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Antwort auf die mündliche Anfrage zur Zukunft der Offshorewindenergie – ( Teil1 und 2 )

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Der Ausbau der Offshorewindenergie ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende und bietet für Niedersachsen, gerade für die Küstenregion, im Hinblick auf Wertschöpfung, Arbeit und Beschäftigung erhebliche Potenziale.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung konkret die weitere Entwicklung der Offshorewindenergie und die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf Niedersachsen ein?

2. Hält die Landesregierung an ihrer in ihrem Koalitionsvertrag angekündigten Initiative fest, wonach die Bewirtschaftung der Höchstspannungs- und Übertragungsnetze auf eine Bundesnetzgesellschaft übertragen werden soll? Wenn ja, wann und in welcher Form wird diese Initiative ergriffen werden?

3. Was tut die Landesregierung konkret, um die in der Offshorewindenergie liegenden Chancen für Niedersachsen auch zu realisieren?

4. Welche Offshorewindparkprojekte werden nach den bekannten Planungen über welche Netzanbindungen über Niedersachsen wann angeschlossen?

5. Welche Kapazitäten weisen die einzelnen Netzanbindungen auf bzw. werden diese aufweisen, und in welchem Umfang werden diese auch tatsächlich genutzt bzw. genutzt werden?

6. Ist der für die Netzanschlüsse der Offshorewindparks zuständige Übertragungsnetzbetreiber nach Auffassung der Landesregierung in der Lage, die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen?

Vorbemerkungen:

Die Offshore-Windenergienutzung bietet große und relativ konfliktarme Ausbaupotenziale für die regenerative Stromerzeugung und verspricht eine vergleichsweise hohe und stetige Stromproduktion. Der Offshore-Windenergie kommt damit eine wichtige Rolle bei der zunehmenden Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energie zu.

Die Landesregierung macht sich entsprechend dafür stark, dass die Potenziale der Offshore-Windenergie für eine erfolgreiche Energiewende sowie die damit einhergehenden wirtschaftlichen Chancen für Niedersachsen erschlossen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat insgesamt 33 Offshore-Windprojekte genehmigt, davon 30 in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee, wovon wiederum 22 über Niedersachsen angebunden werden sollen.

Errichtet und am Netz sind bisher rund 616 MW Offshore-Windleistung (568 MW Nordsee – Alpha Ventus, BARD Offshore 1, Riffgat; 48 MW Ostsee: EnBW Windpark Baltic 1). Darüber hinaus befinden sich 8 Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee mit zusammen 2,3 GW Leistung im Bau (rund 1,7 GW Nordsee; rund 0,6 GW Ostsee), von denen 5 Projekte in 2014 in Betrieb genommen werden sollen. Für drei weitere genehmigte Offshore-Windpark in der Nordsee liegen positive Investitionsentscheidungen vor.

Der weitere Ausbau der Offshore-Windenergie hängt von den Investitionsentscheidungen der Projektanten/Eigner ab. Zentrale Voraussetzung für entsprechende positive Investitionsentscheidungen sind geeignete und verlässliche Rahmen- und Förderbedingungen. Dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dessen Novellierung kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu.

Zu 2:

In der Koalitionsvereinbarung der früheren Bundesregierung von CDU/CSU und FDP war die Absicht enthalten eine bundesdeutsche Netzgesellschaft zu schaffen. Durch die frühere Bundesregierung waren aber keine erkennbaren Aktivitäten eingeleitet worden, um diese politische Absicht umzusetzen.

Die Landesregierung hat dieses Versäumnis kritisiert und im Bundesrat eine Bundesratsinitiative zur Schaffung einer solchen Bundesnetzgesellschaft eingebracht. Der Antrag Niedersachsens wurde mehrheitlich in den Bundesratsauschüssen vertagt, da die Mehrheit der Bundesländer noch weiteren Beratungsbedarf angemeldet hat. Das Vorhaben, die vier Netzzonen beziehungsweise -betreiber künftig in einer Bundesnetzgesellschaft zu bündeln und auch eine Beteiligung des Bundes an dieser Netzgesellschaft vorzusehen, hält die Landesregierung unverändert für sinnvoll. Sie hat die Erwartung, dass die neue Bundesregierung zusammen mit den Ländern hierzu in einen klärenden Dialog eintritt.

