zu 3:
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie neben den bereits unter der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Faktoren auch von der Beauftragungsart, der Qualität der genommenen Proben und dem Analyseverfahren bzw. dem hieraus erwarteten Ergebnis abhängt.
Für Schnelltests (mtDNA-Analyse zur Artbestimmung des Verursachers der Risse) im Regelfall ist von einer Zeitspanne von der Probenahme (Risszeitpunkt) bis zum Vorliegen von gesicherten Ergebnissen von vier bis sechs Wochen auszugehen. Qualitativ schlechte Proben erfordern dagegen mehr Zeit bzw. machen es erforderlich, auf Rückstellproben zurückgreifen zu müssen, was den Bearbeitungsprozess verlängern kann.
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erstellt am:
20.02.2015