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Auslaufverbot für Northern Vitality aufgehoben

Presseinformation Nr. 88/12

HANNOVER. Die Northern Vitality, die derzeit im Hafen Wilhelmshaven liegt, ist nach Auskunft der Reederei an die der Unternehmensgruppe Norddeutsche Vermögen nahestehende Erste „Roland“ Shipping GmbH & Co. KG veräußert worden. Der Plan, das Schiff zu verkaufen und dauerhaft außer Dienst zu stellen, wurde aufgegeben. Geplant ist nun, die Northern Vitality zur Begutachtung und Reparatur in die Werft Odessos Shiprepair Yard in Varna, Bulgarien, zu bringen. Dafür müssen keine abfallrechtlichen Genehmigungen eingeholt werden. Auch das Verbot, den derzeitigen Liegeplatz zu verlassen, gilt nicht mehr.

Der Schiffseigner hat der Stadt Wilhelmshaven als der zuständigen unteren Abfallbehörde einen Nachweis für die beabsichtigte Durchführung der Reparatur zum Zwecke der Wiederindienststellung vorgelegt. Eine Bescheinigung über die Seetauglichkeit wurde der Stadt ebenfalls vorgelegt, sodass das Schiff aus eigener Kraft Varna anlaufen darf.

Es bleibt dabei, dass eine abfallrechtliche Genehmigung notwendig ist, wenn das Schiff verbracht wird, um außer Dienst gestellt oder abgewrackt zu werden. Dies gilt auch, wenn die jetzige Entscheidung zur Instandsetzung in Bulgarien geändert werden sollte. Die auch in Bulgarien geltende Verordnung der Europäischen Union über die Verbringung von Abfällen zwingt den Schiffseigner, die abfallrechtlichen Vorgaben zu beachten. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat das Bundesumweltministerium informiert und angeregt, die bulgarischen Behörden sowie die EU-Kommission ebenfalls zu informieren.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hatte Anfang September in Zusammenarbeit mit der Stadt Wilhelmshaven veranlasst, dass die Northern Vitality am Auslaufen aus dem JadeWeserPort gehindert wird, nachdem bekannt geworden war, dass das Schiff zum Abwracken nach Indien verbracht werden sollte. Umweltminister Stefan Birkner dankte der Stadt ausdrücklich für ihre Arbeit: „Es ist gut, wenn die Behörde vor Ort schnell und kompetent handelt.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.10.2012
zuletzt aktualisiert am:
15.11.2013

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