Zu 3:

Das Land Niedersachsen stellt Korridore für die Realisierung der Offshore-Netzanbindungen raumordnerisch bereit und hat mit der Sammelkabeltrasse über Norderney und der Bündelungstrasse am Rande des Emsfahrwassers zentrale Voraussetzungen für die Offshore-Windenergienutzung in der Nordsee geschaffen. Aktuell wird vom Land die Suche beziehungsweise Entwicklung weiterer Sammelanbindungstrassen durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber raumordnerisch begleitet. Es ist beabsichtigt, eine dritte Kabeltrasse für die Netzanbindung im Rahmen der anstehenden Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms als Vorranggebiet festzulegen. Mit Investitionen in die Basishäfen Emden und Cuxhaven wurde ferner eine hervorragende Basis für die weitere Entwicklung der Offshore-Windenergienutzung geschaffen.

Die Landesregierung setzt sich darüber hinaus auf Bundesebene für Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Offshore-Windenergienutzung ein. So wurden beispielsweise mit dem Cuxhavener Appell vom 26.08.2013 gemeinsam mit den anderen Küstenländern und weiteren Akteuren konkrete Forderungen an die ehemalige Bundesregierung gerichtet. Eine Verlängerung des Stauchungsmodells zur Anpassung an die Verzögerungen bei den Offshore-Netzanbindungen, wie sie sich in der Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien wiederfindet, war eine der zentralen Forderungen der Niedersächsischen Landesregierung.

Vorbemerkungen:

Es wird auf die Vorbemerkung zur Mündlichen Anfrage „Teil 1: Zukunft der Offshorewindenergie“ verwiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Anbindung der Offshore-Windparks respektive Offshore-Windcluster wird auf Bundesebene durch den Offshore-Netzentwicklungsplan nach § 17b EnWG bestimmt. Der am 19.12.2013 von der Bundesnetzagentur bestätigte Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 regelt – unter Berücksichtigung des Szenariorahmens, des Bundesfachplans Offshore und der nach dem alten Rechtsregime erteilten unbedingten Netzanbindungszusagen – die bis 2023 notwendigen Cluster-Anbindungen und deren zeitliche Staffelung. Die Netzverknüpfungspunkte der einzelnen Offshore-Anbindungen sind ebenfalls im Offshore-Netzentwicklungsplan sowie im Netzentwicklungsplan dargestellt. Die Netzentwicklungspläne werden jährlich fortgeschrieben.

Die Regelung der Zuweisung von Anschlusskapazität der Clusteranbindung auf einzelne Offshore-Windparks obliegt nach §17d Abs. 5 EnWG der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde. Das Land hat auf die Umsetzung der einzelnen Offshore-Windparkprojekte in der Ausschließlichen Wirtschaftszone keinen direkten Einfluss. Vor diesem Hintergrund können auch keine Angaben zum Zeitpunkt des Anschlusses einzelner Offshore-Windparks an die Netzanbindungen gemacht werden.

Zu 2:

Die Übertragungsleistung der einzelnen Netzanbindungsmaßnahmen ist ebenfalls im Offshore-Netzentwicklungsplan dargestellt. Für künftig auszuschreibende Netzanbindungsmaßnahmen ist gemäß Bundesfachplan Offshore Nordsee eine technische Standardisierung der Anbindungsleitungen auf eine Übertragungsleistung von 900 MW vorgegeben.

Zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Netzanbindungen vollständig genutzt werden, hängt von den weiteren Investitionsentscheidungen für einzelne Offshore-Windparks ab. Dabei bestimmen die konkret zum Einsatz kommenden Windenergieanlagen und deren Leistung letztendlich den Nutzungsumfang der Anbindungskapazitäten. Positive Investitionsentscheidungen bedürfen geeigneter und verlässlicher Rahmenbedingungen, wobei den Förderbedingungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz eine zentrale Bedeutung zukommt.

Zu 3:

Gemäß § 17d EnWG sind die Übertragungsnetzbetreiber, in deren Regelzone der Netzanschluss von Offshore-Anlagen erfolgen soll, verpflichtet, die Netzanbindungen gemäß den Vorgaben des Offshore-Netzentwicklungsplans zu errichten und zu betreiben. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungen werden im Rahmen der Regulierung anerkannt.

Zur Finanzierung bedient sich der Übertragungsnetzbetreiber Tennet bei einzelnen Anbindungsprojekten der Hinzuziehung von Mitinvestoren. Soweit dabei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, wird dieses Vorgehen durch das Land positiv begleitet.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der mündlichen Anfrage Nummer 64 „Zukunft der Offshorewindenergie - Teil1“ verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2014

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